NLA ST Rep. 84

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Personenstandsquellen

Laufzeit 

1715-1933

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Kirchennebenbücher der evangelisch-lutherischen und -reformierten Kirchengemeinden der Konsistorialbezirke Stade (ab 1715) und Otterndorf (ab 1825) sowie der römisch-katholischen Kirchengemeinden (ab Mitte des 19. Jhs.), Auszüge, hand- und maschinenschriftliche Abschriften sowie Ablichtungen aus Kirchenbüchern und Kirchennebenbüchern, Zivilstandsregister (1810-1812/13) der napoleonischen Okkupationszeit, Personenstandsregister der jüdischen Gemeinden bzw. Synagogengemeinden seit 1844, Militärkirchenbücher bzw. Nebenbücher von Garnisonen und Regimentern
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 50 lfdm

Bestandsgeschichte 

Zusammengefaßt werden im neu gebildeten Archivbestand Rep. 84 die bisher auf verschiedene Archivbestände des Staatsarchivs verteilten

I - Kirchennebenbücher (KNB = amtlich geführte Zweitausfertigungen) der ev.-luth. und ev.-ref. Kirchengemeinden der Konsistorialbezirke Stade (ab 1715) und Otterndorf (ab 1825) sowie der seit Mitte des 19. Jh. neu errichteten röm-kath. Kirchengemeinden (bisher Rep. 83a Stade und Rep. 83a Otterndorf bzw. - zumeist für die Zeit nach 1852 - in einigen Ämterbeständen Rep. 74). Auch Auszüge aus Kirchenbüchern, hand- und maschinenschriftliche Abschriften von fremder Hand sowie Ablichtungen weiterer Kirchen(neben)bücher wurden hier eingeordnet),

II - Zivilstandregister (ZR 1810 - 1812/13) der napoleonischen Okkupationszeit während der kurzzeitigen Zugehörigkeit des Elbe-Weser-Gebietes zum Königreich Westfalen und anschließend zum Kaiserreich Frankreich (bisher in Rep. 83 Stade, dazu im bis 1993 unverzeichneten Bestand Rep. 50 und in einigen Ämterbeständen Rep. 74),

III - Jüdischen Personenstandsregister (JR; zumeist Ablichtungen der verschollenen amtlichen Zweitausfertigungen) der jüdischen Gemeinden bzw. Synagogengemeinden seit 1844 (bisher: Rep. 83b).

IV - Anhang:
(1) Militärkirchenbücher (MkB) bzw. Nebenbücher von Garnisonen und Regimentern
(2) Trauscheinregister der Ämter, Magistrate und Patrimonial-) Gerichte wie auch
(3) Sonstige Personenstandsunterlagen (Kirchenbuchauszüge und Bescheinigungen).

Für die Familien- und Höfeforschung wie auch für ortsgeschichtliche Arbeiten sind diese nach dem Orstsalphabet
der Kirchspiele aufgeführten Quellen schnell auffindbar.

In der Neufassung der Quellenübersicht von W. Deeters (Quellen zur Hof- und Familienforschung im Niedersächsischen Staatsarchiv in Stade. Göttingen 1968) sind die neuen Signaturen bereits angegeben. Auch hier wurden die Kirchspiele als Basis gewählt, weil

sie im Stadischen die unterste Verwaltungseinheit waren.

Zur Schonung der Originale soll eine Neuverfilmung der Kirchennebenbücher und Zivilstandsregister erfolgen. Im Staatsarchiv liegt von den Kirchennebenbüchern bereits eine zumeist bis zum Jahre 1852 reichende Mikrofiche-Ausgabe (allerdings mit "Aufnahmemängeln"!) vor.

Geplant ist eine Gesamtübersicht, die für den früheren Regierungsbezirk Stade möglichst alle in kirchlichen, anderen staatlichen und kommunalen Archiven vorhandenen Kirchen(neben)bücher, Militärkirchenbücher und sonstige Personenstandsquellen nachweist. Nicht erfaßt werden hierbei die nach dem Reichsgesetz vom 6.2.1875 zu führenden Personenstandsregister der neu eingerichteten Standesämter.

Zur Auffindung der jeweils zuständigen Kirchengemeinden sind die am Ende aufgeführten Ortsverzeichnisse heranzuziehen, die Angaben zu der kirchlichen Zugehörigkeit, zur politischen Einteilung während der "Franzosenzeit" und zu den jüdischen (Synagogen-) Gemeinden enthalten.

Der frühere Regierungsbezirk Stade, für den das Staatsarchiv bis 1979 ausschließlich zuständig war, besteht im Wesentlichen aus den Territorien der Herzogtümer Bremen und Verden (bis 1648 Erzstift Bremen und Hochstift Verden) und des Landes Hadeln. Jedoch gehören nicht mehr alle aufgeführten Kirchspiele zum Archivsprengel, auch sind einige erst später hinzugekommen (vgl. Deeters, S.3f.). Zu beachten sind daher die Grenz- und Gebietsänderungen, die immer einen Wechsel der politischen Zugehörigkeit, aber oftmals keine oder erst später eine Änderung der kirchlichen Zuständigkeit bewirken. Die nachstehenden Hinweise beziehen sich, soweit nicht eigens vermerkt, auf die evangelischen Kirchengemeinden.

Gebietsänderungen (17. Jh. - 1974)

Vom Regierungsbezirk Stade wurden abgegeben bzw. wurden ihm zugelegt:

BRAUNSCHWEIG: Amt Thedinghausen
(1) Das erzstiftisch-bremische Amt

Thedinghausen wurde zusammen mit dem verdischen Amt Westen (siehe 9) 1679 im Frieden von Celle von Schweden an Braunschweig-Lüneburg abgetreten. Bei der welfischen Aufteilung 1703 fiel das Amt Thedinghausen mit den Kirchspielen Lunsen und Thedinghausen an die Herzöge zu Braunschweig-Wolfenbüttel und gehörte zuletzt als Exklave des Landkreises Braunschweig bis zum 30.06.1972 zum damaligen Verwaltungsbezirk Braunschweig. (Zum 01.01.1976 gingen die beiden Kirchengemeinden von der Braunschweigischen Ev.-luth. Landeskirche zur Ev.-luth. Landeskirche Hannovers über.

BREMEN
Stadtgebiet: Dombezirk
(2) Als Kathedrale des Erzbistums Bremen genoß der St. Petri-Dom innerhalb der Stadt Bremen Exterritorialität. Im Reichsdeputationshauptschluß vom 27.04.1803 trat Hannover ihn mit den dazu gehörigen Besitzungen in der Stadt und im Landgebiet an die Stadt Bremen ab.

Bremisches Landgebiet
(3) Zu Beginn der Reformation hatte die Stadt Bremen auch im Erzbistum Bremen Besitzungen mit den 9 Kirchengemeinden Bederkesa, Blumenthal, Debstedt, Elmlohe, Flögeln, Holßel, Lehe, Neuenkirchen und Ringstedt. Im ersten Stader Vergleich vom 28.11.1654 trat Bremen diese Besitzungen endgültig ab. Über die reformierten Kirchengemeinden Blumenthal und Neuenkirchen behielt Bremen weiterhin das Patronatsrecht bis 1804 (vgl. 5: Blumenthal).

(4) Die Kirchspiele Grambke, (Mittels-) Büren und Wasserhorst (wie auch die weiterhin bremischen und daher hier nicht zu berücksichtigenden Kirchspiele Arsten, Borgfeld, Gröpelingen, Horn, Oberneuland, Seehausen und Walle) in den sog. Bremer "Gohen" sind seit dem Mittelalter ständig zwischen der Stadt Bremen einerseits und dem Erzstift Bremen und danach dem Königreich Schweden und dem Königreich Hannover andererseits strittig gewesen. Endgültig erhielt Bremen im Reichsdeputationshauptschluß 1803 außer dem Dombezirk die dem Erzstift Bremen bzw. 1648 Schweden

und 1715/19 Hannover zugefallenen Besitzungen in der Stadt und im Landgebiet zurück - das Gericht Schwachhausen, das nach Arbergen (luth.) bzw. St. Remberti zu Bremen (ref.) eingepfarrt war, - die Dorfschaft Hastedt im Kirchspiel von St. Remberti (nur ein Haus gehörte bis 1803 zur Kirche Arbergen) - die im zweiten Stader Vergleich 1741 von Bremen abgetretene Gebiete, nämlich die sog. "pagi cessi" im Werder-, Block- und Hollerland mit den o.a.
drei Kirchspielen Grambke, (Mittels-) Büren und Wasserhorst sowie Vegesack, das nach Blumenthal (ref.) bzw. Lesum (luth.) eingepfarrt war, und Burg (seit 1654 zum Kirchspiel Grambke).

(5) Mit Gebietsteilen der Landkreise Osterholz und Verden kamen die Kirchengemeinden Arbergen, Blumenthal (vgl. 3) und Lesum (sowie die neu errichteten Kirchengemeinden Aumund, Farge, Grohn, Hemelingen) am 01.11.1939 zur Freien Hansestadt Bremen.

(6) Stadt Wesermünde/Bremerhaven
Die Kirchspiele Geestemünde (früher Geestendorf), Lehe, Wulsdorf, Imsum (dieses nur teilweise) sind bis 1924 zur Stadt Wesermünde, in die am 01.11.1939 auch das bremische (Alt-) Bremerhaven eingegliedert wurde, zusammengewachsen. Seit dem 01.01.1947 gehört die kreisfreie Stadt Bremerhaven endgültig zur Freien Hansestadt Bremen.

HAMBURG
(7) Altes Land: 3. Meile
Die Kirchspiele Estebrügge (nur jenseits der Este!) und Neuenfelde gingen am 1.10.1932 vom Landkreis Jork zunächst auf den Landkreis Harburg und von dort am 01.04.1937 zum größten Teil an die Freie und Hansestadt Hamburg über. (Die Kirchengemeinde Neuenfelde ging zur Ev.-luth. Kirche im Hamburgischen Staat über, die jetzt zur Nordelbischen Ev.-luth. Kirche gehört.)

(8) Stadt Cuxhaven
Das hamburgische Amt Ritzebüttel mit der Stadt Cuxhaven und fünf Landgemeinden wurde am 01.04.1937 zu Regierungsbezirk Stade zugelegt. Die Kirchengemeinden Döse, Groden und Ritzebüttel gingen am 01.01.1977 von der

Ev.-luth. Kirche im Hamburgischen Staat zur Ev.-luth. Kirche Hannovers über. Einige Orte des alten Amtes Ritzebüttel sind in das hannoversche Kirchspiel Altenwalde, über das Hamburg das Patronat besaß, eingepfarrt.

HOYA (Regierungsbezirk Hannover)
(9) Amt Westen (-Thedinghausen)
Das verdische Amt Westen wurde zusammen mit dem erzstiftisch-bremischen Amt Thedinghausen (siehe 1) 1679 im Frieden von Celle von Schweden an Braunschweig-Lüneburg abgetreten. Die Kirchspiele Blender, Dörverden, Intschede, Schwarme und Westen fielen an die Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg und bildeten, nachdem die Aller die Grenze zum Herzogtum Bremen bildete, das Amt Westen-Thedinghausen, das zur Grafschaft Hoya im Landdrosteibezirk Hannover gehörte, dann aber (allerdings ohne das Kirchspiel Schwarme) 1859/64 im Landkreis Verden aufging.

(10) Zu den Kirchengemeinden Oiste und Riede gehören die hoyaischen Orte Oiste und Nedernhude bzw. Riede
und Felde, die zum 01.10.1932 bzw. 01.07.1972 in den Landkreis Verden eingegliedert wurden.

LÜNEBURG
(11) Amt Schneverdingen
Das 1852 vom Amt Rotenburg abgetrennte Amt Schneverdingen mit den Kirchengemeinden Neuenkirchen,
Schneverdingen, Wolterdingen und (seit 1848) Fintel kam bei der Neuorganisation des Königreichs Hannover 1859 zum Amt und späteren Kreis Soltau und damit zum Landdrostei-/Regierungsbezirk Lüneburg. Nur Fintel wurde 1885 wieder dem Landkreis Rotenburg angegliedert.

(12) Die lüneburgische Exklave Lauenbrück, die nach Scheeßel eingepfarrt war, wurde am 01.10.1932 in den Landkreis Rotenburg eingegliedert.

(13) Einige Ortsteile am Rande des Landkreises Stade sind in die lüneburgischen ev.-luth. Kirchengemeinden Elstorf, Hollenstedt und Moisburg eingepfarrt.

(14) Die lüneburgische Gemeinde Kettenburg wurde am 01.03.1974 in die Stadt Visselhövede (Landkreis Rotenburg) eingemeindet. Kettenburg gehört zur ev.-luth.

Kirchengemeinde Walsrode; die kath. Gemeinde Kettenburg war zu Ende des 19. Jahrhunderts für den Rotenburger Raum von Bedeutung.

OLDENBURG
(15) Landwürden
Die Gemeinde Dedesdorf, 1934 umbenannt in Landwürden, wurde 1974 dem Regierungsbezirk Stade bei gleichzeitiger Eingemeindung nach Loxstedt zugelegt. Die für Landwürden zuständige Kirchengemeinde Dedesdorf, zu der auch die im alten Amt Hagen liegenden Orte Neuenlande, Neulandermoor und Reepen sowie 13 Hausstellen des Dorfes Büttel gehören, verbleibt bei der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Dagegen sind die oldenburgischen Ortschaften Schwingenburg und Schwingenfeld nach Büttel und eine Hausstelle in Overwarfe nach Stotel eingepfarrt.

(16) Amt und Stadt Wildeshausen
Wildeshausen gehörte eigentlich zum Erzstift Bremen, kam aber nach oftmaligen Verpfändungen (14./15. Jahrhundert) und nach der münsterschen Eroberung (1523) erst 1634 an das Erzstift zurück. Die Schweden vergaben Wildeshausen 1647 als Donation an die Grafen von Wasaburg, lösten es 1699 wieder ein, verpfändeten es 1700 bzw. verkauften es 1719 an Hannover, das Wildeshausen der Grafschaft Hoya (vgl. 9) angliederte. Durch den Reichsdeputations hauptschluß kam Wildeshausen 1803 an Oldenburg. Wildeshausen gehörte aber nicht zum kirchlichen Sprengel des Erzbistums Bremen, sondern zum Bistum Osnabrück bzw. später zum Bistum Münster. Von den drei Kirchspielen Großenkneten, Huntlosen, Wildeshausen liegen hier keine Kirchen(neben)bücher vor.

(17) Die Weserinsel Harriersand gehört auch nach dem Übergang zum 1.3.1974 an den Regierungsbezirk Stade zur oldenburgischen Kirchengemneinde (Kirch-) Hammelwarden zu Brake.

Weitere Anmerkungen:
- Vom Amt Achim sind die Orte Grinden, Hagen, Heemhude und Schogrinden nach Lunsen eingepfarrt (1849)
- (Pfarre Fischerhude bis 1852 Filial von Wilstedt) vgl. 01.06.02: Fischerhude


Zu I: Kirchen(neben)bücher

Unter

dem Begriff "Kirchenbücher" (KB) werden hier ausschließlich die Register der durch den örtlich zuständigen Pfarrer vorgenommenen kirchlichen Amtshandlungen zur Beurkundung von Taufe, Trauung und Beerdigung verstanden, nicht aber die Register kirchlicher Güter und Gefälle (z.B. Lagerbücher) und liturgischer Bücher und Gottesdienstordnungen (Agenden).

Kirchenbücher wurden in Deutschland seit der Reformation angelegt, sie beginnen nur an wenigen Orten vor dem Dreißigjährigen Krieg. Die ältesten Kirchenbücher aus dem Regierungsbezirk Stade beginnen in Steinkirchen 1573 und in Bülkau 1610.

Die Kirchenbücher gelten für die Zeit vor Einführung der Personenstandsregister als die amtlichen Verzeichnisse für Geburts- und Sterbefälle sowie Eheschließungen. Erst nach 1874/75 verlieren diese kirchlichen Register ihren amtlichen Charakter im Königreich Preußen am 1.10.1874 durch das "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung" vom 9.3.1874, dann im ganzen Deutschen Reich durch das Personenstandsgesetz vom 6.2.1875, das am 1.1.1876 in Kraft trat. An die Stelle der kirchlichen tritt die staatliche Personenstandsbeurkundung u.a. mit Zivilehe durch die Standesämter. Für die vorangegangene Zeit verblieb nach § 73 auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes "den mit der Führung der Standesregister oder Kirchenbücher bisher betraut gewesenen Behörden und Beamten die Berechtigung und Verpflichtung ..., über die bis zur Wirksamkeit dieses Gesetzes eingetragenen Geburten, Heiraten und Sterbefälle Zeugnisse zu erteilen".

Bis 1874/75 haben die kirchlichen Eintragungen den Wert öffentlicher Urkunden, nach 1876 nur noch für kirchliche Amtshandlungen. Eine kirchliche Verpflichtung zur Weiterführung der Register besteht aus kirchenrechtlichen Gründen fort.

Hauptregister der Kirchenbücher sind die jahrgangsweise und getrennt geführten Tauf-, Trau- und

Beerdigungsbücher. In den Taufbüchern kann das Geburtsdatum, muß aber nicht (besonders vor 1800) vermerkt sein. Zumeist erfolgte die Taufe in den ersten drei Tagen. Uneheliche Kinder werden zumeist in einer besonderen Rubrik genannt. Die Reihenfolge der Vorund Rufnamen ist nicht immer verläßlich angegeben. Bei den Trauungsbüchern (Copulationslisten) ist zu beachten, daß die Trauung meist am Ort der Braut erfolgt. Haustrauungen werden oftmals vorangestellt. Als "Witwen" werden auch geschiedene Frauen bezeichnet. In den Beerdigungsbüchern werden die kirchlichen Begräbnisse beurkundet. Sterbedaten sind nicht immer, Altersangaben nicht immer zuverlässig angegeben. Totgeborene Kinder werden zuweilen ohne Geschlechtsangabe nur hier verzeichnet. Als ergänzende Quellen können Totengeläut-, Seel(en)- und Begräbnisplatzverzeichnisse herangezogen werden.

Weiterhin sind in den Kirchbüchern Angaben zu Kommunikanten, Konfirmanten, Konfitenten (Beichtkinder), Kirchenbüßern usw. zu finden, oftmals nur zahlenmäßige Jahresangaben.

Einträge über Angehörige solcher Religionsgemeinschaften, die vor Ort kein eigenes Pfarramt hatten, wie z.B. Reformierte oder Katholiken an lutherischen Orten, sind ggf. in den Kirchenbüchern benachbarten Kirchen ihres Bekenntnisses zu suchen.

Personenindizes und sonstige alphabetische Register zu den Kirchenbüchern wurden oftmals nachträglich erstellt, für die Kirchennebenbücher im Staatsarchiv wie auch für die anderen hier verzeichneten Quellen liegen derartige Hilfsmittel nicht vor.

An Militärkirchenbüchern (MKB) sind hier nur ein Band der Stader Garnisonskirche und zwei schmale Hefte Feldkirchen- bzw. Regimentskirchenbücher vorhanden, die von den Feldpredigern geführt wurden.

Kirchennebenbücher (KNB) sind im Konsistorialbezirk Stade seit 1715 und im Konsistorialbezirk Otterndorf seit 1825 zu führen. Sie sind nicht Abschriften, sondern

amtliche Zweitschriften der Kirchenbücher, die aus Gründen der Sicherung und zur einfacheren Konntrolle der Kirchenbuchführung angelegt wurden.

Schon frühzeitig war der Staat an einer geordneten Kirchenbuchführung interessiert. Die Kirchenbücher dienten auch als Informationsquelle für staatliche Zwecke und konnten in fiskalischen, statistischen und militärischen Belangen (z.B. Volkszählungen, Rekrutenaushebungen, Aufstellung von Impflisten) genutzt werden.

Die Kirchenbücher (KB) werden in den Pfarrarchiven der jeweiligen Kirchengemeinden aufbewahrt, in den Städten des Bezirkes sind sie in den Kirchenbuchämtern zusammengezogen. Im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers liegen inzwischen Mikrofiches der Kirchenbücher (zunächst bis zum Jahr 1852, später auch bis 1875) zentral im Kirchenbuchamt Hannover und regional jeweils für mehrere Kirchenkreise eines Sprengels in den "Familienforschungsstellen" vor, die für den Stader Bezirk in den Kirchenkreisämtern in Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg und Stade eingerichtet wurden.

Die Kirchennebenbücher (KNB) bis zum Jahre 1852 (mit größeren Lücken für die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts) und vereinzelt auch bis 1875 sind im Staatsarchiv zu finden. Es handelt sich dabei nahezu ausschließlich um die Register der ev.-luth. Kirchengemeinden und der wenigen ev.-ref. gebliebenen Kirchengemeinden. Von röm-kath. Kirchengemeinden sind lediglich aus Blumenthal einige Jahrgänge nach hier gelangt. Register anderer Kirchengemeinschaften, z.B. Freikirchen, sind hier nicht vorhanden.

Für die Jahre ab 1853 sind die Kirchennebenbücher außer im Staatsarchiv in Kreisarchiven (bis 1875) sowie in den Pfarrarchiven (ev.-luth., ev.-ref., kath.), Ephoralarchiven bzw. im Landeskirchlichen Archiv Hannover (ev.-luth.) sowie in einigen Stadt- und Kreisarchiven des Stader Bezirks.

Weitere Hinweise auf Kirchenbücher und

Kirchennebenbücher von Kirchengemeinden (KG) in Orten, die inzwischen aus dem früheren Regierungsbezirk ausgegliedert bzw. ihm zugelegt wurden, erteilen die jeweils zuständigen ev. Landeskirchenarchive (in Hannover, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Oldenburg und (ev.-ref.) Leer) bzw. kath. Bistumsarchive (in Hildesheim, Münster bzw. Vechta) und auch die regional zuständigen Staatsarchive.


Zu II: Zivilstandsregister (ZR) der "napoleonischen Zeit"

Nach den Bestimmungen des Code Napoleon über das Personenstands- und Eherecht waren während der Zugehörigkeit des Elbe-Weser-Gebietes zum Königreich Westphalen (seit 14. Januar 1810) und anschließend (13./26. Dezember 1810) zum Kaiserreich Frankreich in den Gemeinden zunächst von den Ortspfarren, seit dem 20. August 1811 von den Maires Zivilstandsregister (frz. etat civil) in zweifacher Ausfertigung zu führen. Das westphälische Dekret über das Zivilstandswesen vom 22. Januar 1808 trat hier am 12. April 1810 in Kraft, in Bezug auf die Zivilstandsregister rückwirkend ab 1. April 1810. Statt der kirchlichen Tauf-, Kopulations und Beerdigungseinträge war nun in getrennt zu führenden Büchern von jedem Geburts-, Aufgebots-, Heiratsakt (bei jetzt obligatorischer Zivilehe) und Todesfall ein ausführliches Protokoll nach vorgegebenen Instruktionen mit größter Genauigkeit aufzunehmen. Ein Exemplar des jeweiligen Registers verblieb bei der Gemeinde, das zweite war nach Jahresende an das zuständige Tribunal erster Instanz abzuliefern. Nur eine Ausfertigung wurde beim Register der Proklamationen (Eheverkündigungen) verlangt. Scheidungen waren in das Heiratsregister einzutragen. - Den Maires sollten auch die älteren Kirchenbücher übergeben werden, da sie u.a. für die Konskription wichtig und Auszüge aus ihnen nur gültig waren, wenn sie vom Maire angefertigt wurden.

Nach Ende der französischen Herrschaft wurden durch hannoversches

Ausschreiben vom 31.10.1813 die Zivilstandsregister abgeschafft (im Gegensatz zur Stadt Bremen); die herkömmlichen Kirchenbücher, die nach den Bestimmungen vom 23.10.1814 für die vorherigen Okkupationsjahre die gleiche Beweiskraft haben sollten, wurden wieder als alleinige Personenstandsquellen von den Pastoren geführt.

Eine Ausfertigung der Zivilstandsregister sollte, auch wenn sie dem Schriftgut der staatlichen Gemeindeverwaltung zuzurechnen sind, nun bei den Pastoren verbleiben. Die den Distriktstribunalen zugegangenen Exemplare waren an die jetzt wieder zuständigen hannoverschen Ämter, Magistrate bzw. Untergerichte abzuliefern. Daher sind die Zivilstandsregister- wenn auch nicht vollzählig- im Staatsarchiv, in einigen Stadt- und Kreisarchiven, aber auch in den Pfarrarchiven zu suchen. - Im Staatsarchiv Stade können bei Verzeichnung von Amtsgerichtsbeständen (Rep. 72/172) weitere Zivilstandsregister aufgefunden werden, die hier nachzuweisen wären.

Da es sich bei den Zivilstandsregistern ihrer Entstehung nach um staatliche Personenstandsbücher handelt, ist dem
Staatsarchiv die Ausstellung von Urkunden daraus gestattet (Erl. de. Nds. StK v. 5.8.1956 - 5 Nr. 180/56).

Im vorliegenden Findbuch sind die Zivilstandsregister unter den jeweiligen Kirchspielen eingeordnet, die kurzzeitige
westphälische bzw. französische Verwaltungszugehörigkeit der einzelnen Communes und Mairies ist in den aufgehührten Ortsverzeichnissen der Jahre 1810-1813 nachzusehen.

Dabei ist zu beachten, daß das Elbe-Weser-Gebiet in
- westphälischer Zeit teils zum Nord-Departement (Departement du Nord), teils zum Departement der Niederelbe (Departement de l Elbe-Inferieur),
- französischer Zeit zum Gebiet der Hanseatischen Departements, und zwar teils zum Departement der Elbmündung(en) (Departement des bouches de l Elbe), teils zum Departement der Wesermündung(en) (Departement des

bouches du Weser) gehörte.

Aufgrund der Wiederherstellung der "alten" Verwaltungszugehörigkeiten sind die Zivilstandsregister aus dem/den
- braunschweigischen Amt Thedinghausen (mit den Kirchspielen Lunsen und Thedinghausen) im Staatsarchiv Wolfenbüttel,
- Hamburgischen Amt Ritzebüttel (mit den Kirchspielen Döse, Groden und Ritzebüttel) im Stadtarchiv Cuxhaven (bzw. bis 1997 im Staatsarchiv Hamburg)
- hoyaischen Ämtern Westen-Thedinghausen und Syke (mit den Kirchspielen Blender, Dörverden, Intschede, Oiste, Riede und Westen) im Hauptstaatsarchiv Hannover,
- lüneburgischen Ämtern Moisburg (mit einigen Ortsteile am Rande des Landkreises Stade in den Kirchspielen
Elstorf, Hollenstedt und Moisburg (sowie Rethem (mit Kettenburg im Kirchspiel Walsrode) im Hauptstaatsarchiv
Hannover,
- oldenburgischen Amt Lanwürden (mit dem Kirchspiel Dedesdorf) im Staatsarchiv Oldenburg (Ablichtung im StA Stade vorhanden!), bzw. in den zuständigen Kommunalarchiven oder Pfarrarchiven zu suchen


Zu III: Jüdische Personenstandsregister (JPR) des 19./20.Jh.

Im Interesse geordneter Verhältnisse legten die hannoverschen Behörden auf die Registerführung des jüdischen Personenstandes wert. Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Juden vom 30.9.1842 wurde sie durch Bekanntmachung des hannoverschen Innenministeriums vom 4.11.1843 (GS I 1843 Nr. 38 S. 260 ff.) für den Bezirk einer jeden jüdischen Synagogengemeinde ab 1. Juni 1844 vorgeschrieben. Den darauf zu beeidigenden Vorstehern der Synagogengemeinden wurde aufgetragen, drei getrennte Listen über Geburten, Trauungen und Todesfälle nach den für chrisliche Pfarrmatrikel vorgeschriebenen Rubriken in deutscher Sprache und nach christlicher Zeitrechnung sowie mit fortlaufender Seitenzählung und festem Einband zu führen. Die jeweiligen Landrabbiner hatten die ordnungsgemäße Führung dieser Listen zu überwachen,

die am Jahresende der Obrigkeit zur Einsicht vorzulegen und zudem in beglaubigter Abschrift einzureichen waren. Vom Vorsteher gefertigte Auszüge aus den Registern konnten von der Obrigkeit beglaubigt werden.

Außer Kraft gesetzt wurden derartige Sonderbestimmungen auch für die Juden in Preußen durch das Personenstandsgesetz vom 9.3.1874 und für das Reich durch das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes vom 6.2.1875.

Die jüdischen Personenstandsregister waren im "Dritten Reich" für das NS-Regime zur Durchsetzung der Rassengesetzgebung von besonderem Interesse. Die Anfang 1939 erfaßten Personenstandsregister und andere genealogische Bestände (u.a. sog. Familienbücher, Friedhofsregister (vgl. Lehe bzw. Wingst/Neuhaus), Mitgliedslisten usw.) wurden 1939/40 von der Reichsstelle für Sippenforschung bzw. seit Nov. 1940 vom Reichssippenamt zusammengezogen und in der Abteilung bzw. (seit 1942) Zentralstelle für jüdische Personenstandsregister vereinigt. Die im Laufe des Jahres 1943 ff. in das thüringische Schloß Rathsfeld am Kyffhäuser verbrachten Bestände wurden im Auftrag des Reichssippenamts von der Fa. Gebr. Gatermann (Duisburg) auf Mikrofilm aufgenommen; die im Schloßkeller gelagerten Originale gelten als verschollen bzw. sollen dort durch Wasserschaden völlig vernichtet worden sein.

Zu Kriegsende wurden die erhaltenen Negativfilme nach Westdeutschland gebracht. 1948 erwarb die Niedersächsische Archivverwaltung die Filme dieser Register und verteilte sie auf die zuständigen Staatsarchive. Kopien bzw. Repros wurden dem "Central Archives for the History of the Jewish People" in Jerusalem geliefert. Auch für das "Zentralarchiv zur Erforschung der Juden in Deutschland" wurden Fotokopien gezogen. Maschinenschriftliche Abschriften dieser Register ließ der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen in Hannover in den Jahren 1885 ff anfertigen.

Nach Errichtung des Staatsarchivs Stade (1959) wurde die den früheren Regierungsbezirk Stade betreffenden Filme aus dem Bestand Hann. 83 b des (Haupt-)Staatsarchivs Hannover herausgelöst und nach hier gegeben.

Im Staatsarchiv Stade wurden von den Negativfilmen, die modernen Qualitätsansprüchen nicht entsprechen, aus Sicherungsgründen Duplikatfilme (Archivsignatur: MF 4) gezogen und zusätzlich Xerokopien (alte Bestandssignatur: Rep. 83 b) gefertigt. Originale amtlicher Zweitschriften sind lediglich von der Synagogengemeinde Verden aus einer früheren Abgabe des dortigen Stadtarchivs hier vorhanden.

Über Verzeichnisse des jüdischen Kults in hebräischer Sprache wie Mohel- (Beschneidungs-), Memor- (Gedächtnis-)
oder von Beerdigungsbrüderschaften angelegte Chawruschabücher jüdischer Gemeinden im Stader Archivsprengel liegen hier keine Hinweise vor.

Für folgende Synagogengemeinden liegen hier Personenstandsunterlagen vor:

Achim, Lesum, Rotenburg/W, Bederkesa, Neuhaus/O., Stade, Bremervörde, Osterholz, Stotel, Hagen, Otterndorf, Uthlede, Horneburg, Ottersberg, Verden, Lehe, Ritzebüttel, Wingst (s. Neuhaus).

Zur Ermittlung der Bezirke der einzelnen Synagogengemeinden sind das "Statistische Handbuch für das Königreich Hannover" von F.W. Harseim u. C. Schlüter (Hannover 1848, S. 288 f.: Rabbinat Stade) und für die Folgezeit das "Handbuch der jüdischen Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege (Statistisches Jahrbuch) sowie regionalgeschichtlichen Judaica-Übersichten heranzuziehen.

Aus angrenzenden Gebieten sind jüdische Personenstandsunterlagen bzw. die amtlich zu führenden Zweitschriften aus dem
- braunschweigischen Amt Thedinghausen im Staatsarchiv Wolfenbüttel,
- hamburgischen Amt Ritzebüttel im Stadtarchiv Cuxhaven (bis 1997 im Archivbestand 414-1 des Staatsarchivs
Hamburg) sowie im Staatsarchiv Stade (!)
- hoyaischen Amt Hoya im Hauptstaatsarchiv

Hannover (Hann. 83b Nr. 110: Synagogengemeinde Hoya mit Dörverden und Intschede),
- oldenburgischen Amt Landwürden im Staatsarchiv Oldenburg (Ablichtung im StA Stade vorhanden), bzw. in den zuständigen Kommunalarchiven zu suchen


Zu IV: Militärkirchenbücher (MKB)
(1) An Militärkirchenbüchern, die eingangs (S. 7) bereits erwähnt wurden, sind im Staatsarchiv nur ein Band der Stader Garnisonskirche und zwei schmale Hefte Feldkirchen bzw. Regimentskirchenbücher vorhanden, die von Feldpredigern geführt wurden.

Für weitere Nachforschungen ist das "Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik Deutschland" von W. Eger (2 Bde., 1993/96 heranzuziehen.

(2) Trauscheinregister
Zu den Personenstandsquellen können die obrigkeitlichen Trauscheinregister gerechnet werden, die hinsichtlich der Festlegung des Wohnrechts nach einer Eheschließung eigentlich zu den Domizilsachen gehören. Sie ergänzen die kirchlichen Proklamationsunterlagen und die in den Kirchen(neben)büchern festgehaltenen Heiratseinträge.

Die seit Ende des 17. Jh. erlassenen Eheordnungen (z.B. 1682, 1753, 1817, 1820) enthielten Bestimmungen, daß vor einem kirchlichen Trauungsaufgebot der Bräutigam einen obrigkeitlichen Trauschein beizubringen hatte, der ggf. "zur Verhütung leichtsinniger und unter erwerblosen Personen einzugehender ehelicher Verbindungen ..., so oft ohne Überlegung geschlossen" dienen sollte. Die Trauscheine stellten, ggf. unbeachtet des kirchlichen Trauungsortes, die für den Wohnsitz, den der Bräutigam nach der Eheschließung nehmen wollte, als Obrigkeit zuständigen Ämter und königlichen Gerichte, städtischen Magistrate sowie (bis 1852) königlichen und patrimonialen Gerichte aus.

Mit Zirkularreskript vom 16.6.1841 erließ die Landdrostei Stade nähere Vorschriften zu der vom hannoverschen Innenministerium angeordneten Registerführung. Beginnend mit dem 1.7.1841 hatte jede

Obrigkeit die erteilten Trauscheine fortlaufend in das Trauscheinregister einzutragen. Im Ausschreiben vom 5.4.1843 faßte die Landdrostei nochmals die zu beachtenden Bestimmungen zusammen, die auch die Zuständigkeiten für kanzleisässige Personen aus dem Bauernstand, für Militärpersonen (bis zum Unteroffizier) und auch für Ausländer, die im hannoverschen Königreich heiraten wollten, regelten.

Nur in einigen Fällen sind Trauscheinregister der Ämter, Magistrate und Patrimonialgerichte in staatliche oder kommunale Archive gelangt. Die erteilten Trauscheine waren in den Pfarrregistraturen aufzubewahren und können in den Pfarrarchiven bei den Kirchenbuchanlagen noch vorhanden sein.

(3) Sonstige Personenstandsunterlagen
Hier sind einzelne Vorgänge, z.B. Kirchenbuchauszüge und- bescheinigungen, nachzuweisen, die in eigenen und deponierten Archivbeständen ermittelt werden.


Ortsverzeichnisse und topographisch-statistische Landesbeschreibungen

16.-18.Jh. Lehe, Erich v.: Grenzen und Ämter im Herzogtum Bremen. Göttingen 1926, S.139-164
- Nachdr. Auszug: Topographie der Ämter und Gerichte auf der Geest und in den Marschen des Erzstifts (Herzogtums) Bremen um 1550 u. 1752.
- Jb. Männer vom Morgenstern 56, S.11-53, Bibl. I F 031 (BS 18) + XIII B 83

1684 Stade, Dietrich von: Beschreibung der beiden Herzogtümer Bremen und Verden ... 1984.
- Archiv d. Ver. f. Geschichte u. Altertümer d. Hzt, Bremen und Verden u.d. Landes Hadeln (= Stader Archiv, A.F.), 6, 1877, S.12-72 + (Ortsregister) S.272-297, Bibl. I F 018 (BS 18)

1718 Roth, Georg v.: Geographische Beschreibung der beyden Herzogthümer Bremen und Verden nebst einem Anhange vom Lande Hadeln, vom Ambte Ritzebüttel wie auch von der Insul Hilgeland.
- Archiv d. Ver. f. Geschichte u. Alterthümer d. Hzt. Bremen u. Verden u.d. Landes Hadeln (= Stader Archiv, A.F.), 6, 1877, S. 73-271 + (Ortsregister) 272-297,

Bibl. I F 018 (BS 18)

Der Herzogthümer Bremen und Verden Flecken, Dörffer, Adeliche Höfe und einstellige Höfe, usw. 1736.
Hdschr.: Rep. 80 A Tit.82 Nr.2, 60 S. (vgl. 1766)

1752/53 Lehe, Erich v.: Grenzen und Ämter im Herzogtum (bzw.1766) Bremen. Göttingen 1926, S.152-164 (vgl. Hdschr. StA Stade, Ms-K 81 (Ablichtung); StA Stade, Rep. 83 Stade Nr.123 und Rep. 80 A Tit.82 Nr.2), Bibl. I E 27/8

1762 Bonn, O.I.H. v.: Lagerbuch der Herzogthümer Bremen und Verden zur Special-Carte... 1762. Mit Anh.: Ordinaire Post- auch Extra Post und Haupt-Fracht-Routen durch die Hzt. Bremen u. Verden. A.d. Hdschr. hrsg. v. K.E.H. Krause.
- Archiv d. Ver. f. Geschichte der Alterthümer d. Hzt. Bremen u. Verden u.d. Landes Hadeln (= Stader Archiv, A.F.), 7, 1880, S.1-59 + (Ortsregister) S.74, Bibl. I F 018 (BS)

Alphabetischer Extract der Beschreibung aller Aemter und Gerichte in den Herzogthümern Bremen und Verden. 1766 aufgenommen.
Hdschr.: StA Stade, Dep. 10 Hs Nr.38 (vgl. 1752/53), S.1-130, 143-256

1776 Scharf, Christoph Barthold: Der Kirchen-Staat des Churfürstenthums Braunschweig-Lüneburg und dazu gehöriger Herzogthümer und Grafschaften nach seinen Inspectionen und Einpfarrungen. Hannover, 1776, 219 S., Bibl. XII B 237 (BS 5)

1777 Scharf, Christoph Barthold: Der Politische Staat des Churfürstenthum Braunschweig-Lüneburg samt dazu gehörigen Herzogthümern und Grafschaften (auch Amte Ritzebüttel und Gebiete der Stadt Bremen, ingleichen Lande Würden), in welchem dessen Städte, Flecken, Dörfer, Adeliche Güther, und einzelne Gerichte nach ihren Gerichts-Obrigkeiten und Einpfarrungen aus Privat Nachrichten zusammengetragen ... Lauenburg, 1777, Bibl. XII B 118 (BS 5)

1779 siehe: Sonne, Heinrich Daniel Andreas (1834)

1791 Scharf, Christoph Barthold: Statistisch-topographische Sammlungen zur genaueren Kenntnis aller das Churfürstenthum Braunschweig-Lüneburg

ausmachenden Provinzen als die zwote Auflage von dem Politischen Staate. Bremen, 1791. Bibl. XII B 118 (BS 5)

1800/1825 Manecke, Urban Friedrich Christoph: Topographisch-Historische Beschreibung der Städte, Aemter und Gerichte in dem Herzogthum Bremen und Fürstenthum Verden. Stade 1963, 438 S. (Masch.schr.)
(Hdschr.: StA Stade, Dep. 10 Hs. Nr. 43; LB Hannover, Hs. XXIII Nr. 1044a-b u. 1045 (mit Materialien und Nachrichten !), Bibl. XIII B 062 (BS 17)

1804 (?) Manecke, Urban Friedrich Christoph: Topographisch-Historische Beschreibung der Städte, Aemter und adelichen Gerichte des Herzogthums Lauenburg, des Fürstenthums Ratzeburg und des Landes Hadeln.
Hrsg. u.m.e. Anhang nebst Zusätzen vers. v. W. Dührsen. Mölln, 1884 / Hannover-Döhren, 1975 (Fotomechanischer Nachdruck) Land Hadeln: S.263-283, 389-396 (Hdschr.: LB Hannover, Hs XXIII Nr. 1012-1014 = StA Stade, MF 54 u. Hs-K 120), Bibl. XI D 034

1810 (Königreich Westphalen:) Division territoriale relative aux trois departements formes des anciennes provinces Hanovriennes et a la reunion de quelques autres parties. (Tableau general a annexer au decret royal du 15 juillet 1810, insere au Bulletin N 26 de ladite annee.) S. 3-24: Departement du Nord S. 25-49: Departement de I'Elbe-Inferieur (Unterelbe), Bibl. XII B 368

1811 Wedekind, Anton Christian (Hrsg): Jahrbuch für die Hanseatischen Departements (,) insbesondere für das Departement der Elb-Mündungen. Hamburg, 1812, S.248-283, GHV Zs 25

1811 Territorialeinteilung des (Regierungs-) Bezirks Stade in den Hanseatischen Departements des Kaiserreichs Frankreich vom 18.11.1811. Bearb. im Staatsarchiv Stade. Stade 1962, 75 S. (Masch.schr.), Bibl. XIII B 260 (BS)

