NLA OS Rep 950 Sög

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amtsgericht Hümmling/Sögel

Laufzeit 

1663-1975

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Die Beständegruppe Rep 950 enthält neben der Überlieferung der Amtsgerichte (seit 1852) auch die aller (nicht-städtischen) Vorbehörden, die vor der Trennung von Justiz und Verwaltung im selben Raum als Untergerichte zuständig waren. Zu eigenen Beständen formiert wurden aber die Protokolle der Unter- und Friedensgerichte (Rep 955), die Hypothekenbücher (Rep 956 II), die Notariatsprotokolle (Rep 958) und die Personenstandsunterlagen (Rep 491).

Das Amtsgericht Sögel geht zurück auf das fürstbischöflich münstersche Gericht (auf dem) Hümmling. 1875 erhielt es vom aufgehobenen Amtsgericht Haselünne einen Gemeindebezirk (Wachtum) und 1886 vom Amtsgericht Meppen acht Gemeindebezirke hinzu. Seit 1879 führte es die Bezeichnung Amtsgericht Sögel nach seinem schon länger dort bestehenden Sitz. 1974 wurde es aufgehoben und sein Sprengel auf die Amtsgerichte Papenburg und Meppen verteilt.

Bestandsgeschichte 

Das aus dem alten Gogericht hervorgegangene münsterische Gericht "auf dem Hümmling" war eins der sechs Untergerichte (1), in die das münsterische Amt Meppen aufgeteilt war. Die Entwicklung zum Amtsgericht Sögel vollzog sich in folgender Weise:
Durch den am 9. Februar 1801 zu Lunéville erfolgten Friedensschluss und den sich hierauf beziehenden Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1802 wurde das ehemalige "Münsterische Amt Meppen mit voller Landeshoheit als eine weltliche und erbliche Besitzung" (2) dem Herzog Ludwig Engelbert zu Arenberg als Entschädigung zugewiesen. Dieser und auch sein Sohn Prosper Ludwig (3) in seinen ersten Regierungsjahren bestätigten die Beamten und behielten die alte Verfassung bei. Erst nachdem Herzog Prosper Ludwig durch die Konstitutionsakte des Rheinbundes vom 12. Juli 1806 (4) zu einem souveränen Fürsten erhoben worden war und dadurch aus dem Reichsverbande ausschied, führte er am 1. Februar 1809 den Code Napoléon ein und glich die Gerichtsverfassung der französischen an. Das heißt: Die Funktionen der bisherigen Untergerichte gingen auf neu eingerichtete Friedensgerichte über. Dabei wurde der alte Gerichtsbezirk des Untergerichts "auf dem Hümmling" dem Gerichtsbezirk des herzoglich Arenbergischen Friedensgericht zu Haselünne einverleibt (5).

Doch schon am 1. Januar 1811 wurde diese Verfassung durch den kaiserlich-französischen Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1810 außer Kraft gesetzt und das Herzogtum Arenberg-Meppen dem französischen Kaiserreich einverleibt (6). An die Stelle der herzoglich-arenbergischen Friedensgerichte traten französische Friedensgerichte. Die unter herzoglich-arenbergischer Regierung zusammengelegten Gerichtsbezirke der Untergerichte Haselünne und Sögel wurden wieder getrennt, und jedes wurde Sitz eines eigenen Friedensgerichts (7).

Auf Grund der zu Paris am 31. Mai 1814 unter den verbündeten Mächten getroffenen Vereinbarung wurde das Amt Meppen Hannover zugewiesen. Diese provisorische Überweisung wurde durch die Wiener Kongressakte vom 9. Juni 1815 als endgültig festgelegt, jedoch sollten dem Herzog von Arenberg die Rechte eines mediatisierten Fürsten vorbehalten bleiben. Durch eine Verordnung des Prinzregenten vom 24. Dezember 1814 (8) wurde der Code Napoléon außer Kraft gesetzt, und die Tätigkeit der Friedensgerichte beendet. An ihre Stelle traten Justiz-Kommissionen. Zum Gerichtssprengel der Justiz-Kommission Sögel gehörten die Kommunen: Sögel, Börger, Werlte und Lorup. Die Übertragung der standesherrlichen Rechte an den Herzog von Arenberg-Meppen erfolgte durch kgl. Verordnung vom 9. Mai 1826 (9).
Da heißt es in Artikel 32: "Die standesherrlichen Gerichte erster Instanz müssen wie unsere kgl. Ämter organisiert sein". So übernahm durch Verordnung vom 5. Oktober 1827 (10) das herzoglich-arenbergische Mediatamt Hümmling zu Sögel (Kirchspiele: Sögel, Börger, Lorup, Werlte) die Geschäfte der Justiz-Kommission Sögel.
Die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung erfolgte durch die Gesetze vom 5. September 1848 und vom 8. November 1850 (11). Eine Beeinträchtigung der standesherrlichen Rechte fand dadurch nicht statt. Die bisherigen Ämter blieben als reine Verwaltungsämter bestehen.
Die Gerichtsbarkeit in unterster Instanz in dem Bezirk des bisherigen Amts Hümmling wurde vom 1.10.1852 (12) an von dem standesherrlichen Amtsgericht Sögel ausgeübt. Die Einverleibung Hannovers in den preußischen Staat änderte bis zum Jahr 1875 an den bestehenden Verhältnissen nichts.

Als jedoch vom 1. Oktober 1875 an der standesherrliche Rechtszustand aufgehoben wurde, wurden durch Verordnung vom 4. August 1875 die Amtsgerichtsbezirke neu aufgeteilt (13). An die Stelle des herzoglich-arenbergischen Amtsgerichts trat nun das kgl. preußische Amtsgericht Sögel, seinem Gerichtsbezirk wurde die Ortschaft Wachtum des aufgelösten Gerichtsbezirks Haselünne zugeteilt. Damit war die Entwicklung des Amtsgerichts Sögel abgeschlossen.
Sein heutiger Sprengel umfasst die Gemeinden des Landkreises Aschendorf-Hümmling: Bockholte, Bockhorst, Börger, Breddenberg, Eisten, Esterwegen, Gehlenberg, Harrenstätte, Hilkenbrock, Hüven, Lahn, Lorup, Neubörger, Neuvrees, Ostenwalde, Rastdorf, Sögel, Spahn, Surwold, Vrees, Wehm, Werlte, Werpeloh und Wieste (14). [*]

Der dem vorliegenden Findbuch zugeordnete Bestand umfasst:
1. Akten des Gerichts Hümmling
2. Akten des franz. Friedensgerichts Sögel
3. Akten der Justiz-Kommission Sögel
4. Akten des standesherrlichen Amts Hümmling
5. Akten des standesherrlichen bzw. preußischen Amtsgerichts.

Dieses Schriftgut wurde aus einem ungeordneten Bestand, der sich zum größten Teil aus Abgaben der Amtsgerichte Sögel, Meppen und Haselünne zusammensetzte, ausgesondert. Aus diesen Ablieferungen emsländischer Amtsgerichte waren die Notariatsakten schon herausgezogen worden. Die noch aufgefundenen Einzelstücke wurden dort als Ergänzung nachgetragen.

