Identifikation (kurz)
Titel
Justizkanzlei Osnabrück - Vormundschaften
Laufzeit
1806-1849
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
1823 ließ König Georg IV. im Königreich Hannover, so auch in Osnabrück, bei den Justizkanzleien sog. Pupillenkollegien einrichten, die für Vormundschaftssachen und die Verwaltung von Konkursvermögen zuständig waren. Für Meppen und Bentheim bestanden eigene Pupillenkollegien bei den Mediatjustizkanzleien (Rep 930 u. 932). Im Zuge der Justizreformen von 1848/49 wurden die Pupillenkollegien aufgelöst und ihre Aufgaben größtenteils den Ämtern übertragen.
Bestandsgeschichte
1823 ließ König Georg IV. im Königreich Hannover, so auch in Osnabrück, bei den Justizkanzleien sog. Pupillenkollegien einrichten, die für Vormundschaftssachen und die Verwaltung von Konkursvermögen zuständig waren. Für Meppen und Bentheim bestanden eigene Pupillenkollegien bei den Mediatjustizkanzleien.
Das erste Osnabrücker Kollegium setzte sich zusammen aus zwei Räten und zwei Beisitzern oder Assessoren: dem Justizrat und Konsistorialdirektor Dr. Lehzen und dem Justizrat von Reichmeister (Räte) sowie dem extraord. Konsistorialrat Dr. Vezin und dem Syndikus der 3. landschaftlichen Kurie der freien Gutsbesitzer Dr. Prüsmann (Beisitzer). Die Räte und das Hilfspersonal wurden von der Justizkanzlei gestellt, in dessen Gebäude sich das Kollegium auch zu seinen Sitzungen traf.
Im Zuge der Justizreformen von 1848/49 wurden die Pupillenkollegien aufgelöst und ihre Aufgaben größtenteils den Ämtern übertragen.
Zur Bestandsgeschichte sind Angaben im Vorwort zum Findbuch der Justizkanzlei Osnabrück (Rep 924 I) gemacht. Für das Pupillenkollegium lag bislang nur ein zeitgenössisches Aktenregister aus der Mitte des 19. Jh. vor, dem eine - wohl von Archivdirektor Dr. Fink erstellte - Liste der Generalakten beigefügt war. Der Teilbestand wurde jetzt verzeichnet und neu (ohne Bandzählung) signiert, das bisherige Register als Nummer 86 eingefügt. Vor 1823 geschlossene Akten wurden so weit wie möglich den Vorgängerbeständen zugeordnet, einzelne bei der Justizkanzlei und dem Friedensgericht Osnabrück entstandene Vorgänge hilfsweise hier belassen.
Der wesentliche Wert der Überlieferung liegt zum einen in den genealogischen Zusammenhängen und sonstigen persönlichen Verbindungen, die in den Akten deutlich werden. Zum anderen ermöglichen die häufig detailreichen Inventare und Rechnungen Einblicke in bürgerliche und adlige Haushalte sowie die Wirtschaftsführung insbesondere von
Gutsbetrieben im Osnabrücker Land.
Osnabrück, im Juli 2004 Dr. Nicolas Rügge
Literatur
H.-G. Borck, Justizkanzlei Osnabrück, in: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Osnabrück, Göttingen 1978, S. 285-287
W. Feindt, Vorwort zum Bestand Rep 924 I, Nds. Staatsarchiv Osnabrück
1973
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet