NLA WO 1018 B Nds

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg

Laufzeit 

1947-2001

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei".

Die Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg geht auf den Polizeiabschnitt Stadt Wolfsburg zurück, nachdem die Stadt 1951 aus dem Landkreis Gifhorn ausgegliedert wurde. Der Dienststelle übergeordnet war die Polizeiinspektion (PI) Uelzen, die Dienst- und Fachaufsicht lag bis 1978 beim Regierungspräsidenten in Lüneburg.

Bis zur Polizeireform 1974 war der Polizeiabschnitt Stadt Wolfsburg sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. Dann kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei übernahm die Schutzpolizeiinspektion (SPI) Uelzen für die Stadt Wolfsburg und die Landkreise Gifhorn, Lüchow-Dannenberg und Uelzen. Ihr nachgeordnet waren Polizeiabschnitte in Gifhorn, Lüchow, Uelzen und Wolfsburg. Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung in der Stadt Wolfsburg und im Landkreis Gifhorn wurde die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Wolfsburg eingerichtet. Nach der Verwaltungsreform 1978 kam Wolfsburg in den Amtsbereich der neuen Bezirksregierung Braunschweig, in denen die Dezernate 303 und 304 die Schutz- und Kriminalpolizei betreuten. Der Polizeiabschnitt Wolfsburg der Schutzpolizei wurde in die SPI Wolfsburg umgewandelt, die für die Stadt Wolfsburg und die Landkreise Gifhorn und Helmstedt zuständig wurde. Der Amtsbezirk der KPI Wolfsburg wurde entsprechend erweitert, zudem wurden zwei nachgeordnete Kriminalkommissariate in Gifhorn und Helmstedt eingerichtet.

Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass KPIs und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Dabei wurden für die Stadt Wolfsburg und die Landkreise Gifhorn und Helmstedt eigene PIs eingerichtet. Die PI Wolfsburg übernahm zusätzlich Aufgaben auf den Autobahnen in den zugeordneten Streckenabschnitten der Regierungsbezirke Braunschweig und Hannover.

Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurden die PI Wolfsburg und die PI Helmstedt zur PI Wolfsburg/ Helmstedt mit der Zuständigkeit für die Stadt Wolfsburg und den Landkreis Helmstedt zusammengeschlossen und der Polizeidirektion Braunschweig unterstellt. Ihr nachgeordnet sind Polizeikommissariate in Helmstedt, Königslutter und Schöningen sowie acht Polizeistationen in anderen Gemeinden des Amtsbezirks.

Stand: November 2015

Bestandsgeschichte 

Das vorliegende Findbuch enthält personenbezogene Kriminalakten der Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg nach 1978; für ältere Akten ist das Hauptstaatsarchiv in Hannover zuständig. In den Aktentitel wurde der Name des Täters, die Lebensdaten sowie die begangenen Delikte aufgenommen.

Nach dem Archivierungsmodell Kriminalpolizei übernimmt das Staatsarchiv alle zehn Jahre die Kriminalakten eines gesamten Monats. Zusätzlich gaben die Kriminalpolizeiinspektionen jedes Jahr ca. 10-20 Akten von besonderer Bedeutung ab.

Mit Inkrafttreten der Polizeireform vom 1. Oktober 1994 wurden die Kriminalpolizeiinspektionen aufgelöst und mit den Schutzpolizeiinspektionen zusammengelegt. Der Nachfolgebestand ist der Bestand 1019 F Nds - Polizeiinspektion Wolfsburg.

Stand: April 2001

Enthält 

Kriminaltäterakten

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA HA, Nds. 149 Wolfsburg (Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg, 1945-1978)
NLA WO, 1019 F Nds (Polizeiinspektion Wolfsburg, seit 1994)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

1,0

Bearbeiter 

Stefan Luttmer (2001)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Erschließungsdaten zu Kriminal(täter)akten online nicht angezeigt werden. Eine Einsichtnahme in die Daten kann in begründeten Fällen nach Freischaltung nur im Lesesaal des Standortes Wolfenbüttel ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Lesesaalaufsicht. Für diese Akten bestehen personenbezogene Schutzfristen von 100 Jahren nach Geburt gemäß § 5 Abs. 2 NArchG. Sofern Archivgut noch Schutzfristen unterliegt, kann dieses nur in begründeten Fällen mittels eines Ergänzungsantrages eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet