NLA WO 75 Neu

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Steuer- und Zollämter

Laufzeit 

1844-1932

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 1,2 lfdm
Inhalt: Blankenburg: Nachrichtendienst; Entschädigungen; landw. Normalerträge; Besteuerung d. Betriebe. Greene: Gehälter; einzelne Steuern, auch Steuerstatistiken. - Helmstedt: Überleitung in den Reichsdienst. - Salder: einzelne Steuern. - Schöningen: einzelne Steuern. - Schöppenstedt: einzelne Steuern, Statistik.

Bestandsgeschichte 

Während zur Erhebung der direkten Steuern keine besonderen Behörden bestanden, war infolge der geschichtlichen Entwicklung der Aufbau der unteren Behörden für die indirekten Steuern ziemlich verwickelt. Im Zusammenhang mit den damaligen Zollvereinigungsbestrebungen erfolgte die Neuordnung des braunschweigischen Zollwesens durch VO. vom 10.03.1828 (GuVS. Nr. 9). Danach war die Errichtung von Zollämtern vorgesehen. Eine Liste von 81 Grenzzollämtern ist in den Br. Anzeigen 1828 Sp. 3713 ff. bekanntgemacht. Durch eine weitere VO. vom 10.03.1828 (GuVS. Nr. 10) wurde auch die Erhebung der Akzise (= indirekte Verbrauchssteuer) neu geregelt. Die in einem angehängten Tarif bezeichneten Gegenstände durften nur über bestimmte "Grenzpässe" geführt werden und waren dort zu deklarieren. Als 36 Grenzpaßämter sind in den Br. Anzeigen 1828 Sp. 3717 f. die entsprechende Anzahl der vorher genannten Grenzzollämter aufgeführt.

Nach einem ersten Vertrag mit Hannover und Hessen 1828 (vgl. Wittenberg: Braunschweigs Zollpolitik von 1828 bis zum Anschluß an den deutschen Zollverein (19.10.1841). Diss. Göttingen 1930. S. 28 f.) gründeten Hannover und Braunschweig ab 01.05.1834 den Hannover-Braunschweigischen Steuerverein (aaO. S. 45 ff.). Der Vertrag ist veröffentlicht GuVS 1835 Nr. 13. Er sah die Annahme eines gleichmäßigen und gemeinschaftlichen Systems der indirekten Abgaben vor. Das dazu erlassene Gesetz betr. die Eingangs-, Durchgangs- und Ausgangsabgaben vom 23.04.1835 (GuVS. Nr . 14) bestimmte im § 14, daß zur Erhebung dieser Abgaben Steuerämter an der Grenze (Grenzsteuerämter 1.-3. Klasse) und im Landesinneren (Haupt- und Nebensteuerämter) errichtet werden sollten, die zugleich die inländische Bier- und Branntweinsteuer zu erheben hatten. Die Befugnisse der einzelnen Ämterkategorien sind in § 15 des Gesetzes im einzelnen geregelt.

Verzeichnisse der Steuerämter, die zur Erhebung der beiden Staaten gemeinsamen Abgaben bestimmt waren, sowie der zur Verwaltung der einseitigen Abgaben in Braunschweig und Wolfenbüttel errichteten Stellen sind in den Br. Anzeigen 1835 Sp. 2151-2158 bekanntgemacht. Für die gemeinsamen Zölle wurden Hauptsteuerämter in Braunschweig und Wolfenbüttel eingerichtet. Der Westen des Kreises Gandersheim gehörte zum Bezirk Goslar. Im übrigen unterstanden die örtlichen Steuerbeamten den Kreis-Kontrolleuren in Wolfenbüttel, Helmstedt, Blankenburg und Walkenried (Sitz Zorge).

Jedoch sah sich das Hzgt. Braunschweig schon bald genötigt, Anschluß an den Deutschen Zollverein zu suchen. Der Beitritt erfolgte am 19.10.1841 (vgl. GuVS. Nr. 18) mit dem nördlichen Hauptteile des Landes einschließlich Calvörde, mit dem Harz- und Weserdistrikt zum 01.01.1844 (vgl. GuVS. 1843 Nr. 23). Die letzten Landesteile folgten ab 01.01.1854 (Wittenberg aaO. S. 76 ff., 94 f., 99 und Karte).

Die neue Lage erforderte eine Änderung im Aufbau der Zollbehörden. Auf Grund § 26 des Zollgesetzes (GuVS. 1841 S. 180) wurden mit Wirkung vom 01.01.1842 (ebda. Nr. 34) errichtet: Haupt-Zollämter in Braunschweig und Wolfenbüttel, denen jeweils mehrere Neben-Zollämter unterstanden. Eine Geschäftsanweisung für die Haupt-Zollämter ist bekanntgemacht GuVS. 1842 Nr. 32. Zum Bezirk Wolfenbüttel gehörten außerdem 7 Steuerämter, z.B. in Schöppenstedt, Hessen, Helmstedt, Schöningen und Königslutter. Für die beim Steuerverein bleibenden Landesteile wurden laut Bekanntm. vom 30.12.1841 (GuVS. 1842 Nr. 15) die Exklaven hinsichtlich der gemeinschaftlichen indirekten Abgaben unter hannoversche Verwaltung gestellt. Für die Kreise Holzminden und Gandersheim sowie das Amt Harzburg (vgl. Wittenberg aaO. Karte) wurde eine Oberinspektion der indirekten Steuern in Holzminden errichtet; in ihrem "Controle-Kreise Holzminden" lagen die Steuerämter Holzminden, Fürstenberg, Ottenstein, Brückfeld, Halle, Bisperode, Eschershausen, Stadtoldendorf und Greene, im "Controle-Kreise Seesen" die Steuerämter Gandersheim, Seesen, Badenhausen, Lutter a.B. und Harzburg.

Nach Aufnahme der Kreisdirektions-Bezirke Holzminden und Gandersheim und des Amts Harzburg in den Zollverein wurde die soeben angeführte zwischenzeitliche Regelung vom 30.12.1841 durch VO. vom 20.12.1843 (GuVS. Nr. 23) folgendermaßen erneuert: Es wurde ein Hauptzollamt Holzminden errichtet. Ihm unterstanden die Nebenzollämter I. Klasse in Mühlenbeck und Carlshütte sowie 4 Nebenzollämter II. Klasse, ferner im Gebiet zwischen Leine und Harz die Nebenzollämter I. Klasse Harzburg, Lutter a.B., Bornum, Ildehausen, Badenhausen, Gandersheim sowie 6 Nebenzollämter II. Klasse.

Infolge der Vereinigung des Steuervereins mit dem Zollverein wurden durch die Bekanntmachung vom 12.03.1854 (GuVS. Nr. 14) die bisherigen Haupt- und Nebenzollämter und deren nachgeordnete Rezepturen sowie die Steuer-Inspektionen aufgehoben und an ihre Stelle zur Erhebung der indirekten Steuern folgende der Zoll- und Steuerdirektion unterstellte Behörden errichtet:

1. Hauptsteueramt Braunschweig: in seinem Bezirk: Steuerämter Bhf. Vechelde, Ottenstein, Eschershausen, Stadtoldendorf, Delligsen, Halle und Nebenzollamt I. Klasse Holzminden (das Nebenzollamt Holzminden wurde am 13.02.1857 (GuVS. Nr. 12) in ein Steueramt mit Niederlagerecht umgewandelt).

2. Hauptsteueramt Wolfenbüttel: in seinem Bezirk: Steuerämter Harzburg, Lichtenberg, Schöppenstedt, Hessen, Schöningen, Helmstedt, Königslutter, Vorsfelde, Greene, Gandersheim, Seesen, Lutter a.B., Langelsheim (Steueramt Langelsheim lt. Bekanntm. vom 07.08.1858 (GuVS. Nr. 49) vereinigt mit Steueramt Lutter a.B..

Im Bezirk des Hauptsteueramts Braunschweig wurden die Kontrollbezirke Braunschweig und Stadtoldendorf, im Bezirk des Hauptsteueramts Wolfenbüttel die Kontrollbezirke Wolfenbüttel, Schöppenstedt, Helmstedt und Seesen eingerichtet.

Das Hauptsteueramt Wolfenbüttel wurde am 01.07.1866 (GuVS. Nr. 37) aufgehoben, sein Bezirk dem in Braunschweig beigelegt und in Wolfenbüttel ein Steueramt errichtet.

Die 1841 getroffene und ab 1854 stillschweigend verlängerte Verabredung mit Preußen über die Ausführung des gemeinsamen Zollsystems im Fürstentum Blankenburg, Stiftsamte Walkenried und Amtsgerichtsbezirk Calvörde sowie die am 20.12.1853 geschlossene und 1865 verlängerte Übereinkunft, wonach die braunschweig. Exklaven Thedinghausen, Bodenburg, Ölsburg, Ostharingen, vor Goslar, Duttenstedt mit Essinghausen, Meerdorf und Woltorf von Hannover verwaltet wurden, hob die Bekanntm. vom 09.06.1869 (GuVS. Nr. 42) auf. Danach ging die Verwaltung der indirekten Steuern in diesen Gebieten auf Braunschweig über; sie wurde ab 15.06.1869 dem Bezirk des Hauptsteueramts Braunschweig beigelegt. Die Steuerämter Calvörde, Blankenburg und Hasselfelde blieben bestehen, die anderen Orte wurden den Steuerämtern Seesen und Harzburg zugeteilt. - Es wurde außerdem ein Obersteuer-Kontrollbezirk Blankenburg mit den Bezirken der Steuerämter Blankenburg und Hasselfelde gebildet.

Ein Salzsteueramt in Ölsburg wurde errichtet lt. Bekanntm. vom 20.09.1876 (GuVS. Nr. 88).

Das bisherige Steueramt Wolfenbüttel wurde durch Bekanntm. vom 16.09.1889 (GuVS. Nr. 42) aufgehoben und dort wieder ein Hauptsteueramt eingerichtet. Ihm wurden die bisherigen Ober-Steuer-Controle-Bezirke Wolfenbüttel, Schöppenstedt und Helmstedt beigelegt.

Nach dem Stande von 1908 (Staatshandbuch S. 37 ff.) unterstanden dem Hauptsteueramt Braunschweig die Steuerämter Holzminden, Stadtoldendorf, Gandersheim, Seesen, Blankenburg und Hasselfelde, Steuerrezepturen in Lutter a.B., Greene, Eschershausen, Ottenstein, Walkenried und Thedinghausen sowie 8 Zuckersteuerstellen; für den Außendienst waren Obersteuerkontrolleure in Braunschweig, Blankenburg und Gandersheim mit örtlichen Steueraufsehern bestellt.

Zum Bezirke des Hauptsteueramtes Wolfenbüttel gehörten die Steuerämter Harzburg, Schöppenstedt, Schöningen, Königslutter, Helmstedt, Vorsfelde, Calvörde und die Rezeptur Salder, ferner Salzsteuerämter in Schöningen, Thiede (rhall) und Hedwigsburg sowie 10 Zuckersteuerstellen. Beamte des Außendienstes unterstanden Obe rsteuerkontrolleuren in Schöningen und Helmstedt.

Durch VO. vom 05.04.1913 (GuVS. Nr. 24) erhielten die bisherigen Hauptsteuerämter die Bezeichnung Hauptzollämter, die Steuerämter: Zollamt I, die die Steuerrezepturen Zollamt II unter jeweiligem Zusatz des Amtssitzes.

Die Zollämter I in Vorsfelde und Walkenried sowie die Zollämter II in Vechelde, Salder, Lutter a.B., Greene, Eschershausen, Ottenstein und Walkenried wurden lt. Bekanntm. vom 27.03.1920 (GuVS. Nr. 51) zum 01.04.1920 aufgehoben; in Braunlage wurde ein Zollamt II neu errichtet.

Die Zollverwaltung ging, wie die Steuerverwaltung der Landessteuern 1921 (GuVS. Nr. 118) auf das Deutsche Reich über. Eine Übersicht über die Zollbehörden s. Staatshandbuch 1929 S. 128 f..

Die Akten des Steuer- und Zollamts Blankenburg waren bisher im Bestand 75 Neu 1 (Findbuch Dr. Strauß 1990) zusammengefaßt. Die Akten aller übrigen Ämter bildeten den Bestand 75 Neu (für Greene: Findbuch um 1924, sonst durch Zettelkartei erschlossen). Die Zusammenführung der einzelnen Verzeichnisse zum vorliegenden Findbuch nahm der Unterzeichnende vor. Dabei wurden die vorhandenen Titelaufnahmen weitgehend übernommen.

Die Akte 75 Neu, Nr. 19 aus dem Zollamt Greene wurde nachkassiert, da es sich lediglich um ein Deckblatt ohne Inhalt handelte.

Die Eingabe des Vorwortes und der Gliederung nahm der Archivangestellte Rainer Kustak vor.


Wolfenbüttel, im Februar 1997
Stefan Luttmer
(Archivinspektor)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet