Identifikation (kurz)
Titel
Finanzamt Helmstedt
Laufzeit
1920-1961
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Durch das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10.09.1919 baute das Deutsche Reich eine eigene Finanzverwaltung mit eigenen Mittel- und Unterbehörden auf. Diese Organisation gilt als Paradebeispiel für die Chance, über Artikel 14 der Weimarer Verfassung die reichseigene Verwaltung auszubauen und damit die Unitarisierung des Reiches zu fördern. (Kurt G.A. Jeserich u.a. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4, Stuttgart, 1985, S. 118). Entsprechend war auch das Finanzamt Helmstedt von 1919 bis 1945 eine Reichsbehörde.
Bestandsgeschichte
Die Archivalien des Finanzamts Helmstedt aus der Zeit vor 1945 (Zg. 18/1957 und 26/1963) bestehen im wesentlichen aus Kapital-, Umsatz- und Gewerbesteuererhebungsakten zu verschiedenen Firmen.
Unterlagen des Finanzamts Helmstedt nach 1945 werden im Bestand 23 E Nds Finanzamt Helmstedt (mit Vorakten aus der Zeit ab 1933) verwahrt. Es empfiehlt sich, aufgrund der zeitlichen Überschneidungen bei einschlägigen Fragestellungen beide Bestände heranzuziehen.
Stand: Oktober 2003
Enthält
Innere Verwaltung; Verzeichnisse, Karteien, Statistiken zur Steuererhebung, Gewerbesteuermessbeträge; Kapitalveranlagungen einzelner Firmen; enteignetes Vermögen jüdischer Bürger in Helmstedt.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
5,4
Bearbeiter
Dr. Silke Wagener-Fimpel (2003)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: ja