Osnabrück, im März 1963 gez. Schulz

(1) vgl. Behnes: Geschichte des Niederstifts Münster (1830) Seite 134
(2) vgl. Besitznahmepatent des Herzogs Ludwig Engelbert in: Sammelband, enthaltend die im Herzogtum Arenberg-Meppen publizierten Verordnungen
(3) vgl. ebenda Besitznahmepatent des Herzogs Prosper Ludwig
(4) vgl. Zeumer: Quellensammlung (1915) Nr. 214 u. 216
(5) vgl. Bär: Abriss einer Verwaltungsgeschichte (1900) Seite 198
(6) vgl. Behnes: Seite 169 und 955 ff
(7) vgl. Bär: Seite 199
(8) vgl. Ebhardt's Sammlung Hannoverscher Gesetze (1840) Bd. II Seite 924 ff
(9) vgl. ebenda Bd. III Seite 128 ff
(10) vgl. Ebhardt's Sammlung Bd. II S. 33 ff
(11) vgl. Gesetz-Sammlung für das Kgr. Hannover (1850) S.207 ff
(12) vgl. Bär: S. 207
(13) vgl. Gesetz-Sammlung für die kgl. pr. Staaten (1875) S. 557 ff
(14) vgl. Amtliches Gemeindeverzeichnis für Niedersachsen (1962) S. 100 ff

Nachbemerkung:
[*] Folgende Gemeinden aus dem Sprengel des früheren AG Haselünne gehörten ebenfalls zum AG Sögel:
seit 1875: Wachtum;
seit 1886 (1875/86: AG Meppen): Ahmsen, Gr. u. Kl. Berßen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen.

Der Bestand wurde inzwischen ergänzt durch die Akzessionen 10/1979, 14/1985, 28/1987, 50/1989, 34/1992 und 42/1998 sowie Schriftgut (v.a. Testamente) aus der Akz. 36/1997 des Amtsgerichts Meppen. Diese Akten sind zwar im Meppener Lagerungsbestand verblieben, gehören aber der Provenienz nach zum Amtsgericht Sögel und sind auch in diesem Findbuch verzeichnet.

Innerhalb der Gruppen alphabetisch geordnete Archivalien (Testamente, Vaterschaften u.a.) wurden hinsichtlich dieser Namen nicht indiziert.
Entnommen: Nr. 92 (Ocularplan eines Moores bei Werlte), jetzt K Akz. 2003/056 Nr. 2 H

März 2004 N. Rügge


Mehrere Protokollbände wurden 2010/11 in den Bestand Rep 955 eingeordnet.

Der Zugang 2018/51 enthaltend neun Nachlassangelegenheiten ist im Juni 2018 verzeichnet worden

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

9,9 lfd m (1.843 Einheiten)

Benutzung 

Archivguteinheiten des Bestandes sind aufgrund allgemeiner und personenbezogener Schutzfristen (vgl. § 5 Abs. 2 NArchG) bzw. aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften des Landes (§ 5 Abs. 2 Satz 2 NArchG) oder des Bundes (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BArchG) für die Benutzung/Bestellung gesperrt.
Bitte wenden Sie sich für eine ausführlichere Recherche an den Standort Osnabrück des NLA (osnabrueck@nla.niedersachsen.de).
Aufgrund der Verwendung personenbezogener Angaben sind die Erschließungsdaten von Archivguteinheiten des Bestandes bis zum Ablauf der personenbezogenen Schutzfristen (vgl. § 5 Abs. 2 NArchG) für Benutzende nicht sichtbar.
Bitte wenden Sie sich für eine ausführlichere Recherche an den Standort Osnabrück des NLA (osnabrueck@nla.niedersachsen.de).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Hümmling zu Sögel

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1875

Objekt_ID 

13

Ebenen_ID 

2850

Geo_ID 

2850-13

Link 

Amtsgericht Hümmling zu Sögel

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Hümmling zu Sögel bzw. Amtsgericht Sögel

Zeit von 

1875

Zeit bis 

1886

Objekt_ID 

6

Ebenen_ID 

4250

Geo_ID 

4250-6

Link 

Amtsgericht Hümmling zu Sögel bzw. Amtsgericht Sögel

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Sögel

Zeit von 

1886

Zeit bis 

1962

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

7250

Geo_ID 

7250-1

Link 

Amtsgericht Sögel

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Sögel

Zeit von 

1962

Zeit bis 

1974

Objekt_ID 

7

Ebenen_ID 

3050

Geo_ID 

3050-7

Link 

Amtsgericht Sögel