1813 Halem, Gerhard Anton (Hrsg.): Statistisches handbuch für das Departement der Weser-Mündungen auf das Jahr 1813. Bremen 1813, S. 106-143. Bibl. III B 081

1817 Sonne, Heinrich Daniel Andreas:

Erdbeschreibung des Königreichs Hannover. Sondershausen 1817, S.218-284. GHV II A 3-74

1823 Ubbelohde, Wilhelm: Statistisches Repertorium über das Königreich Hannover. Hannover 1823. Bibl. XII B 120 (BS 5)

1824 Jansen, C.H.C.F.: Statistisches Handbuch des Königreichs Hannover. Hannover 1824, Bibl. XII B 119

1825 Müller, Wilhelm: Alphabetisch-statistisches Verzeichnis der bewohnten Ortschaften des Königreichs Hannover. Hannover 1825, Bibl. XII B 035

1834 Sonne, Heinrich Daniel Andreas: Beschreibung
des Königreichs Hannover.
5. Buch: Topographie des Königreichs Hannover.
München 1834, 872 S.
GHV II A 3-73

1843 Kratzsch, Johann Friedrich: Vollständiges
topographisch-justitiarisches Handbuch der
sämtlichen Deutschen Bundesstaaten. Neuestes
und gründlichstes alphabetisches Lexikon der
sämtlichen Ortschaften der Deutschen Bundes-
staaten. 2 Bde (A-S). Naumburg 1843-1845,
827 + 856 S.
Bibl. III B 006

1848 Harseim, F(riedrich) W(ilhelm) / Schlüter, C.:
Statistisches Handbuch für das Königreich
Hannover. Hannover 1848.
Bibl. XII B 129

1852 Harseim, Friedrich Wilhelm: Die Regiminal- und
Justiz-Verfassung des Königreichs Hannover.
Hannover 1852.
GHV IV c/F 192

1852 Ringklib, Heinrich: Statistische Uebersicht
der Eintheilung des Königreichs Hannover nach
Verwaltungs- und Gerichts-Bezirken ... Nebst
angehängtem statistischen Wörterbuche (Orte
A-Z) ... Hannover 1852.

Bibl. XII B 155

1853 Ringklib, Heinrich: Statistische Übersicht der
Eintheilung des Königreichs Hannover nach Ver-
waltungs- und Gerichts-Bezirken ... Nebst an-
gehängtem statistischen Wörterbuche (Orte A-Z)
... 2., verb. u. erw. Auflage. Hannover 1852
Bibl. XII B 121 (BS 5)

1859 Ringklib, Heinrich: Statistische Übersicht der
Eintheilung des Königreichs Hannover nach Ver-
waltungs- und Gerichts-Bezirken... Nebst al-
phabetischem Ortschafts-Verzeichnisse ... 3.,
neu bearb. Aufl.. Hannover 1859
Bibl. XII B 122

1870 Kraatz, L.: Topographisch-statistisches Hand-
buch d. preußischen Staats. Berlin 1870, 887 S
Bibl. III B 007

1871 Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preußischen
Staates und ihre Bevölkerung. Nach den Urma-
terialien der allgemeinen Volkszählung vom
1. Dezember 1871. Bearb. u. zus.gest.v.Kgl.
Statist. Bureau. Berlin 1873.
- VIII: Die Provinz Hannover
Bibl. XII B 037

1872 Ortschafts-Verzeichniß für die Provinz Hanno-
ver, das Jade-Gebiet, das Großherzogthum Ol-
denburg (mit Ausschluß der Fürstenthümer
Birkenfeld und Lübeck), das Herzogthum Braun-
schweig und die Hansestadt Bremen. Bearb. bei
der Kaiserl. Ober-Post-Direktion in Hannover.
Hildesheim 1872.
Bibl. XII B 034

1880 Ringklib, Heinrich: Statistisches Handbuch
der Provinz Hannover, Vierte Ausgabe.
Hannover 1880.
- 1.

Eintheilung ... in Verwaltungs- und
Gerichtsbezirke.
- 2. Alphabetisches Ortschaftsverzeichnis
Bibl. XII B 123

1880 Kraatz, L.: Topographisch-statistisches Hand-
buch d. preußischen Staats. Berlin 1880, 818 S
Bibl. III B 007

1880 Brunkow, Oskar: Die Wohnplätze des Königreichs
Preußen. 4 Bde. Berlin, 1880, 855 + 839 + 902
+ 1051 S.
(Die Wohnplätze des Deutschen Reiches, I.Abt.)
Bibl. III B 008 (BS 5)

1882/4 Brunkow, Oskar: Die Wohnplätze des Königreichs
Preußen. 4 Bde. Berlin 1882-1884.
Bibl. III B 008 (BS 5)

1885 Ringklib, H(einrich): Statistisches Handbuch
der Provinz Hannover. Fünfte Ausgabe.
Hannover 1885.
Bibl. XII B 124

1885 Festschrift zur 50jährigen Jubelfeier des
Provinzial-Landwirtschafts-Vereins zu Bremer-
vörde (Regierungsbezirk Stade). Stade 1885.
- Bd.2 (S.173-203): Ortschaftsverzeichnis des
Regierungsbezirkes.
Bibl. XIII B 007

1885/1887 Gemeindelexikon für die Provinz Hannover.
Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom
1. Dez. 1885 und anderer amtl. Quellen bearb.
v.Kgl.statist. Bureau. Berlin 1887, VIII +
395 S.
(= Gemeindelexiokon für das Kgr. Preußen, IX)
Bibl. XII B 040


Stade, Mai 1997

Watolla


1895/1897 Gemeindelexikon für die Provinz Hannover. Auf-
grund der Materialien der Volkszählung vom
2. Dez. 1895

und anderer amtlicher Quellen
bearb. vom Kgl.statist. Bureau. Berlin 1897,
VIII + 319 S.
(= Gemeindelexikon f.d. Kgr. Preußen IX)
Bibl. XII B 040

1897 Ringklib, H(einrich): Statistisches Handbuch
der Provinz Hannover. Sechste Ausg., neu
bearb. v. J.J. Kettler. Hannover 1897
Bibl. XII B

125

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet