NLA WO 18 B Nds

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kriminalpolizeiinspektion Salzgitter

Laufzeit 

1937-1994

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei".

Nach der Besetzung des Landes Braunschweig zwischen dem 9. und 23. April 1945 veränderte die Militärregierung das bisherige Polizeiwesen grundlegend. So wurde u.a. die bisherige Schutzpolizei der Gemeinden und des Stadtkreises Salzgitter als Stadtpolizei neu formiert und unterstand direkt der Militärregierung, nicht mehr wie bisher dem Staatsministerium. Die Staatspolizeistelle (=Gestapo) Braunschweig mit ihren Außenstellen Salzgitter - Watenstedt und Salzgitter-Bad wurden durch die Militärregierung aufgelöst. Die britische Militärregierung beschränkte ab April 1945 die Polizei auf die Vollzugsaufgaben, wobei die Kriminalpolizei bis 1952 eingegliedert war in die Einheitspolizei. Aus der Polizeidirektion Watenstedt - Salzgitter wurde zum 1. Oktober 1945 ein gleichnamiger Polizeikreis, der seit 1947 dem Polizeiamt Braunschweig (Schutz- und Kriminalpolizei) unterstand. Über dem Polizeiamt stand der aus Kommunalvertretern gebildete Polizeiausschuss (ohne Stadt Braunschweig).

Schon am 1. Januar 1946 wurde mit dem "Polizeiabschnitt Süd" (in Salzgitter) eine Aufsichtsdienststelle für die Polizeikreise Watenstedt - Salzgitter, Goslar und Gandersheim eingerichtet. Um 1949 heißen die Polizeikreise auch Polizeiabschnitte (darunter standen die Polizeireviere, -stationen und -posten). Durch das Polizeigesetz vom 21. März 1951 (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Nds. GVBl., S. 79ff.) wurde die gesamte Polizei wieder eine staatliche Institution. Dadurch waren Behörden der Schutzpolizei die Bezirksregierung Braunschweig (mit dem Kommandeur der Schutzpolizei) sowie die Polizeidirektion Braunschweig.

Nachgeordnet bestanden 1952 im Verwaltungsbezirk Braunschweig die Polizeiabschnitte Goslar-Blankenburg, Stadt Salzgitter sowie (Landkreise) Helmstedt und Wolfenbüttel. Anfang 1966 wurde der Polizeiabschnitt Salzgitter zum Polizeiinspektionskommando Salzgitter umorganisiert, das zum 1. Februar 1978 wieder aufgelöst wurde. Um 1956 existierten die Polizeiinspektionen Nord (Braunschweig) und Süd (Salzgitter, später auch Goslar) mit nachgeordneten Polizeiabschnitten (=Stadt- und Landkreisen, für Süd: Salzgitter, Goslar-Blankenburg, Gandersheim). Im Jahre 1975 bestanden die (Schutz-) "Polizeiinspektionen" und Kriminalpolizeiinspektionen Salzgitter und Goslar mit nachgeordneten (Schupo-) Polizeiabschnitten und Kriminalkommissariaten.

Durch die Gebiets- und Verwaltungsreform 1978 wurden "Schutzpolizeiinspektionen" eingerichtet, darunter Polizeiabschnitte, die sich mit den Landkreisen deckten. Im Jahre 1979 bestand im Regierungsbezirk Braunschweig u.a. die Schutzpolizeiinspektion Salzgitter mit den Polizeiabschnitten Salzgitter, Peine, Wolfenbüttel, darunter die Polizeireviere und -stationen.
Der Kriminalpolizeiinspektion Salzgitter unterstanden die Kriminalkommissariate Peine u. Wolfenbüttel.

Mit Inkrafttreten der Polizeireform vom 1. Oktober 1994 (Nds. GVBl. 1994, S. 446) wurden die Kriminalpolizeiinspektionen aufgelöst und mit den Schutzpolizeiinspektionen zusammengelegt. Nachfolgebehörde der Kriminalpolizeiinspektion Salzgitter ist die Polizeiinspektion Salzgitter.

Stand: Februar 1997

Bestandsgeschichte 

Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um Täterakten. Bei diesen wurde im Aktentitel der Name des Täters, die Lebensdaten sowie die begangenen Delikte aufgenommen.
Nach dem Archivierungsmodell Kriminalpolizei übernimmt das Staatsarchiv alle zehn Jahre die Kriminalakten eines gesamten Monats. Zusätzlich gaben die Kriminalpolizeiinspektionen jedes Jahr ca. 10-20 Akten von besonderer Bedeutung ab.

Die Behördengeschichte wurde durch Herrn Dr. Lent zusammengestellt. Verzeichnung, Ordnung und Eingabe in die EDV (AIDA) erfolgte durch Frau Lebedies und Dr. Fiedler.

Der Nachfolgebestand ist der Bestand 19 C Nds - Polizeiinspektion Salzgitter.

Stand: Dezember 2002

Enthält 

Kriminalsachen, bes. Diebstahl.

Literatur 

F. Ohm / R. Sachse:Verwaltungshandbuch für Niedersachsen, 1949, S. 76 ff.

Staatshandbuch für Niedersachsen, Teil 1 (1957)

Die Bundesrepublik Deutschland (Staatshandbuch), Jg. 65-66, 1956/57 - 1958/59; seit Jg. 67, 1960/61 mit Teilausgabe Niedersachsen

B. Gutsche, 40 Jahre Polizei Salzgitter, Braunschweig 1982

Verwaltungsatlas des Landes Niedersachsen, 1967, Karten 3-5

H. Korte/B. Rebe, Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, 2. Aufl. 1986, S. 385 ff.

Erlass betr. die Organisation der Schutzpolizei (Nieders. MinBl. 1988, S.898 ff.)

Erlass betr. die Organisation der Kriminalpolizei (Nieders. MinBl. 1987, S.32 ff.)

Erlass betr. die Neuorganisation der Polizei (Nieders. MinBl. 1994, S.304 ff.)

W. Thiele (Hrsg.), der niedersächsische Verwaltungsbezirk Braunschweig 1966, S. 101 ff.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

17 B Nds (Schutzpolizeiinspektion Salzgitter) - Vorgängerbehörde
19 C Nds (Polizeiinspektion Salzgitter) - Nachfolgebehörde

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

1,2

Bearbeiter 

Dr. Dieter Lent (1997)

Dr. Gudrun Fiedler (2002)

Benutzung 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Erschließungsdaten zu Kriminal(täter)akten online nicht angezeigt werden. Eine Einsichtnahme in die Daten kann in begründeten Fällen nach Freischaltung nur im Lesesaal des Standortes Wolfenbüttel ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Lesesaalaufsicht. Für diese Akten bestehen personenbezogene Schutzfristen von 100 Jahren nach Geburt gemäß § 5 Abs. 2 NArchG, für das übrige Archivgut des Bestandes dagegen Schutzfristen für Sachakten von 30 Jahren. Sofern Archivgut noch Schutzfristen unterliegt, kann dieses nur in begründeten Fällen mittels eines Ergänzungsantrages eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet