Identifikation (kurz)
Titel
Justizvollzugsanstalt Braunschweig, Abteilung Gifhorn
Laufzeit
1968-1994
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die Gerichtsgefängnis Gifhorn wurde erstmalig als königlich-preußisches Justizgefängnis im Jahre 1846 erwähnt und befindet sich in Gebäudeteilen vom Schloss in Gifhorn.
Bis zum Jahre 1973 war das damalige Gifhorner Gerichtsgefängnis dem Amtsgericht Gifhorn unterstellt. Seit dem 1. Dezember 1974 ist die Justizvollzugsanstalt Gifhorn eine Abteilung der Justizvollzugsanstalt Braunschweig (Hauptanstalt).
Die Abteilung Gifhorn ist seit 1987 eine Anstalt des offenen Vollzuges und zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen. Freiheitsstrafen bei Erstvollzug von bis zu vier Jahren, Ersatzfreiheitsstrafen bis zu acht Wochen und Zivil- und Ordnungshaft werden hier vollzogen.
Die JVA Gifhorn wird Ende 2009 aufgelöst. Ihre Aufgaben übernimmt die JVA Braunschweig.
Stand: Juni 2009
Bestandsgeschichte
Seit der Gebietsreform vom 1. Januar 1978 gehört der Landkreis Gifhorn zum Regierungsbezirk Braunschweig. Somit ist das Staatsarchiv Wolfenbüttel ab 1978 für die Aktenüberlieferung der dortigen Landesbehörden zuständig. Das vor 1978 abgeschlossene Schriftgut der JVA Gifhorn befindet sich im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover.
Das beim o.g. Registraturbildner anfallende Schriftgut ist nur bedingt archivwürdig. Vor allem die unterschiedlichen Bücher und Verzeichnisse sind eher für den aktuellen Tagesbedarf von Belang denn von historisch-rechtlichem Interesse. Bei der Archivierung von gefangenenbezogenem Schriftgut der JVA Gifhorn liegt der Schwerpunkt daher auf Belegungs- und Gefangenenbüchern sowie den dazugehörigen Namensverzeichnissen.
Die Akten wurden von Archivoberinspektor Luttmer verzeichnet. Ausnahme: Zg. Nr. 03/2004 wurde von Archivoberinspektor Lohlker verzeichnet.
Stand: Juni 2009
Enthält
Belegungsbücher sonstige Register; Namensverzeichnis
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,9
Bearbeiter
Stefan Luttmer (2009)
Benutzung
Für die derzeit im Bestand liegenden Akten gelten Schutzfristen für Sachakten von 30 Jahren gemäß § 5 Abs. 2 NArchG. Sofern Archivgut noch Schutzfristen unterliegt, kann dieses nur in begründeten Fällen mittels eines Ergänzungsantrages eingesehen werden.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Georeferenzierung
Bezeichnung
Gifhorn, Stadt [Wohnplatz]
Zeit von
1
Zeit bis
1
Objekt_ID
272
Ebenen_ID
1
Geo_ID
1-272
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