NLA WO 38 Neu 1

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Distrikt-/Kreisgericht Blankenburg

Laufzeit 

1823-1860

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 0,6 lfdm
Inhalt u.a.: Zivilprozesse; Strafprozesse

Bestandsgeschichte 

Die Justizreform von 1823/25 teilte das Herzogtum in sechs Gerichtsdistrikte. Die Distriktsgerichte erhielten folgende Aufgaben zugewiesen: Rechtssprechung in allen bürgerlichen Streitsachen in erster Instanz - einschließlich der bisher ausgenommen gewesenen Ehe- und Verlöbnissachen -, Ermittlungen in Strafsachen (die allerdings das Landgericht zu entscheiden hatte), Ermittlungen in Polizeisachen, Verwaltung der Vormundschafts- und Kuratelsachen, Führung der Hypothekenbücher, Verwaltung und Aufbewahrung der gerichtlichen Depositen. (GuVS 1823 S. 21). Der Zuständigkeitsbereich des Distriktsgerichts Blankenburg erstreckte sich über das Gebiet der Kreisämter Blankenburg, Hasselfelde, Walkenried, Harzburg. (GuVS 1825 S. 189).

Durch Verordnung von 1832 erhielten die Distriktgerichte die Bezeichnung "Kreisgerichte"; gleichzeitig wurden die Kompetenzen gegen die der Stadtgerichte und Ämter abgegrenzt. Diese sollten in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 50 Talern und in peinlichen Sachen bis zu einem Strafmaß von 14 Tagen Gefängnis oder 10 Talern Geldstrafe die erste Instanz bilden. (GuVS 1832 S. 443). Die Kreisgerichte rückten damit zur Appellationsinstanz auf.

Das Kreisgericht Blankenburg verlor 1832 die Zuständigkeit für das Amt Harzburg, das dem Kreisgericht Wolfenbüttel zugeordnet wurde.

Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1849 richtete nicht nur ein neues Oberappellationsgericht ein und regelte den Instanzenzug, sondern bestimmte auch: "Die innerhalb eines Kreisgerichtsbezirks angestellten Stadt- und Amtsrichter gehören mit zu dem Personale des Kreisgerichts. Die Amtsrichter und Kreisrichter haben auf Anordnung des Vorsitzenden des Kreisgerichts auch an den, den Kreisgerichten und Amtsgerichten obliegenden Geschäften zur Aushülfe Theil zu nehmen." (GuVS 1849 S. 235).

Die Geschichte der Kreisgerichte im Herzogtum Braunschweig endete mit der Durchführung der Reichsjustizordnung im Jahre 1879 (GuVS S. 134).

Die Akten des Kreisgerichts Blankenburg sind 1862 bzw. 1881 (vom Amtsgericht Blankenburg) an das Landeshauptarchiv abgegeben worden.

Das Aktenverzeichnis aus der Zeit um 1930 hat die Archivangestellte Heike Kurde in AIDA erfasst.

Wolfenbüttel, im Februar 2007
Dr. Bei der Wieden

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet