NLA WO 41 Alt

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Klosterratsstube

Laufzeit 

1552-1822

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Reformation wurde im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel landesweit durch Herzog Julius (1568-1589) eingeführt. Die Klöster und Stifter behielten ihre korporative und wirtschaftliche Selbständigkeit und unterstanden nun dem herzoglichen Konsistorium. Der Herzog behielt sich eine wirtschaftliche Oberaufsicht vor. Er verwendete erwirtschaftete Überschüsse für Landeszwecke und zog die Klöster auch für Dienstleistungen heran (z.B. Wagendienste). Der Bildungsauftrag der Klöster wurde betont (die neugeschaffenen Bildungsinstitutionen wie das paedagogium illustre in Gandersheim und die Universität Helmstedt wurden z. T. mit Klostergütern dotiert).

Zu berücksichtigen ist, daß zum Territorium von Braunschweig-Wolfenbüttel von 1523 bis 1643 Hildesheimer Gebiete gehörten (s. die Karten bei Reller: Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel um das Jahr 1540 und die kirchliche Gliederung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel nach Einführung der Reformation in den Jahren 1568/68). Zu Beginn der Regierung Herzog Julius' handelt es sich insgesamt um folgende Stifter und Klöster (nach Brenneke u. Brauch, S. 24 Anm. 54).

Königslutter, Mariental, Riddagshausen, Ringelheim, Riechenberg, Clus, Amelungsborn; Dorstadt, Heiningen, Wöltingerode, Georgenberg, Frankenberg, Neuwerk; St. Lorenz vor Schöningen, Marienberg vor Helmstedt, Steterburg, Lamspringe, Kemnade, Brunshausen und Clus.

Noch unter Herzog Julius fiel Braunschweig-Calenberg an Wolfenbüttel, so daß eine Vielzahl von Klöstern und Stiftern dazukam (1584-1634, s. Brenneke u. Brauch, Calenbergische Klöster). Unter Henrich Julius (1589-1613), der u. a. das Hochstift Halberstadt (1589-1613) und Braunschweig-Grubenhagen (1596-1617) gewann, erreichte das Fürstentum Wolfenbüttel seine größte Ausdehnung.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg gestaltete Herzog August d. J. 1655 durch eine Klosterordnung die Verhältnisse neu. Die Verwaltung der Klostergüter wurde in die Hände von Klosterverwaltern gelegt, die unter der Aufsicht zweier Oberinspektoren standen. Dem Oberinspektor für die Klöster westlich der Oker unterstanden die Klöster Amelungsborn, Clus, Brunshausen, Frankenberg und Steterburg; dem Oberinspektor für die Klöster östlich der Oker unter standen die Klöster Königslutter, Riddagshausen, Mariental, St. Lorenz vor Schöningen, Michaelstein und Marienberg vor Helmstedt
(Zimmermann, S. 10).

Die Klosterratsstube wurde erst 1674 von Herzog Rudolf August eingerichtet. Mit der Neugründung der Behörde, die in der Neuen Kanzlei in Wolfenbüttel ihren Sitz hatte, wurde die gesamte Verwaltung der Klostergüter in e i n e r Hand vereinigt. Es handelte sich (nach dem Stand von 1738) um folgende Klostergüter:

Amelungsborn, St. Ägidien und Kreuzkloster in Braunschweig, Frankenberg, Marienberg, Königslutter, Mariental, Michaelstein, Riddagshausen, St. Lorenz, Steterburg, Kloster zur Ehre Gottes in Wolfenbüttel (Stand 1767) (Zimmermann, nach S. 31 Anlage 2; Brunshausen und Clus wurden ab 1695 von Gandersheim verwaltet).

Mit der französischen Besetzung wurde die Klosterratsstube aufgehoben und die Klostergüter wurden französischen Generälen als Dotation angewiesen. Nach dem Ende der westphälischen Zeit wurde die Klosterratsstube nicht wiederhergestellt. Am 19. Mai 1814 wurden die Klostergüter der Herzoglichen Kammer unterstellt, die Kammerdomänen und Klostergüter bis 1823 ungeschieden verwaltete. Im Jahre 1832 wurde die Verwaltung der Klostergüter mit dem des sog. Studienfonds, der aus Gütern und Geldern der 1810 aufgelösten Universität Helmstedt stammte, zum sog. Kloster- und Studienfonds zusammengelegt (Zimmermann, S. 18ff.).

Stand: September 1995

Bestandsgeschichte 

Ein Findbuch über Generalakten der Klöster und Stifte wurde im 18. Jahrhundert angelegt (41 Alt Fb. 1, jetzt: 36 Alt 565a). Es enthält fast ausschließlich Akten aus der Zeit vor der Gründung der Klosterratsstube 1674 (38 Nrr. mit Nachträgen). Dieses Findbuch wurde bis zur Neuverzeichnung 1993/1994 im Staatsarchiv verwendet. Ein weiteres Repertorium wurde im 18. Jahrhundert für die Spezialakten der hildesheimischen, calenbergischen und sonstigen auswärtigen Klöster angelegt, das weiterhin gilt (alte Lokatur der Akten: 3. Gewölbe, litt. R; heute: 41 Alt Fb. 3). Akten
der Goslarer Stifter Petersberg und St. Simon und Judas wurden erst 1946 verzeichnet (41 Alt Fb. 2).

Die Klosterratsstube hatte im 18. Jahrhundert eine umfangreiche Registratur. Im Jahr 1772 bestand die Absicht, die Altakten nach Braunschweig zu transportieren und dort ein eigenes Archiv der Klosterratsstube zu errichten. Es bedarf der Klärung, wieweit der Plan realisiert wurde (s. Entwurf eines Repertoriums durch den Klosterratsassessor Heimbert Johann Hintze in: 41 Alt Fb. 1 Nr. 149). Nach dem Entwurf von 1772 hat man den Eindruck, daß die heute im Bestand 4 Alt 3 vereinigten Spezialakten größtenteils dazugehörten.

In die Kammerverwaltung des 19. Jahrhunderts übergeführte Akten der ehemaligen Klosterratsstube kamen bei der Neuverzeichnung der Generalakten der Kammer zum Vorschein (4 Alt 1 bzw. 50 Neu 1). Sie wurden mit den in 41 Alt Fb. 1 vorgefundenen Akten vereinigt.

Der größte Teil dieser vorgefundenen Akten war bislang unverzeichnet bzw. nur durch ein provisorisches Zettelverzeichnis erschlossen. Bei der Neuverzeichnung wurden Spezialakten betreffend die Klöster Amelungsborn, St. Ägidien in Braunschweig, Clus, Königslutter, Marienberg, Mariental, Michaelstein, Riddagshausen, Außenhof Siegersleben und Steterburg ausgeschieden und den Beständen 4 Alt 3 einverleibt. Eine Reihe von unverzeichneten Akten wurden den Teilbeständen 41 Alt Fb. 2 und 41 Alt Fb. 3 zugeordnet.

Die Geschäftsbücher der Klosterratsstube von 1771 bis 1806 sind im Bestand 18 A Alt vereinigt.

Das AIDA-Findbuch wurde von Frau Wittenberg, Herrn Kustak und Dr. Ulrich Schwarz geschrieben.

Stand: September 1995


Eine teilweise modernisierte Abschrift der handschriftlichen Findbücher von 41 Alt Fb. 2 und Fb. 3 erfolgte durch Dr. Fimpel.

Stand: Dezember 2014

Enthält 

Der Teilbestand umfasst Stifter und Klöster des Landes Braunschweig mit Außenhöfen in ehemals preußischen Gebieten, u.a. Hildesheimische Klöster, Calenbergische Klöster u. fremde Klöster.

Literatur 

P. Zimmermann, Der Braunschweigische Kloster- und Studienfonds, in: Braunschweigische Heimat 12 (1921) S. 2-34

A. Brenneke u. A. Brauch, Die calenbergischen Klöster unter Wolfenbütteler Herrschaft 1584-1634, Göttingen 1956

H. Reller, Vorreformatorische und reformatorische Kirchenverfassung im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, Göttingen 1959

N. Kamp, Der Braunschweigische Vereinigte Kloster- und Studienfonds. Stifterauftrag und Stiftungsleistung im Spannungsfeld zwischen historischer Tradition und politischer Gegenwart, Braunschweig 1982

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

13,0

Bearbeiter 

Dr. Ulrich Schwarz (1995)

Dr. Martin Fimpel (2014)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet