NLA WO 15 Nds

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Polizeidirektion Braunschweig

Laufzeit 

1887-2000

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei".

Nach dem Polizeigesetz vom 23. April 1947 (Nds. GVBl. 1947 s. 58 f.) war der Träger der Polizeigewalt in der Stadt Braunschweig der aus Mitgliedern der Stadtvertretung zusammengesetzte zweckverbandsähnliche "Polizeiausschuß", dem ein "Polizeiamt" nachgeordnet war, in dem Schutz- und Kriminalpolizei zusammengefaßt waren. Erst durch das Polizeigesetz vom 21. März 1951 (Nds. GVBl. 1951 S. 79ff.) wurde dieses Polizeiamt als Polizeipräsidium wieder eine neben der Bezirksregierung bestehende staatliche Landesbehörde der Schutzpolizei. Laut Erlaß vom 10. April 1953 (Nds. MBl. 1953 S. 151 f.) gliederte sich die Polizeidirektion (PD) Braunschweig in folgende Abteilungen: Schutzpolizei (unter einen Kommando der Schupo), Verwaltungspolizei, Kriminalpolizei, Sanitätswesen. Um 1955/56 bestanden in der PD 2 Polizeiinspektionen mit 7 Revieren. Seit 1. Oktober 1994 existierten nur noch Polizeiinspektionen (nicht unterschieden nach Schutz- und Kriminalpolizei). (Quelle: BÜ, 2005).

Die Umstrukturierung der Polizeiverwaltung 2005 brachte erhebliche Veränderungen mit sich. Mit Erlaß vom 13. Oktober 2004 wurden in der Polizeiorganisation u.a. folgende Organisationsveränderungen vorgenommen:

Unterhalb der jeweiligen PD wird eine Polizeiinspektion mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet. In den Polizeidirektionen wird außerdem ebenengleich einer PI jeweils eine Zentrale Kriminalinspektion eingerichtet. Die bisherige Dezernatsgruppe Polizei der Bezirksregierung Braunschweig wird in die Polizeidirektion Braunschweig verlagert. Die bisherigen Polizeiinspektionen mit ihren Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen sowie die Kriminalpolizeiinspektionen Organisierte Kriminalität werden in die Polizeidirektionen, in deren Dienstbezirk sie liegen, verlagert. Die bisherige Polizeidirektion Braunschweig (nur für das Gebiet der Stadt Braunschweig zuständig) wird mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten in die Polizeidirektion Braunschweig (neu) verlagert. In Niedersachsen gibt es somit 6 Polizeidirektionen sowie die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben in Hannover.

Stand: Mai 2013

Bestandsgeschichte 

Der Bestand wurde ursprünglich von Dr. Lent betreut, bis 2002 von Archivoberrätin Frau Dr. Fiedler, danach (bis ca. Mai 2007) von Archivoberrat Dr. Schwarz. Bis Okt. 2010 lag die Zuständigkeit bei Archivoberrätin Frau Dr. Berwinkel, danach (ab Zg. 2010/057) bei Archivoberinspektorin Christina Hillmann-Apmann. Seit Juli 2019 ist Herr Dr. Haas der zuständige Referent.

Bis 2009 wurden lediglich die Abgabelisten, so wie sie vorgefunden wurden, abgetippt. Das Abgabeverzeichnis sieht bei den Personalakten unter Zg. 32/1994 eine Unterteilung in Beamte und Angestellte/Lohnempfänger vor. In der alten Klassifikation fehlte jedoch die Differenzierung. Unter Zg. 32/1994 Nr. 1-1535 finden sich Beamte (Ende 19. Jh. - ca. 1950), ab Nr. 1536-2172 Angestellte und Lohnempfänger (ca. 1927-1986). Es scheinen alle angeboten Akten übernommen worden zu sein. Eine alphabetische Sortierung ist nicht erfolgt, stattdessen sind die Namen über einen Personenindex erfaßt. Es fehlen die Berufsbezeichnungen und korrekte Laufzeiten.

Die Zugänge in Fb. 15 Nds Bd. 1: 70/1980-13/1989 sind durchnumeriert (1-159), enthalten aber die Zg.-Nr. im Signaturfeld. Die Sammelzugangs-Nr. ist im Signaturfeld mit aufgenommen worden, obwohl fortlaufend numeriert und die Akten beim Bestand abgelegt wurden.

