NLA WO 139 Neu

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Gewerbeaufsichtsamt

Laufzeit 

1892-1987

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Gewerbeaufsicht im Herzogtum Braunschweig geht auf das Braunschweigische Gewerbegesetz vom 3. August 1864 (GuVS Nr. 40) zurück, das größtenteils durch die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 (GuVS Nr. 77) abgelöst wurde. Danach lag die Durchführung der Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung bei den Landes- und Ortspolizeibehörden. Eine obligatorische Fabrikaufsicht im Herzogtum Braunschweig entstand erst durch Verordnung vom 23. Mai 1879 (GuVS Nr. 31) auf Grundlage der Novelle zur Gewerbeordnung auf Reichsebene vom 17. Juli 1878 (RGBl. S. 109) zum 1. Juni 1879. Danach wurde ein Fabriken-Inspektor zur Beaufsichtigung der Fabriken und ähnlichen Anlagen bestimmt, der den Landespolizeibehörden beigeordnet und dem Staatsministerium unterstellt war. 1886 erhielt dieser Beamte den Titel "Gewerberat".

Die Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 261) ebnete den Übergang von der Fabrik- zur Gewerbeaufsicht in Deutschland. Für das Herzogtum Braunschweig wurden mit der Bekanntmachung vom 9. Juni 1892 (GuVS Nr. 23) neue Bestimmungen erlassen, wonach u.a. weitere Aufsichtsbeamte angestellt und deren Befugnisse erweitert werden sollten. Zum 1. April 1893 wurde so bereits ein zweiter Gewerbeinspektor für das Herzogtum berufen. Eine Dienstanweisung vom 21. März 1893 regelte ferner ihre Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche. Danach war der Gewerberat verantwortlich für das gesamte Staatsgebiet und insbesondere die Stadt und den Landkreis Braunschweig, der Gewerbeinspektor dagegen für die Landkreise Blankenburg, Gandersheim, Helmstedt, Holzminden und Wolfenbüttel. Die Zweiteilung der Zuständigkeiten blieb bis 1908 bestehen. Bis dahin übte jeder Beamte seinen Dienst auch von einem Dienstraum innerhalb seiner Wohnung aus.

Eine Verordnung vom 14. April 1894 (GuVS Nr. 17) bestimmte die Befugnisse der Gewerbeaufsichtsbeamten und deren Stellung im Land neu. Die Bestimmungen sind im Zusammenhang mit einem preußischen Erlass vom 13. Januar 1894 zu sehen, durch den zum 1. April 1894 in der preußischen Provinz Hannover sieben Gewerbeinspektionen (ab 1920: Gewerbeaufsichtsämter) in Hannover, Hildesheim, Leer, Lüneburg, Nienburg, Northeim und Osnabrück eingerichtet wurden. Eine weitere Ausweitung der Zuständigkeiten folgte schrittweise bis 1909.

Aufgrund der Erweiterung der Aufgaben wurde 1908 eine dritte Beamtenstelle für die Gewerbeaufsicht eingerichtet. Noch im selben Jahr wurden nun der Gewerbeaufsicht eigene Diensträume durch das Staatsministerium zur Verfügung gestellt. Die Amtsräume befanden sich im Erdgeschoss des Gebäudes Auguststraße 6 (altes Amtsgericht) in Braunschweig. Die drei Beamten teilten sich ihre Zuständigkeiten bis 1922 regional wie folgt auf:

1. Bezirk (Gewerberat): Polizeibezirke I-III in der Stadt Braunschweig sowie Landkreis Braunschweig;
2. Bezirk (1. Gewerbeinspektor): Polizeibezirke IV und V in der Stadt Braunschweig sowie die Landkreise Blankenburg, Helmstedt und Wolfenbüttel;
3. Bezirk (2. Gewerbeinspektor): Polizeibezirke VI-IX in der Stadt Braunschweig sowie die Landkreise Gandersheim und Holzminden.

Die Verordnung über die Gewerbeaufsicht vom 24. Februar 1910 (GuVS Nr. 14) übertrug die Gewerbeaufsicht dem Gewerbeaufsichtsamt (neben den örtlichen Polizeibehörden), das dem Staatsministerium unmittelbar unterstand und vom Gewerberat geleitet wurde. Nach der mit dieser Verordnung verbundenen Dienstanweisung vom 4. März 1910 war das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig eine Behörde mit drei selbständigen, getrennten Abteilungen.

Während des Ersten Weltkrieges war das personell geschwächte Amt zunehmend mit der Begutachtung über Anträge auf Freigabe von beschlagnahmten Stoffen und Gegenständen herangezogen worden. Außerdem wurde die Behörde an der Aufgabe der Zuteilung von Gütern beteiligt. 1917 zog das Gewerbeaufsichtsamt in das Gebäude Martinikirche 6/7 in Braunschweig um.

Nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde die Behörde der Abteilung Arbeit des Staatsministeriums unterstellt (GuVS Nr. 8 vom 4. Januar 1919), ab 1925 dann der Abteilung Innerem. Anfang 1923 wurden die Zuständigkeitsbereiche neu geregelt:

1. Aufsichtsbezirk: Polizeibezirke IV-VI in der Stadt Braunschweig sowie die Landkreise Blankenburg und Wolfenbüttel;
2. Aufsichtsbezirk: Polizeibezirke I-III in der Stadt Braunschweig sowie die Landkreise Gandersheim und Holzminden;
3. Aufsichtsbezirk: Polizeibezirke VII-IX in der Stadt Braunschweig sowie die Landkreise Braunschweig und Helmstedt.

Jeder Bezirk unterstand einem Regierungs- oder Gewerberat, dem je ein Gewerbeaufseher zugeordnet war. Der Landesgewerberat war für das gesamte Gebiet des Landes zuständig. Weitere Änderungen der Aufsichtsbezirke erfolgten aufgrund der Verringerung der Bezirke innerhalb der Stadt Braunschweig (1930) und aufgrund von Eingemeindungen. Dennoch blieb das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig die einzige Gewerbeaufsichtsbehörde im Land. Nachdem mit der Verordnung über Gebietsbereinigungen im Raume der Hermann-Göring-Werke Salzgitter (Salzgitter-Gesetz) vom 25. Juni 1941 der Landkreis Goslar und das Gebiet um Salzgitter im Austausch gegen den Landkreis Holzminden an den Freistaat Braunschweig gelangten, wurde das bisher preußische Gewerbeaufsichtsamt Goslar ab 1942 de jure eine Nebenstelle des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig (mit einer erweiterten Zuständigkeit für den Landkreis Blankenburg), behielt aber de facto weitgehend seine Unabhängigkeit. Das Gesetz hatte auch Auswirkungen auf den Zuschnitt der drei Aufsichtsbezirke des Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig.

Zur weiteren Geschichte des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vgl. das Vorwort zum Nachfolgebestand 7 Nds.

Stand: November 2016

Landesgewerbeaufsichtsbeamte

1879-1905 Friedrich Spamann
1905-1915 Richard Mitgau (1893-1905 stellvertretend)
1919-1946 Friedrich Gerloff (1905-1919 stellvertretend)
1945/1946-1952 Carl Rauh

Bestandsgeschichte 

Die älteren Akten und Unterlagen des Gewerbeaufsichtsamts in Braunschweig sind am 15./16. Oktober 1944 vernichtet worden. In das Staatsarchiv Wolfenbüttel gelangten deshalb aus der Zeit vor 1945 im wesentlichen nur Akten für das Gebiet des Landkreises Holzminden, die aufgrund der Gebietsveränderungen von 1941 (Angliederung des Landkreises Holzminden an den Regierungsbezirk Hildesheim) an das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim abgegeben und dort als Vorakten geführt wurden. Die im Findbuch verzeichneten Akten stammen aus den Zugängen 5/1964, Zg. 48/1980, Zg. 50/1981, Zg. 14/2000. Sie wurden im Staatsarchiv von Herrn Koch 1976 und Frau Gerullis 1992 durch ein Zettelverzeichnis erschlossen.

Das Zettelverzeichnis wurde von mir redaktionell bearbeitet und gegliedert. Die Eingabe in die EDV wurde von Frau Kurde vorgenommen.

Stand: Februar 2002

Enthält 

u.a.: Sprengerlaubnis-Verzeichnisse; Kreis Holzminden: Bauanträge, Ladenöffnungszeiten, Sprengstofferlaubnisscheine, Schriftwechsel m. Gewerbebetrieben, Sammelakten u. einzelne Betriebe (nach Orten).

Literatur 

Carl Rauh, Fabrik- und Gewerbeaufsicht in Braunschweig, Braunschweig 1955 (masch., DiBi 2o 23/1956).

W. Winter, Die Entwicklung der Gewerbeaufsicht in Niedersachsen, in: Neues Archiv für Niedersachsen 8 (1955/1956), S. 136-144.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

7 Nds (Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, nach 1945)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

4,5

Bearbeiter 

Dr. Ulrich Schwarz (2002)

Dr. Christian Helbich (2016)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet