NLA OS Rep 932

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Justizkanzlei Haselünne

Laufzeit 

1828-1856

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Nach der Beseitigung der französischen Gerichtsorganisation 1814 war zunächst die Justizkanzlei Osnabrück (Rep 924) für das Gebiet des Herzogtums Arenberg-Meppen zuständig. Im Zuge der Regelung der standesherrlichen Verhältnisse 1826/27 wurde jedoch eine "Standesherrliche Herzoglich-Arenbergische Justiz-Kanzlei" in Haselünne eingerichtet. Als Mediatjustizkanzlei war sie Appellationsinstanz für die vier herzoglichen Mediatämter sowie für das Patrimonialgericht Papenburg, ferner erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand, soweit diese nicht überhaupt von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen waren und der Justizkanzlei Osnabrück unterstanden; sie war außerdem Justizstelle in peinlichen Sachen nach Voruntersuchung durch das Kriminalamt Meppen. Gleichzeitig wurde bei der Kanzlei ein Pupillenkollegium eingerichtet, das für Vormundschaftssachen und die Verwaltung von Konkursvermögen zuständig war. Bei der Aufhebung der Justizkanzleien 1852 fiel der Sprengel an das Obergericht Meppen (Rep 934).

Bestandsgeschichte 

"Die Verordnung über die standesherrlichen Verhältnisse des Herzoglich-Arenbergischen Hauses in dem Kreise Meppen vom 9. Mai 1826 ... räumte den Herzögen die Gerichtshoheit auf den Gebieten der bürgerlichen, der polizeilichen, Forst- und Markalgerichtsbarkeit sowie bei peinlichen Sachen ein. Der Organisationserlaß vom 5. Okt. 1827 errichtete als Gericht zweiter Instanz eine Mediatjustizkanzlei, die den Titel 'Standesherrliche Herzoglich-Arenbergische Justiz-Kanzlei' führte.

Das Gericht war Appellationsinstanz für die vier herzoglichen Mediatämter sowie für das Patrimonialgericht Papenburg ..., ferner erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand, soweit diese nicht überhaupt von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen waren und der Justizkanzlei Osnabrück unterstanden; es war außerdem Justizstelle in peinlichen Sachen nach Voruntersuchung durch das Kriminalamt Meppen. Dem Gericht war ebenso wie den anderen Justizkanzleien ein Pupillenkollegium [für Vormundschaftssachen] angeschlossen.

1852 wurde die Justizkanzlei Haselünne aufgehoben; ihr Gerichtssprengel wurde vom neugebildeten Obergericht Meppen [Rep 934] übernommen ... Die Akten ... sind größtenteils beim Brande der Stadt Haselünne im Jahre 1849 verlorengegangen. Die wenigen übriggebliebenen Bände wurden 1852 dem Obergericht Meppen übergeben und sind zusammen mit dessen Akten [sowie nach dem Brand angelegten Akten der Justizkanzlei, N.R.] über das Amtsgericht Meppen Ende des 19. Jahrhunderts (meist 1894) in das Staatsarchiv gelangt." (1)

Als Findmittel diente bislang ein wohl kurz nach dem Stadtbrand 1849 angelegtes, vom Staatsarchiv um wenige Blätter ergänztes Aktenregister. Der Bestand wurde jetzt neu verzeichnet und das Register als Nummer 82 eingefügt. Bei der Justizkanzlei Haselünne begonnene, aber vom Obergericht Meppen abgeschlossene Verfahren wurden hier belassen, einzelne

ausschließlich in Meppen entstandene Vorgänge aber dem Bestand Rep 934 beigefügt.

Trotz der brandbedingten Lücken enthält der Bestand, insbesondere unter den Generalakten, einiges Material über die Stimmung des Revolutionsjahrs 1848 im Emsland. Großenteils erst späteren Datums sind die Zivilprozesse, die meist typische ländliche Konflikte zum Gegenstand haben und häufig bis zum Oberappellationsgericht Celle (vgl. Rep 921) geführt wurden.

Osnabrück, im Juli 2004 Dr. Nicolas Rügge


(1) H.-G. Borck, Justizkanzlei Haselünne, in: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Osnabrück, Göttingen 1978, S. 288

f.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet