NLA BU H 62

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Weserschlachtbaukommission und -kasse

Laufzeit 

1773-1876

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Hessische Grafschaft Schaumburg, Zentrale Behörden.
Inhalt: Akten über die Befestigung der Ufer an Mühlenanlagen, Schleusen und Schiffsanlegestellen.
Umfang: 0,83 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte 

Die Instandhaltung der Flüsse als Wasserverkehrsstraßen war im Zeitalter des Merkantilismus immer wieder Objekt landesherrlicher Verordnungen. Private und Gemeinden waren, soweit sie Anlieger waren, ebenso wie das Land zum sogenannten Schlachtbau verpflichtet. Dazu gehörte die Befestigung der Ufer insbesondere an Mühlenanlagen, Schleusen und Schiffsanlegestellen (Häfen).
Eine Direktion des Weserschlachtbaus in der Grafschaft Schaumburg hessischen Anteils wird schon im ältesten hier
vorhandenen Staatskalender von 1764 erwähnt. Ausführlich wurde der Weserschlachtbau erstmals in einer Verordnung des Landgrafen Wilhelm IX. vom 1. Dezember 1786 geregelt - unter Bezugnahme auf zwei Verordnungen von 1774. Statt wie bisher nur für die Anlieger wurde 1786 ohne Ausnahme für die "ganze Provinz" eine Schlachtbausteuer verordnet, und zwar nach dem Matrikularfuß der Fräuleinsteuer. Die Steuer wurde von der Regierung in Rinteln ausgeschrieben, die eingehenden Gelder von der Schlachtbaukasse verwaltet, die Kosten aus
der Renterei Schaumburg vorgeschossen. Die Aufsicht führte die Schlachtbaukommission, die der Regierung in Rinteln berichtspflichtig war.
Eine neue, umfassende Verordnung über den Wasserbau wurde am 31. Dezember 1824 erlassen, mit der die Bestimmungen von 1786 im wesentlichen bestätigt wurden. Der Weserschlachtbau wurde nunmehr von der Baudeputation in Rinteln wahrgenommen, die der Oberbaudirektion in Kassel unterstand.
Der vorliegende Bestand enthält überwiegend Akten der Weserschlachtbaukommission (ab 1824/25 Baudeputation) und vereinzelte der Schlachtbaukasse. Auf eine Untergliederung wurde wegen der geringen Zahl der Aktentitel verzichtet.
Im Dezember 1952 wurde das Schriftgut zusammen mit anderem Schriftgut ehemals in Rinteln ansässiger hessischer Behörden der Mittel- und Unterinstanz vom Staatsarchiv Marburg an das Staatsarchiv in Hannover abgegeben. Dort

wurde es entsprechend der Provenienz "Weserschlachtbaukommission" zusammengeführt und von Archivrat Dr. F. Engel provisorisch verzeichnet. Von Hannover gelangte es in das 1961 neu gegründete Staatsarchiv in Bückeburg. Die Akten über den Wegebau befinden sich im Bestand H 61. Akten über den Weserschlachtbau befinden sich auch in den Beständen H 10 (Schaumburger Stände) und H 11 (Schaumburger Landtag und Landtagskommission).
Die Aktentitelaufnahme erfolgte im Rahmen eines freiwilligen Praktikums vom 3. März bis 4. April 1997 durch die Studentin Annika Wilmers aus Stadthagen.
Bückeburg, im April 1997
gez. Dr.

Höing

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen