NLA WO 118 Neu 6

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatliches Gesundheitsamt Wolfenbüttel

Laufzeit 

1943-1948

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 7,2 lfdm
Inhalt: U.a. Unfruchtbarmachungen; Todesbescheinigungen.

Bestandsgeschichte 

Zum 1.10.1927 wurde bei den Kreisgemeindeverbänden eine Sonderabteilung "Gesundheitsamt" in den dortigen Kreisfürsorgeämtern gebildet (GuVS Nr. 97-98); bei der Stadt Braunschweig bestand bereits ein Städtisches Gesundheitsamt. Durch das Reichsgesetz vom 3.7.1934 (RGBl I 1934, S. 531f.; ebd. 1935 S. 177ff. u. 215ff.) ist im Freistaat Braunschweig für jeden der 6 Landkreise ein staatliches und für den Stadtkreis Braunschweig ein kommunales Gesundheitsamt eingerichtet worden. Diese Gesundheitsämter wurden jeweils von staatlichen Amtsärzten geleitet. Ein Stadtgesundheitsamt für die neu gegründete Stadt Watenstedt-Salzgitter wurde erst am 1.12.1944 eingerichtet. Vorher waren für dieses Stadtgebiet die Staatlichen Gesundheitsämter der Kreise Goslar und Wolfenbüttel zuständig.

Das Staatliche Gesundheitsamt Wolfenbüttel wurde 1951 kommunalisiert und der Landkreisverwaltung angegliedert.

Die Akten betr. Unfruchtbarmachung vor 1945 wurden vom Gesundheitsamt 1995 abgegeben (Zg. 92/1995).

Wolfenbüttel, im Februar 1996

Dr. Ulrich Schwarz
(Archivoberrat)

DIe Unfruchtbarmachungen wurden von den Erbgesundheitsgerichten beschlossen. Diese waren jeweils einem Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts angegliedert. Durchgeführt wurden die Unfruchtbarmachungen am Wohnsitz der Betroffenen. Dazu wurden die Akten an das jeweils zuständige Staatliche Gesundheitsamt übersandt. Der Bericht des die Operation durchführenden Krankenhauses ging zur Kenntnisnahme an das Erbgesundheitsgericht und von dort wieder an das Gesundheitsamt zurück.

In den Fällen, in denen der Wohnsitz des Betroffenen zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Gericht ein anderer war als zum Zeitpunkt der Durchführung der Operation, befinden sich die Akten mit der Vorprovenienz dieses Erbgesundheitsgerichtes in dem Bestand eines anderen Gesundheitsamtes als Akten über Betroffene, bei denen sich der Wohnsitz

nicht geändert hat. In den Abgaben der jeweiligen Gesundheitsämter können also Akten mehrere Erbgesundheitsgerichte zusammengeführt sein (vgl. Bestandsakte 56321-118 Neu Allg.).

Die Akten von Zg. 92/1995 wurden von der Archivangestellten Irene Meier in AIDA verzeichnet, die übrigen von der Unterzeichnenden, die auch die Endredaktion vornahm.

Wolfenbüttel, Mai 2012

Dr. Silke

Wagener-Fimpel
(Archivoberrätin)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet