NLA OS Rep 950 Osn

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amtsgericht Osnabrück

Laufzeit 

1720-2001

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Die Beständegruppe Rep 950 enthält neben der Überlieferung der Amtsgerichte (seit 1852) auch die aller (nicht-städtischen) Vorbehörden, die vor der Trennung von Justiz und Verwaltung im selben Raum als Untergerichte zuständig waren. Zu eigenen Beständen formiert wurden aber die Protokolle der Unter- und Friedensgerichte (Rep 955), die Hypothekenbücher (Rep 956 II), die Notariatsprotokolle (Rep 958) und die Personenstandsunterlagen (Rep 491).
Das Amtsgericht Osnabrück geht zurück auf das fürstbischöflich osnabrückische Obergogericht und das Stadtgericht am selben Ort. 1970 verlor es Teile der neuen Gemeinde Georgsmarienhütte an das Amtsgericht Bad Iburg. Im Zuge der Gebietsreform 1973/74 vergrößerte sich der Sprengel aber um die Bezirke der aufgelösten Amtsgerichte Bad Essen und Melle. Es führt das Handelsregister auch für den Bezirk des Amtsgerichts Bersenbrück. Seit 2004 ist es ein vom Landgericht verwaltungstechnisch unabhängiges Präsidialgericht.

Bestandsgeschichte 

1. Behördengeschichte

Der Vorläufer des Amtsgerichts Osnabrück als Gericht der unteren Instanz war das fürstbischöfliche Gogericht Osnabrück, dessen Sprengel sich aus den Kirchspielen Osnabrück (ohne die Stadt Osnabrück), Wallenhorst, Rulle, Belm, Schledehausen und Bissendorf zusammensetzte. Seine Zuständigkeit umfasste alle Zivilsachen in erster Instanz und die Freiwillige Gerichtsbarkeit. Das Gogericht war außerdem Untersuchungsbehörde in Kriminalsachen für die Justizkanzlei. Den Vorsitz hatte der Gograf inne. Beim Gogericht Osnabrück war dies oft einer der Stadtrichter.
Doch das Gogericht Osnabrück unterschied sich von den übrigen Gogerichten des Landes. Begünstigt durch seine Lage am Bischofssitz gewann es an Bedeutung, so dass es seit dem 15. Jahrhundert Berufungsinstanz für Entscheidungen aller Gogerichte des Landes wurde. Aus dieser Rolle wurde es erst 1587, durch Einrichtung der Generalkommission bei der Land- und Justizkanzlei, verdrängt. Diese war von da an für Appellationen der Gogerichte zuständig. Daher gab es seit dem 17. Jahrhundert Bestrebungen, die Vorrangstellung des Osnabrücker Gogerichts vollkommen abzuschaffen, was durch den 30jährigen Krieg aber verhindert wurde. Am Titel "Obergogericht" wurde weiterhin festgehalten.
Obwohl die Stadt Osnabrück selbst die volle Gerichtsbarkeit innehatte, war das Gogericht nicht ganz aus der Stadt verdrängt. Da die Stadt den Blutbann nicht besaß, musste bei Vollstreckung der Todesstrafe der Gograf hinzugezogen werden. Auch fand die Besichtigung toter Körper innerhalb des Stadtbezirks gemeinsam mit dem Gografen statt. In seiner Eigenständigkeit als Zivilgericht erster Instanz über alle amtsansässigen Bewohner konkurrierte das Gogericht Osnabrück mit mehreren anderen Gerichten: der Justizkanzlei, dem Offizialatsgericht, dem Archidiakonatsgericht und dem Brüchtengericht. 1802 wurden durch den

Reichsdeputationshauptschluß die Archidiakonatsgerichte aufgelöst und die bürgerlichen Rechtssachen den Gogerichten zugewiesen.
Unter französischer Besetzung, als Teil des Königreichs Westphalen, wurde am 27.1.1808 die Gerichtsbarkeit aufgelöst und Verwaltung und Justiz neu aufgebaut. Die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Gerichten wurde abgeschafft. Offizialats- und Brüchtengerichte wurden aufgelöst. An die Stelle der alten Gogerichte traten Friedensgerichte, die in den Kantonshauptorten ansässig waren. Der Sprengel des Friedensgerichts Osnabrück bestand aus dem Kanton Osnabrück Land, der die Kirchspiele Dom, St. Johann, St. Katharinen, St. Marien, Wallenhorst und Rulle umfasste. Die städtische Gerichtsbarkeit wurde aufgelöst und als Kanton Osnabrück-Stadt dem Friedensgericht Osnabrück zugeordnet.
Belm und Schledehausen wurden zum Kanton Schledehausen zusammengefasst, Schledehausen wurde Sitz eines Friedensgerichts. Bissendorf bildete zusammen mit Holte und Borgloh den Kanton Bissendorf und war gleichzeitig Sitz eines Friedensgerichts.
1811, mit der Zugehörigkeit zum Königreich Frankreich, kam es zu einer Neueinteilung der Kantone. Belm wurde nach der Auflösung des Kantons Schledehausen zum Kanton Osnabrück rural gelegt, zu dem auch die Bezirke Wallenhorst und Rulle gehörten. Dieser Kanton sowie Osnabrück extra muros, bestehend aus den 4 Stadtkirchspielen und dem Kanton Osnabrück-Stadt, machten den Sprengel des Friedensgerichts Osnabrück aus. Schledehausen fiel an den Kanton Ostercappeln mit Sitz des Friedensgerichts in Ostercappeln. Auch der Kanton Bissendorf wurde aufgelöst und kam zum Kanton Iburg mit Sitz des Friedensgerichts in Iburg. Die Kompetenz der Friedensgerichte umfasste geringfügige Zivilsachen, die Freiwillige Gerichtsbarkeit, Landwirtschafts- und Postsachen, Arbeitslohnstreitfälle, und als Polizeirichter entschied es über

Ordnungswidrigkeiten und Bagatellstrafsachen. Bei bedeutenderen Zivilstreitigkeiten hatte das Friedensgericht die Aufgabe, einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch zu unernehmen. Misslang dieser, ging die Sache an die nächste Instanz, das Tribunal erster Instanz, das ebenfalls in Osnabrück ansässig war.
Nach Ende der französischen Herrschaft 1813 wurden zunächst die alten Gogerichte in ihrer alten Form wiederhergestellt. Am 14.4.1814 kam es im Fürstbistum Osnabrück zu einer Neuerung: Verwaltung und Justiz, die bis dahin auf unterer Ebene voneinander getrennt gewesen waren, wurden vereinigt und zwar mit Einrichtung der [hannoverschen] Ämter. Sie nahmen als Untergerichte die Zivilgerichtsbarkeit in erster Instanz und die Freiwillige Gerichtsbarkeit wahr und waren ferner Untersuchungsbehörde in Kriminalangelegenheiten für die Justizkanzlei. Diese wurde als nächsthöhere Instanz eingerichtet und stand nun nicht mehr in Konkurrenz mit den Untergerichten. Der Sprengel des Untergerichts Osnabrück war der des alten Gogerichtsbezirks.
Die erneute Trennung von Verwaltung und Justiz auf unterer Ebene war das Ergebnis der Revolution von 1848. Sie führte zu einer Reform der Justiz und Verwaltungsgliederung. Das Ergebnis war das am 8.11.1850 vollendete Gerichtsverfassungsgesetz, das jedoch erst 1852 wirksam wurde. Durch die "Verordnung über die Einrichtung der Ämter" vom 4.5.1852 und die "Verordnung über die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden" vom 7.8.1852 wurde eine durchgreifende Veränderung der Verwaltungs- und Gerichtsbezirke verfügt. Neben den Verwaltungsämtern für die Rechtspflege wurden Amtsgerichte neu errichtet.
Im gleichen Jahr wurde dem Stadtgericht Osnabrück, das zwei Jahre zuvor, 1850, aufgelöst und zum Untergericht Osnabrück gelegt worden war, ein eigener Sprengel zugewiesen. Doch die gerichtliche Selbständigkeit der Stadt endete schon

am 31.3.1859 mit der "Verordnung zur Vereinfachung der Verwaltung". Diese war nötig geworden, da die Zahl der unteren Verwaltungsbehörden zu hoch und ihre Sprengel zu klein waren. Die Gerichtsbarkeit über die Stadt übernahm das Amtsgericht. Der preußische Staat [ab 1866] änderte an dieser Einteilung nichts. Es kam 1877 zu einer Kompetenzerweiterung der Amtsgerichte, als ihnen die Behandlung von Strafsachen als Schöffengerichte, bestehend aus einem Richter und zwei beigeordneten Schöffen, zugestanden wurde. Vom 13.9.1932 bis 29.8.1933 gehörten aus dem Sprengel des aufgelösten Amtsgerichts Malgarten die Bezirke Stadt Bramsche, Achmer, Engter, Evinghausen, Kalkriese, Pente und Schleptrup zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Osnabrück.
Während des Dritten Reiches erfuhren die Amtsgerichte eine erneute Kompetenzerweiterung, indem sie für Erbhofsachen zuständig waren. Das Osnabrücker Amtsgericht war darüber hinaus als Erbgesundheitsgericht tätig [dazu existiert ein separates Findbuch mit Benutzungsbeschränkung].
Mit Neubildung der Gemeinde Georgsmarienhütte verlor das Amtsgericht die Gemeinden Harderberg, Holsten-Mündrup und Holzhausen an das Amtsgericht Iburg. Jedoch wurden nach Auflösung der Amtsgerichte Bad Essen und Melle am 1.7.1973 bzw. 1.4.1974 deren Sprengel dem Amtsgericht Osnabrück zugeschlagen. Heute gehören zum Sprengel des Amtsgerichts die kreisfreie Stadt Osnabrück sowie die Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte, Hasbergen, Melle, Ostercappeln und Wallenhorst.

2. Bestandsgeschichte
Die Gliederung des Bestandes orientiert sich am Registraturschema der Justizbehörden. Es

erfolgte eine Unterteilung in Strafgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit, Grundbuch- und Registersachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Erbgesundheitssachen.
Die Masse der verzeichneten Akten stammt aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und enthält zum größten Teil Sachen der Zivilgerichtsbarkeit (Aufgebotsverfahren: Todeserklärungen). Die Feststellung von Rechten an Grundstücken aus dem 19. Jahrhundert wurden den Grundbuchsachen zugeordnet und bilden dort einen Unterpunkt. Zur weiteren Untergliederung gehören die Grundbücher und Katastersachen. Die Grundbücher wurden innerhalb eines Ortsalphabets nach Folienserie und Artikelserie geordnet. Aus der Zeit des Go- und Friedensgerichts finden sich nur vereinzelt in den Konkurssachen Akten. Es kann hierbei aber auf den Bestand Dep 3b IX, Niedergericht der Stadt Osnabrück, verwiesen werden, in dem sich Akten des Friedensgerichts Osnabrück finden lassen. Das Obergogericht Osnabrück ist in Rep 955 (Untergerichtsprotokolle) zu finden. Allerdings sind nur noch Protokolle und kaum noch Akten aus dieser Zeit erhalten.
Mit der Zusammenlegung der Amtsgerichte in den 1970er Jahren sind auch Akten der Amtsgerichte Melle und Bad Essen zum Amtsgericht Osnabrück gekommen; entsprechende Akten-Abgaben sind im Rahmen der Erschließung gekennzeichnet worden (z. B. Vorprovenienz AG Melle).
Der Bestand ist durch einen Personen-, Institutions-, Sach-, und Geographischen Index vollständig erschlossen. Im Sachindex wird v.a. auf Dinge hingewiesen, die normalerweise nicht in Akten vorkommen, z.B. Fotos, Postkarten und private Briefe. Bei der Verzeichnung der Handelsregisterakten wurde die Branche näher bezeichnet und in den Sachindex aufgenommen, sofern sie sich nicht

schon durch den Firmennamen von selbst ergab. Beim Geographischen Index wurde von der heutigen Zugehörigkeit zur Stadt Osnabrück ausgegangen.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

teilweise verzeichnet

Abgeschlossen: Nein

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Osnabrück

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

125

Ebenen_ID 

50

Geo_ID 

50-125

Link 

Amtsgericht Osnabrück

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Osnabrück

Zeit von 

1859

Zeit bis 

1970

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

2350

Geo_ID 

2350-11

Link 

Amtsgericht Osnabrück

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Osnabrück

Zeit von 

1970

Zeit bis 

1973

Objekt_ID 

7

Ebenen_ID 

3250

Geo_ID 

3250-7

Link 

Amtsgericht Osnabrück

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Osnabrück

Zeit von 

1973

Zeit bis 

1974

Objekt_ID 

5

Ebenen_ID 

3450

Geo_ID 

3450-5

Link 

Amtsgericht Osnabrück

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Osnabrück

Zeit von 

1974

Zeit bis 

2010

Objekt_ID 

27

Ebenen_ID 

2450

Geo_ID 

2450-27

Link 

Amtsgericht Osnabrück

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Stadt Osnabrück

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

124

Ebenen_ID 

50

Geo_ID 

50-124

Link 

Amtsgericht Stadt Osnabrück