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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Fotokopien von Kirchenbüchern vor 1815

Laufzeit 

1550-1897

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Es handelt sich um zu Einzelbänden gebundene Kopien der Kirchenbücher der Ev. luth. Landeskirche des ehemaligen Herzogtums Braunschweig. Sie sind durch handschriftliche Namenweiser erschlossen. Die Originale der Kirchenbücher liegen im Bestand 102 N.

Bestandsgeschichte 

Die sog. "älteren" Kirchenbücher des Landes Braunschweig, deren Eintragungen bis zum Jahre 1814 reichen, wurden mit mehrjährigen Unterbrechungen in der Zeit vom September 1938 bis August 1959 in der Lichtbildwerkstatt des Staatsarchivs fotokopiert. Aus praktischen Gründen erwies es sich dabei als unumgänglich, aus den zum Teil dickleibigen Originalbänden oftmals mehrere Fotokopie-Teilbände entstehen zu lassen. Da die Originalbände der Benutzung sofort entzogen wurden, sobald die Fotokopien angefertigt waren, als Findbuch aber weiterhin nur das Verzeichnis über die Original-Kirchenbücher von K. Meyer zur Verfügung stand, ergab sich aus der verschiedenartigen Bandeinteilung eine gewisse Erschwerung für die Benutzung. Dieser Umstand und ferner die Tatsache, dass das Verzeichnis von Meyer keinerlei Hinweise auf in den Kirchenbüchern vorhandene Register und die erst später im Staatsarchiv angefertigten zumeist chronologischen Namenweiser enthält, führten zu der Notwendigkeit, ein neues Verzeichnis mit laufender Bandzählung und unter Berücksichtigung aller durch die 20-jährige Benutzung des Bestandes möglich gewordenen Berichtigungen anzufertigen.

Der Kreis der bei Meyer genannten Kirchenbücher wurde im Laufe der Zeit erweitert um die Fotokopien von Kirchenbüchern der Gemeinden aus den Pfarrbezirken Thedinghausen und Lunsen sowie solcher Gemeinden, die Filialorte von preußischen Kirchengemeinden waren, deren Kirchenbücher also nicht an das Staatsarchiv gelangt sind. Die Eintragungen in diesen Bänden gehen ausnahmsweise bis über das Jahr 1814 hinaus, da auf sie die braunschweigische Verordnung vom 15.02.1814 über die Einführung der neueren Kirchenbücher keine Anwendung fand (z. B. Woltorf, Kreis Peine). Im Übrigen sind im vorliegenden Findbuch natürlich nur die Ortschaften des alten Landes Braunschweig erfasst, also zum Beispiel nicht Hornburg und Goslar sowie die früher hildesheimischen Teile von Salzgitter.

Da die Eintragungen für die zu einem Kirchspiel gehörigen Filialorte gewöhnlich nicht in getrennten Bänden vorgenommen wurden, sondern gemeinhin durcheinander erfolgt sind, war es nicht möglich, für jede Gemeinde besondere Bände zu bilden, wie es an sich nahegelegen hätte. Es ist aber von jeder Ortsgemeinde auf die Muttergemeinde, unter der die Eintragungen zu suchen sind, verwiesen worden.

Sofern die im Kopf einer Kirchspielgemeinde genannten Orte in allen Bänden dieses Kirchspiels gleichmäßig vorkommen, ist bei den Einzelbänden auf ihre Wiederholung verzichtet. Wo immer in einem Bande jedoch nicht alle diese Orte erscheinen, ist angegeben, für welche Orte der betreffende Band Eintragungen enthält.

Die heutigen Ortsteile von Salzgitter sind unter ihren alten Namen zu suchen.

Für die Zeit von 1808 - 1813 (teilweise bis 1814) wurden als staatliche Beurkundungen von den Pfarren die Zivilstandsregister geführt (Staatsarchiv Wolfenbüttel 30 W). Diese Eintragungen sind sehr ausführlich und denjenigen in den Kirchenbüchern entschieden vorzuziehen, zumal die Kirchenbücher als nichtamtliche Register in dieser Zeit oft nur nachlässig geführt sind.

Die Konfitentenregister sind im Allgemeinen nicht fotokopiert worden, es sei denn, es handelte sich nur um einige Eintragungen innerhalb eines Bandes. Gewöhnlich waren hierfür jedoch eigene Bände angelegt worden.

Die Aufgebotseintragungen sind durchweg nur dann besonders erwähnt, wenn sie im Kirchenbuch von den Traueintragungen getrennt gehalten sind. Meistens stehen die Aufgebotseintragungen zwischen den Traueintragungen, teilweise sind sie gar nicht beurkundet.

Die zumeist von Hilfskräften im Staatsgefängnis Wolfenbüttel angefertigten Namenweiser zu den Kirchenbüchern sind teilweise sehr unzuverlässig und gewöhnlich chronologisch geordnet. Bei alphabetischer Ordnung ist dieses im Findbuch besonders angegeben (alphabetischer Namenweiser). Da oft zu mehreren Kirchenbüchern gemeinsame Namenweiser angefertigt wurden, sind sie jeweils hinter dem letzten Band aufgeführt, für den sie gelten.

Konfirmationen sind im Allgemeinen nicht in die Namenweiser einbezogen. Falls dies ausnahmsweise doch der Fall ist, so ist darauf besonders hingewiesen.

Die alphabetischen Weiser sind durchweg nur nach Anfangsbuchstaben geordnet. Nicht selten sind zum gleichen Kirchenbuch alphabetische Namenweiser im Kirchenbuch und außerdem chronologische Namenweiser in einem besonderen Band vorhanden und im Findbuch aufgeführt. In diesen Fällen sind gewöhnlich die alphabetischen Register nicht vollständig, so dass einstweilen auf die chronologischen Weiser noch nicht verzichtet werden kann.

Im Übrigen enthält die Beschreibung am Anfang eines jeden Bandes eine genaue Inhaltsangabe. Es ist dringend zu empfehlen, diese vor jeder Benutzung sorgfältig durchzulesen. Auch die Namenweiser sind nicht selten mit einem viele Hinweise enthaltenden Vorwort versehen. Vereinzelt finden sich hierin auch Aufstellungen der Pfarrer.

Die Reinschrift des Findbuches besorgte die Angestellte Feist.

Stand: Mai 1961


Bemerkungen:

Hasselfelde:
Die Kirchenbücher aus der Zeit vor 1830 sind beim Stadtbrand im Jahre 1834 vernichtet. Der Pfarrer hat auf Grund von einzelnen Kirchenbuchauszügen und mündlichen Auskünften ein sog. Ergänzungskirchenbuch angelegt, das zwar nicht öffentlichen Glauben genießt, aber wertvolle Hinweise gibt. Einzelne Eintragungen über Personenstandsfälle Hasselfeldischer Einwohner aus der Zeit früherer Feuersbrünste enthalten die Bände II und III des Kirchenbuches von Stiege (Nr. 1091 ff.) (1706-1808).

Schöppenstedt:
Die Abschrift der Taufen von 1577-1756, der Trauungen von 1662-1756 und der Begräbnisse von 1666-1756 befindet sich in 2 Alt 15467-15476.

Laubhütte:
Der braunschweigische Anteil wurde eingepfarrt nach Bad Grund (Regierungsbezirk Hildesheim).
Beginn des Kirchenbuchs 1631.



Nachbemerkungen:

Die Einarbeitung in die EDV besorgte im Oktober/November 2012 Frau Margit Zeitl. Dabei wurden einige Nachträge und Querverweise eingefügt. Die Schlussredaktion erfolgte durch Archivoberinspektor Lohlker.

Stand: November 2012

Literatur 

Karl Meyer, Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden und Zivilstandsregister im Besitz des Braunschweigischen Staatsarchivs zu Wolfenbüttel und des Stadtarchivs zu Braunschweig, Braunschweig 1939 (= Braunschweigische Landesstelle für Heimatforschung und Heimatpflege, Folge 1 der Schriftenreihe)

Rudolf Borch, Übersicht über die Kirchenbücher der Stadt Braunschweig, 1926 (= Braunschweiger Genealogische Blätter Nr. 2, Dezember 1926

Hermann Kleinau, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Wolfenbüttel, Teil I, Göttingen 1963 (= Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung Heft 17), S. 123-126

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

81,6

Bearbeiter 

Staatsarchivinspektor Piepmeyer (1961)

Rainer Lohlker (2012)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet