
Identifikation (kurz)
Titel
Justizvollzugsanstalt Celle
Laufzeit
1946-2005
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Verwaltungs- und Generalakten, Gefangenenbücher und -karteien, Gefangenenpersonalakten
Findmittel: Abgabelisten
Umfang: 3,6 m
Geschichte des Bestandsbildners
In Folge der Vereinigung der Fürstentümer Lüneburg und Calenberg zum Kurstaat Hannover und der Aufgabe des Residenzsitzes in Celle wurden als Ausgleich das Oberappellationsgericht, das Landgestüt und das so genannte 'Zucht- und Irrenhaus' als neue Einrichtungen in Celle geschaffen. So entstand in den Jahren 1710 - 1724 auf Kosten der damaligen Hannoverschen Landschaften Lüneburg, Calenberg, Grubenhagen, Hoya und Diepholz unter Überwindung von mancherlei Schwierigkeiten in der damaligen Westerceller Vorstadt, etwa einen Kilometer von der eigentlichen Stadt Celle entfernt, als allgemeine Landesanstalt das 'Zucht- und Irrenhaus'. Im Jahre 1833 wurden die Geisteskranken in die neu errichtete 'Landesirrenanstalt Hildesheim' verlegt, so dass ab jetzt das Haus nur noch Zuchthaus war. Da in jener Zeit die Strafen nach Körperkonstitution des Straffälligen festgesetzt wurden, d.h. wer gesund und kräftig war, kam zur Verbüßung der Strafe in Festungsbauarbeit oder Karrenstrafe, so war die Anstalt in der Hauptsache zu Anfang nur von Frauen belegt. Nachdem 1846 die weiblichen Insassen in die Strafanstalt Emden überführt worden waren, blieb Celle ein ausgesprochenes Männerzuchthaus. In der Folge wechselten die Bezeichnungen, zum Beispiel 1941 in Zuchthaus und Sicherungsanstalt, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gefängnis umbenannt in Strafanstalt, 1952 in Strafgefängnis umbenannt.
Seit der Abschaffung der Zuchthausstrafe im Jahre 1969 ist die Anstalt - seit 1972 unter der Bezeichnung Justizvollzugsanstalt Celle (wie auch die 1978 errichtete Justizvollzugsanstalt) - zuständig für die Vollstreckung von langjährigen Freiheitsstrafen bei männlichen Erwachsenen. Seit dem 1. Januar 2010 werden in die JVA Celle zentral für ganz Niedersachsen alle männlichen, erwachsenen Gefangenen eingewiesen, in deren Urteil auf lebenslange Freiheitsstrafe oder eine zeitige Freiheitsstrafe von mehr als 14 Jahren erkannt wurde, oder gegen die die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Außerdem besteht ein Vollstreckungsabkommen mit dem Bundesland Bremen, wonach auch Bremer Gefangene mit einer lebenslangen Strafe oder Sicherungsverwahrung in der JVA Celle untergebracht werden. Verurteilte mit Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren werden seit Inkrafttreten des Einweisungs- und Vollstreckungsplan des Landes Niedersachsen vom 31. Juli 2007 nicht mehr in die JVA Celle eingewiesen. Die JVA Celle verfügt als einziges Hochsicherheitsgefängnis in Niedersachsen/Bremen über 460 Haftplätze (Hauptanstalt 236, die Abteilung Salinenmoor 224) (Stand 1. Februar 2010) und mit 320 Mitarbeitern im Vollzugs-, Sozial- und Werksdienst über das zahlenmäßig beste Verhältnis zwischen Gefangenen und Bediensteten aller JVAen in Niedersachsen.
Zum 27.11.2014 wurde die Abteilung Salinenmoor geschlossen, die verbliebenen Gefangenen wurden in die Hauptanstalt verlegt.
Bestandsgeschichte
Der Bestand besteht aus einer größeren Abgabe von Gefangenenpersonalakten und im Jahr 2019 kamen Unterlagen zur allgemeinen Verwaltung der JVA sowie Gefangenenbücher und -karteien hinzu.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
teilweise verzeichnet