Die bereits vorhandenen Zugänge bis 2009 sind lediglich Sachgruppen in der alten, einfachen Gliederung zugeordnet worden, die nach Abtippen der Ablieferungslisten entstanden ist. Die Titelaufnahmen lassen die Entstehungsebene deshalb nicht erkennen. Akten der alten Polizeidirektion und der neuen Polizeiiinspektion bzw. zentralen Kriminalinspektion wurden nicht getrennt bzw. unterschieden. Der neuen Organisationsstruktur der Polizeidirektion ab Oktober 2004 wurde die alte Gliederung nicht mehr gerecht.

Die Klassifikation in ihrer jetzigen Form (Stand Mai 2013) bildet die aktuelle Organisationsstruktur der Polizeidirektion mit ihren unterschiedlichen Ebenen und Aufgaben genau ab. Sie ist so angelegt, daß bei künftigen Aktenabgaben jede Akte zugeordnet werden kann, vorausgesetzt, man achtet beim Verzeichnen auf die aktenführende Organisationseinheit.

Die Akten sind nachträglich den neuen Gliederungspunkten zugeordnet worden, wobei die Entstehungsebene/Organisationseinheit natürlich nicht mehr ermittelt werden konnte, ohne die Akten erneut verzeichnen zu müssen. Da dieser Aufwand natürlich nicht geleistet werden kann, erfolgte die Zuordnung der Akten unter dem Vorbehalt, daß sie in vielen Fällen nicht unbedingt der tatsächlichen Organisationseinheit/Geschäftsverteilung entspricht.

Die Kriminaltäterakten (unter 05.02.03.01) werden nach Archivierungsmodelll angeboten und übernommen.

Stand: Mai 2013

Das Dezernat 23 Brand- und Kataststrophenschutz (vgl. Gliederungspunkt 03.03.) ist hervorgegangen aus dem Dez. 305 (Feuerwehr) der aufgelösten Bezirksregierung.

Stand: Februar 2014

Im Jahre 2011 wurde auf die elektronische Kriminalakte (ELKA) umgestellt, die von der ZPD in Hannover gespeichert, aber von den Polizeiinspektionen und dem LKA nach dem Wohnort der betreffenden Person (Wohnortprinzip) geführt werden. Eine Schnittstelle zum digitalen Archiv (DIMAG) des NLA ist bislang noch nicht vorhanden, wird aber angestrebt.
Im Jahr 2018 ist eine Klärung für den Umgang mit "Verschlusssachen (VS) - nur für den internen Dienstgebrauch" erfolgt (siehe: Benutzung). Sie müssen nicht zwangsweise von der Behörde, die diese Einstufung veranlasst hat, heruntergestuft werden, sondern sie unterliegen der verschärften Schutzfrist von 50 Jahren.

Stand: Oktober 2019

Enthält 

u.a. Straf- u. Ermittlungssachen; nachrichtendienstliche Berichte; Personalakten; Kriminaltäterakten; Einsätze u. Sondereinsätze; Tätigkeitsbücher; Fahndungen; dienstlicher Verkehr mit der DDR u. Reisen in Staaten des kommunistischen Machtbereiches

Literatur 

Volker Dowidat, Polizei im Rückspiegel. Die Geschichte der Polizeidirektion Braunschweig, 2003 (Zg. 128/2003).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

29,4

Bearbeiter 

Christina Hillmann-Apmann (2013, 2014)
Dr. Philip Haas (seit Juli 2019)

Benutzung 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Erschließungsdaten zu zahlreichen Kriminaltäter- und Personalakten online nicht angezeigt werden. Eine Einsichtnahme in die Daten kann in begründeten Fällen nach Freischaltung nur im Lesesaal der Abteilung Wolfenbüttel ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Lesesaalaufsicht. Für diese Akten bestehen personenbezogene Schutzfristen von 100 Jahren nach Geburt oder 10 Jahre nach Tod gemäß § 5 Abs. 2 NArchG, für das übrige Archivgut des Bestandes dagegen Schutzfristen für Sachakten von 30 Jahren. Allerdings enthalten einige der Akten Dokumente der Kategorie "Verschlusssache (VS) - nur für den internen Dienstgebrauch" und unterliegen damit einer verschärften Schutzfrist von 50 Jahren. Da dies erst im Jahre 2018 intern geklärt und folglich bei der Verzeichnung nicht berücksichtigt wurde, muss vor Benutzung eine Einzelblatt-Prüfung durch den zuständigen Referenten erfolgen. Es kann in solchen Fällen daher trotz fehlender Sperrung zu einer kurzfristigen Anpassung der Schutzfrist kommen. Sofern Archivgut noch Schutzfristen unterliegt, kann dieses nur in begründeten Fällen mittels eines Ergänzungsantrages eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein