NLA WO 102 N

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kirchenbücher vor 1815

Laufzeit 

1569-1932

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 43,6, lfdm
Inhalt: Der Bestand umfasst die Kirchenbücher der ev.-luth. Kirchengemeinden des ehemaligen Herzogtums Braunschweig aus den Jahren 1569 bis 1814. Sie wurden zwischen 1938 und 1959 fotokopiert und stehen heute als gebundene Kopien im Bestand 1 Kb zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt ausschließlich über den Bestand 1 Kb.

Bestandsgeschichte 

Komplettes Vorwort zum gedruckten Findbuch des Jahres 1939:

Bisher sind zwei Übersichten über den Bestand der Kirchenbücher im Lande Braunschweig erschienen. In der "Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde", 28. Jahrgang (1895), hat der Amtsrichter R. Krieg einen Aufsatz ("Das Alter und der Bestand der Kirchenbücher im Herzogtum Braunschweig") veröffentlicht, zu dem ihm die Unterlagen vom damaligen herzoglichen Konsistorium (für die evangel.-luth. Kirchen) und vom Herzoglichen Staatsministerium (für die kathol. Kirchen) zur Verfügung gestellt waren. Krieg mußte bei diesem ersten Versuch sich darauf beschränken, jeweils die Jahre der ältesten Eintragungen anzugeben und, mit einigen Ausnahmen, von jedem Eingehen auf Einzelheiten absehen. Eine ausführliche "Übersicht über die Kirchenbücher der Stadt Braunschweig mit Einschluß der Synagogenbücher" ist von R. Borch in Nr. 2 (vom Dezember 1926) der Braunschweigischen Genealogischen Blätter" veröffentlicht. Borch konnte schon sehr genaue Angabe machen, weil die Kirchenbücher der Stadt Braunschweig bereits im Stadtarchiv zu Braunschweig und die des Domes, der Kreuzklosterkirche, der Schloßkapelle (Grauhofgemeinde) und die Feldkirchenbücher im Landeshauptarchiv (jetzt Staatsarchiv) gesammelt waren.

Von den Kirchenbüchern der anderen evangl.-luth. Kirchengemeinden des Landes war damals (1926) erst ein Teil an das damalige Landeshauptarchiv abgegeben. Nachdem nunmehr die Einlieferung der älteren Kirchenbücher der evangl.-luth. Gemeinden des Landes Braunschweig als vorläufig abgeschlossen bezeichnet werden kann, ist der Zeitpunkt für die längst notwendige Herausgabe einer umfassenden Übersicht über die im Braunschweigischen Staatsarchiv verwahrten Kirchenbücher gekommen.

Die im Braunschweigischen Staatsarchiv verwahrten Kirchenbücher der evang.-luth. Gemeinden des Landes Braunschweig werden in zwei Gruppen geteilt: die älteren und die neueren Kirchenbücher. Unter den "neueren" Kirchenbüchern werden diejenigen verstanden, die auf Grund der Landesfürstlichen Verordnung vom 15. Februar 1814 (GuVS. Nr. 9 S. 162) und des dazu erlassenen Reglements des Konsistoriums vom 10. Dezember 1814 mit Wirkung vom 1. Januar 1815 an zu führen waren. Seit diesem Zeitpunkt sind die Kirchenbücher für das ganze Land nach einem einheitlichen Muster in tabellarische Form angelegt. Der Kirchenbuchführer mußte außer der Urschrift noch eine Zweitschrift führen, die, sobald ein Band abgeschlossen war, an den Superintendenten zur dauernden Verwahrung abgeliefert werden mußte.

Die "älteren" Kirchenbücher gehen demnach bis zum 31. Dezember 1814. Erstmalig ist die Führung von Kirchenbüchern durch die Kirchenordnung des Herzogs Julius vom 1. Januar 1859 vorgeschrieben. Über den Mindestinhalt der Eintragungen enthielt die Kirchenordnung nichts. Dahingehende Vorschriften wurden erst in späterer Zeit erlassen und wiederholt in Erinnerung gebracht, leider häufig nur mit geringem Erfolg. Im Allgemeinen sind die Eintragungen wesentlich knapper gehalten als die in den Kirchenbüchern mancher anderen Gegenden Deutschlands.

Bestrebungen zur Sicherung der Kirchenbücher gegen Verluste setzten im Lande Braunschweig bereits im Jahre 1904 ein (Herbert Brackebusch "Die alten Kirchenbücher im Archiv", "Braunschweigische Anzeigen" Nr. 16 vom 20. Januar 1904). Aber erst nach längeren durch den Archivvorstand, Geheimen Archivrat Dr. Zimmermann, betriebenen Verhandlungen, die auch den Braunschweigischen Landtag beschäftigten, ordnete das herzogliche Konsistorium durch Ausschreiben vom 30. Dezember 1911 die Abgabe aller bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts abgeschlossenen Kirchenbücher, soweit sie nicht bereits beim Stadtkirchenbuchamt in Braunschweig in Verwahrung waren, an das herzogliche Landeshauptarchiv an, und zwar bis zum 1. Februar 1912. Wenn auch im Laufe der nächsten Jahre ein Teil dieser älteren Kirchenbücher abgeliefert wurde, so fand doch die Anordnung des Konsistoriums an vielen Stellen nicht die genügende Beachtung. Deshalb erinnerte das Konsistorium in seiner Verfügung vom 1. Februar 1921 an die Abgabe und dehnte gleichzeitig die Grenze bis zum 31. Dezember 1814, also auf die sog. älteren Kirchenbücher, aus. Die Ablieferungsfrist lief bis zum 1. Mai 1921. Außerdem erklärte das Konsistorium sein Einverständnis damit, daß die zweiten Ausfertigungen der neueren Kirchenbücher (1815-1875), die in den Registraturen der Superintendenten ziemlich unbeachtet standen, ebenfalls dem Landeshauptarchiv in Verwahrung gegeben würden. Bedauerlicherweise kam die jetzt erneut einsetzende Ablieferung bald wieder ins Stocken. Der Bestand des Landeshauptarchivs an älteren Kirchenbüchern umfaßte im Jahre 1933 etwa die Hälfte, der an Zweitausfertigungen der neueren Kirchenbücher etwa drei Fünftel des Gesamtbestandes im Lande außer der Stadt Braunschweig.

Erst als nach der Machtergreifung eine vom Reichsminister des Innern angeordnete Bestandserhebung und Sicherung von Schriftgutdenkmälern den Anlaß gab, daß vom Braunschweigischen Ministerpräsidenten das Landeskirchenamt erneut auf die hohe Bedeutung der Kirchenbücher sowie ihre dringend notwendige Sicherung gegen weiteren Verfall und gegen Verluste hingewiesen wurde, ordnete das Landeskirchenamt durch Ausschreiben vom 20. Oktober 1933 erneut an, daß die älteren, mit dem Jahre 1814 abschließenden Kirchenbücher einschließlich der Verzeichnisse der Konfirmanden und Konfitenten sowie die z. Zt. des Königreiches Westfalen geführten Zivilstandsregister der Jahre 1808 bis 1813 (richtiger: 1814) dem Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel bis zum 31. Dezember 1933 einzusenden seien. Außerdem wurde auf Anregung des Archivs eine Bestandserhebung über die sogenannten neueren Kirchenbücher angeordnet, wodurch vor allem die teilweise verschollenen Zweitschriften aus den Jahren 1815-1875 ermittelt und für eine spätere Abgabe an das Landeshauptarchiv sichergestellt werden sollten. Auch dieses mal hat die Anordnung des Landeskirchenamtes nicht alsbald den gewünschten Erfolg gehabt. Nur der kleinste Teil der noch in den Pfarregistraturen befindlichen älteren Kirchenbücher traf terminmäßig im Archiv ein. In sehr vielen Fällen war ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Landeskirchenamt und den Pfarrämtern erforderlich, so daß die Ablieferung erst im Jahre 1936 als ziemlich beendet angesehen werden konnte. Nachforschungen nach verschollenen, früher nachweislich vorhanden gewesenen Kirchenbüchern sind vom Staatsarchiv teils selbständig, teils unter Mitwirkung des Landeskirchenamtes ständig durchgeführt. Bis in die letzte Zeit hinein wurden immer wieder noch einzelne, zu den abgabepflichtigen Büchern gehörige Bände ermittelt.

Der Bestand an Zivilstandsregistern war im Jahre 1933 gering, er ist jetzt sehr stark angewachsen, trotzdem sind noch recht empfindliche Lücken vorhanden.
Eine Abgabe der vielen im Br. Staatsarchiv noch fehlenden Zweitschriften der neueren Kirchenbücher ist vom Landeskirchenamt nicht mehr angeordnet worden.
Von der Abgabe an das Br. Staatsarchiv ausgenommen sind durch Anordnung des Landeskirchenamtes die Kirchenbücher der Pfarrbezirke Thedinghausen und Lunsen, die weit ab vom Hauptteil des Braunschweigischen Landes liegen, ferner die Kirchenbücher solcher Gemeinden, die kirchlich von preußischen Pfarrern versorgt werden, und schließlich einige Bände der Kirchenbücher solche Gemeinden, deren Pfarrer auch preußische Gemeinden betreut und in den vor 1815 beginnenden Kirchenbüchern Eintragungen über diese preußischen Gemeinde für die Zeit nach 1814 vorgenommen hat.
Der Bestand des Braunschweigischen Staatsarchivs umfaßt jetzt (einschl. Zivilstandsregister) rund 5700 Bände.
Der Inhalt der an das Archiv abgelieferten Kirchenbücher ist jeweils möglichst bald nach der Ablieferung für die dienstliche Zwecke des Archivs verzeichnet, und zwar in den ersten Jahren von dem Archivdirektor Geh. Archivrat Dr. P. Zimmermann, seit etwa 1922 von dessen späterem Nachfolger Dr. H. Voges und seit Ende 1933 vom Bearbeiter dieses Verzeichnisses.

Sehr viele Kirchenbücher sind recht unübersichtlich geführt, in vielen Fällen sind bei Erneuerung der Einbände die Blätter in falscher Reihenfolge geheftet, so daß die Ermittlung von Lücken, einzelnen verstreuten Eintragungen u. dgl. auch jetzt noch nicht als völlig duchgeführt bezeichnet werden darf. Wenn auch mit größter Sorgfalt immer wieder eine Nachprüfung der erstmaligen Aufzeichnungen vorgenommen ist, ergibt sich doch bei der Forschungsarbeit ständig die Notwendigkeit von Berichtigungen und Ergänzungen. Da es sich aber dabei stets nur um solche von geringerer Bedeutung handelt, soll dieses von den Sippenforschern dringend gewünschtes Verzeichnis nunmehr der Öffentlichkeit übergeben werden.

In der Anlage I wird eine Übersicht über die Kirchenbücher der katholischen Gemeinden des Landes Braunschweig beigefügt.
Entsprechend einem kurz vor der Drucklegung aus Kreisen der Sippenforscher geäußerten Wunsche wird in Abteilung II eine Übersicht über die im Stadtarchiv zu Braunschweig verwahrten Kirchenbücher gegeben. Dieses Verzeichnis ist angefertigt auf Grund der zum Dienstgebrauch im Stadtarchiv angelegten Findbücher, für deren Überlassung Herrn Stadtarchivdirektor Dr. jur. et Dr. phil. Spieß auch an dieser Stelle aufrichtiger Dank ausgesprochen wird.
Mein besonderer Dank gilt dem Leiter des Braunschweigischen Staatsarchivs, Herrn Staatsarchivdirektor Dr. jur. Kleinau für die bei der Ausarbeitung gewährte wertvolle Hilfe.
Meyer.

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Nicht verzeichnet wurden diejenigen Kirchenbücher, die zwischen 1947-1960 abgegeben wurden:

Am 14. November 1947 an die Superintendentur Holzminden die Kirchenbücher und Zivilstandsregister von
Arholzen, Bessingen, Bevern, Bisperode, Boffzen, Brunkensen, Deensen, Dielmissen, Eschershausen, Fohlenplacken, Gombach, Halle, Harderode, Hehlen, Heinade, Heyen, Hohe, Holzminden, Kemnade, Kirchbrak, Meinbrexen, Nebenborn, Ottenstedt, Rühle, Stadtoldendorf, Vorwohle, Wangelnstedt

Am 1.4.1948 an die Superintendentur Holzminden:
Bevern, Behrensen, Braak, Breitenkamp und Heinrichshagen, Bremke, Bröckeln, Coppengrave, Daspe, Denkiehausen, Didderse, Dohnsen, Emmerborn, Fürstenberg, Glesse, Grave, Grünenplan, Hellenthal, Holzen, Hunzen, Kreipke, Lenne, Lichtenhagen, Linnenkamp, Linse, Lüerdissen, Mainzholzen, Merxhausen, Mühlenberg, Oelkassen, Schorborn, Tuchtfeld

Am 10.8.1951 sind an das Landeskirchenamt Wolfenbüttel zurückgegeben worden:
Abbenrode, Ampleben, Berklingen und Groß Vahlberg, Bevenrode, Beinrode, Waggum, Cremlingen, Schulenrode, Dettum, Mönchevahlberg, Eilum, Weferlingen, Eitzum, Küblingen

Am 1. November 1952 sind an das Landeskirchenamt Wolfenbüttel zurückgegeben worden:
Beierstedt, Büddenstedt, Dobbeln, Hoyersdorf, Ingeleben, Schöningen

Am 22.6.1952 ist an das Pfarramt Schlewecke-Werder zurückgegeben worden:
Schlewecke (Amt Lutter) Band 3

1956 wurden die Kirchenbücher von Ölsburg zurückgegeben.

Am 25.5.1960 sind die Kirchenbücher von Pabstorf (außer Band 2) über das Evangl. Konsistorium der Kirchenprovinz Sachsen an die Kirchengemeinde zurückgegeben worden.

Das vorliegende Findbuch wurde Januar/Februar 2016 in EDV nacherschlossen. Die Nacherschließung erfolgte fast ausschließlich über das Altfindbuch 102 N, evtl. Fehler wurden daher zwangsläufig mit übernommen.
Wolfenbüttel, 25.2.2016
Di
Archivamtmann

Literatur 

Braunschweigische Landesstelle für Heimatforschung und Heimatpflege. Folge 1 der Schriftenreihe: Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden und Zivilstandsregister im Besitz des Braunschweigischen Staatsarchivs zu Wolfenbüttel u. des Stadtarchivs zu Braunschweig. Bearbeitet von K. Meyer, Bürgermeister a.D., Wolfenbüttel im Auftrage des Braunschweigischen Staatsarchivs. Braunschweig 1939, Druck und Verlag E. Appelhans & Co., Braunschweig.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Ja