NLA ST Rep. 224

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Lastenausgleichsamt Stade

Laufzeit 

1952-1984

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Akten über Aufbaudarlehen für Gewerbe, Währungsausgleichshilfe, Unterhaltshilfe, Ausbildungshilfe, Altsparergesetz, Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Kriegssachschäden
Findmittel: EDV-Findbuch 2016 (583 Nummern)
Umfang: 6,7 lfdm

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz, LAG) vom 14. August 1952, welches zum 1. September 1952 in Kraft trat (BGBl. I 34/1952, S. 446), ermöglichte Vertriebenen, Aussiedlern, Flüchtlingen, Übersiedlern und anderen, für ihre in der Kriegs- und Nachkriegszeit erlittenen Verluste entschädigt zu werden. In den Folgejahren, besonders in den 1960er und 70er Jahren, wurde das Gesetz laufend novelliert.
Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichsleistungen war eine Schadensfeststellung, die im Feststellungsgesetz in den §§23ff. geregelt worden war. Dabei musste der Schaden (Vertreibungs-, Ost-, Kriegssach-, Sparer- oder Zonenschaden) bewiesen oder zumindest durch Zeugen glaubhaft gemacht werden, etwa mit Hilfe von Gutachten der eigens eingerichteten Heimatauskunftstellen. Wurde die Schadensfeststellungen positiv beschieden, konnten in einem zweiten Antragsverfahren Art und Höhe der Leistung nach dem LAG berechnet werden. Der Lastenausgleich stellte dabei einen Mittelweg zwischen sozialer Hilfe einerseits und Kompensation verlorenen Vermögens andererseits dar. Ein Rechtsanspruch bestand laut LAG für folgende Leistungen:

- Hauptentschädigung (für Vertreibungs-, Ost-, Kriegssach- und Zonenschäden an Vermögen)
- Hausratentschädigung
- Kriegsschadenrente (Abgeltung von Schäden an betagten oder erwerbsunfähigen Geschädigten als Unterhaltshilfe oder Entschädigungsrente).
Daneben waren ohne Rechtsanspruch Kredite und Bürgschaften zum Aufbau und zur Existenzsicherung (Arbeitsplatz- oder Aufbaudarlehen) sowie Hilfen zur Wohnraumbeschaffung möglich.

Finanziert wurden die Kompensationen aus dem Sondervermögen Ausgleichsfonds, aus Ausgleichsabgaben (50% des Vermögens am Stichtag der Währungsreform vom 21. Juni 1948 sowie aus Hypotheken- und Kreditgewinnabgaben, verteilt auf 30 Jahre), aus der Vermögenssteuer und aus Zuschüssen des Bundes und der Länder.

Im Laufe der Zeit wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten immer größer (u.a. durch Flüchtlinge aus der DDR und Spätaussiedler). Nach der Wiedervereinigung wurde das Gesetz nicht auf die Neuen Bundesländer übertragen. Stattdessen erhielten die dortigen ehemaligen Vertriebenen eine pauschale Entschädigung.

Die Ausgleichsverwaltung ist eine Auftragsverwaltung des Bundes, für die Durchführung sind der Bund und die Länder zuständig. Landesbehörden nach § 306 LAG sind Landesausgleichsämter und Ausgleichsämter. Erstere waren nach § 311 LAG bei einer obersten Landesbehörde zu bilden und üben die Sachaufsicht über die Ausgleichsämter in den jeweiligen Bundesländern aus. Letztere wurden gemäß § 308 LAG zur Feststellung der erlittenen Schäden und Bearbeitung der Anträge in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt eingerichtet. Daneben wurden Ausgleichsausschüsse bei den Ausgleichsämtern (§ 309 LAG) sowie Beschwerdeausschüsse in den Landkreisen und kreisfreien Städten (§ 310 LAG) für den Fall der Ablehnung der Anträge gebildet. Zur Anwendung des LAG in Niedersachsen wurde am 10. Dezember 1952 das Gesetz über die Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes im Lande Niedersachsen erlassen (Nds. GVBl. 27/1952, S. 179). Danach wurde in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Ausgleichsamt mit jeweils einem oder mehreren Ausgleichsauschüssen errichtet. Für ganz Niedersachsen wurde das Nds. Landesausgleichsamt (oder auch Lastenausgleichsamt, LAA) mit Dienstsitz in Hannover gegründet, das dem Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (später: Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 380 in der Abteilung Hannover) unterstand. Das LAA verfügt zudem über Außenstellen bei den (Regierungs-)Präsidenten in den Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirken, wo seit 1979 jeweils die Dezernate 107 für den Lastenausgleich, Vertriebenen- und Sozialangelegenheiten zuständig waren. Die Außenstellen erfüllten im Auftrag der Ausgleichsämter seit 1972 zudem die Funktion als Vororte für die Bewertung und Begutachtung von Verlusten an Betriebsvermögen bestimmter Gewerbezweige (neben anderen Ämtern der Ausgleichsverwaltung in der BRD), damit die auf diese Weise ermittelten Ersatzeinheitswerte erstattet werden konnten.

Bereits seit den 1970er Jahren ging die Bedeutung der Ausgleichsämter immer weiter zurück, als die Fristen für die Antragstellung auf Lastenausgleich ausliefen, so dass im Zuge der Novellierungen des LAG die Möglichkeit geschaffen wurde, dass ein Ausgleichsamt auch für mehrere Kreise zuständig sein und auch länderübergreifend tätig werden konnte. So übernahm das Lastenausgleichsamt in Stade zunächst zum 1. April 1972 auch die Aufgaben des Ausgleichsamts der Stadt Cuxhaven und des Landkreises Harburg (NLA ST Rep. 224 Stade Nr. 572 bzw. 574), verlor dann aber zum 1. Oktober 1978 wieder die Zuständigkeit für die Stadt Cuxhaven an den Landkreis Cuxhaven (NLA ST Rep. 224 Stade Nr. 571) . Seinerseits wurde das Lastenausgleichsamt Stade dann zum 1. September 1982 mit dem von Verden vereinigt (NLA ST Rep. 224 Stade Nr. 570). Dieses wurde im Jahr 1998 aufgelöst und die noch verbleibenden Aufgaben dem Landesausgleichsamt beim Nds. Innenministerium übertragen (Nds. MBl. 22/2013, S. 438). Die Forderungsverwaltung der Rückforderung des Ausgleichsamtes übernahm das Bundesausgleichsamt in Bad Homburg vor der Höhe. Die Ausgleichsverwaltung in Niedersachsen wurde schließlich gemäß § 313 LAG zum 1. August 2019 aufgelöst, zuständig ist jetzt das Bundesausgleichsamt.

Bestandsgeschichte 

Gemäß einem Erlass der Nds. Staatskanzlei vom 16. Mai 1979 sind für die Archivierung von Unterlagen der Ausgleichsämter vorrangig die jeweils zuständigen, hauptamtlich besetzten Kommunalarchive zuständig. Später sah die Lastenausgleichsarchiv-Verordnung von 1988 eine zentrale Überlieferung von Einzelfallakten im Bundesarchiv, Außenstelle Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv), vor. Dennoch erfolgten die wesentlichen Übernahmen der Verwaltungs -und Fallakten zu Anfang des Jahres 1988 (mit wenigen Ergänzungen Mitte 1988 und Ende 2004) für den vorliegenden Bestand Rep. 224 aus dem Lastenausgleichsamt des Landkreises Verden nicht an das dortige Kreisarchiv oder an das Bundesarchiv, sondern an das damalige Staatsarchiv Stade. Die Repositur umfaßt Akten des ehemaligen Lastenausgleichsamtes Stade aus den Bereichen Aufbaudarlehen für Gewerbe, Währungsausgleichshilfe, Unterhaltshilfe, Ausbildungshilfe, Altsparergesetz, Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Kriegssachschäden. Der Bestand wurde von der Angestellten Ute Fahrenkrug verzeichnet.

Stade, im Jahr 2016
Dr. Thomas Bardelle

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1972

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

90

Ebenen_ID 

120

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1937

Zeit bis 

1972

Objekt_ID 

3232065

Ebenen_ID 

20

Geo_ID 

20-3232065

Link 

Kreis Stade