NLA WO 30 Nds

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Versorgungsamt Braunschweig

Laufzeit 

1899-2012

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Versorgungsamt Braunschweig war u.a. zuständig für die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in den Landkreisen Blankenburg (Restkreis), Braunschweig ohne den Amtsbezirk Thedinghausen, Gandersheim, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Wolfenbüttel sowie die Stadtkreise Braunschweig, Goslar, Salzgitter und Wolfsburg.

Das Versorgungsamt Braunschweig heißt heute Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Braunschweig-.

Stand: Oktober 2011; aktualisiert 2017, 2021

Bestandsgeschichte 

Die Akten geben Auskunft zu Fragestellungen aus den Bereichen Medizingeschichte, Militärgeschichte und Sozialgeschichte. Mögliche Themen und Fragestellungen, die sich sich anhand der Aktenlage bearbeiten und beanworten lassen, sind:

- Das Leben vorher (Geburtsort lag häufig in den Ostgebieten, welcher Beruf wurde ausgeübt?, Kriegseinsatz; wie gelangte der Beschädigte in den Verwaltungsbezirk Braunschweig?)
- Lazarette: wo?
- Verlegungen des Kranken: zahlreiche Verlegungen, Abbild der Bewegungen im Sanitätsbereich, Logistik
- Truppenzugehörigkeit, Einsatzorte
- Behandlungsmethoden (operativ, medikamentös, konservativ)
- Diagnostik (auch Röntgen)
- später: "Der Kampf um die Prozente" -wie gestaltet sich das Abhängigkeitsverhältnis zur Behörde
- Der Reichsbund hilft (Klagen)
- Das Leben danach (Beruf vorher/nachher, erzwungener Berufswechsel; körperliche Einschränkungen)
- Witwen und Waisen
- Versorgung in der Nachkriegszeit.

Die Archivwürdigkeit der Akten wurden nach zwei Kriterien festgestellt: Aus dem Zg. 72/1997 wurde eine Zufallsauswahl übernommen. Die anderen Akten dieses und der anderen Zugänge sind von der Behörde selber als historisch und medizinisch wertvoll eingestuft worden.

Bisher befinden sich die folgenden Zugänge im Haus:

Zg. 34/1972
Zg. 72/1997
Zg. 2009/013
Zg. 2015/75.
Zg. 2021/23
Zg. 2021/58

Sie waren bisher nur durch Ablieferungslisten erfaßt, der Zugang 34/1972 war komplett unverzeichnet. Archivisch verzeichnet wurden zunächst die Zugänge 34/1972 und 2009/013 (5,4 lfdm, 194 Nrn.) sowie 2015/75 (61 Nrn) und 2021/23 und 2021/58 durch Christina Hillmann-Apmann.

In den Akten werden u.a. die verschiedenen Stationen des Aufenthalts in den verschiedenen Lazaretten genannt. Ebenfalls angegeben ist die Truppenzugehörigkeit. Sie läßt sich den im "Enthält-Vermerk" aufgeführten, den Akten beigefügten militärischen Unterlagen entnehmen und wurde nicht indiziert.

Bei der Verzeichnung ist unter dem Erfassungsmerkmal: "verwundet wo" nur die "Hauptverwundung" genannt, die zum Antrag auf Kriegsbeschädigtenrente geführt hat (anerkannte Schädigungsfolge). Die "anerkannte Schädigungsfolge" ist gleichbedeutend mit "Versorgungsleiden".

Die Schreibweise der Ortsangaben schwankt selbst innerhalb einer Akte stark. Deshalb wurden die Ortsangaben in der Form in den Index übernommen, wie sie sich in den Akten fanden; auf eine Verifizierung und Vereinheitlichung wurde verzichtet.

Stand: Oktober 2011

Der Zugang 72/1997 wurde im Jahr 2021 vom Archivmitarbeiter Dr. Freytag verzeichnet.


Abkürzungen:

MdE: Minderung der Erwerbsfähigkeit (Prozente beziehen sich in der Regel auf das Versorgungsleiden, teilweise wurden auch Prozente für das "Nicht-Versorgungsleiden" addiert)
GdB: Grad der Behinderung (bei Schwerbehinderten-Akten)

Die Merkzeichen bei Vorliegen von Schwerbehinderung bedeuten:

"G" eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr,eine erhebliche Gehbehinderung sowie eine Geh- und Stehbehinderung liegen vor aufgrund der Funktionsbeeinträchtigungen
"aG" außergewöhnliche Gehbehinderung
"H" ständige Hilflosigkeit
"RF" Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Gebührenermäßigung beim Telefonanschluß liegen vor
"B" eine ständige Begleitung ist notwendig
"Bl" Blindheit liegt vor

Enthält 

Leistungsakten für Kriegsopferversorgung (nach Bundesversorgungsgesetz: BVG)
Schwerbehinderten-Akten (SchwbG) sowie Akten nach Häftlingshilfegesetz (HHG), Opferentschädigungsrecht OEG)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

- 84 Slg (Filme etc. verschiedener Provenienz), darin unter der Nr. 2 ein 16 mm schwarz-weiß-Schmalspurfilm (5 Filmspulen) der Wehrkreisfilmstelle XI Hannover von 1939 über "Die Verwundetenversorgung im Felde".

- 9 R (Versorgungsamt Braunschweig), darin Personalakten von Angestellten des Versorgungsamtes Braunschweig aus der Zeit von 1919-1938

- 276 N (Private Unterlagen aus Kriegszeiten)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

18,5

Bearbeiter 

Christina Hillmann-Apmann (2011, 2017, 2021)

Benutzung 

Da die Akten Daten enthalten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen, waren sie mit einer Sperrfrist von 80 Jahren nach Schließung versehen (zuzüglich 100 Jahre nach der Geburt bzw. 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen). Diese Sperrfrist war laut Gesetz unverkürzbar. Im Jahr 2002, seit der Novellierung des Bundesarchivgesetzes vom 05. Juni 2002, wurde diese Sperrfrist von 80 Jahren auf 60 Jahre herabgesetzt mit der Möglichkeit auf Verkürzung für wissenschaftliche Zwecke, allerdings nur für Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai 1949. (Bundesgesetzblatt 2002, Teil I, Nr. 34 S. 1782).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein