NLA OS Rep 956 I

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hypothekenbücher der westph.-franz. Zeit (unvollständig)

Laufzeit 

1784-1813

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Nach dem Code Napoléon war die Führung von Hypothekenbüchern bei allen Ziviltribunalen 1. Instanz, den sog. "Distriktstribunalen" (s. Rep 917), vorgeschrieben. Eingetragen wurden sämtliche neuen Hypotheken; Forderungen aus vorfranzösischer Zeit konnten auf Antrag der Gläubiger ebenfalls in die neuen Hypothekenbücher aufgenommen werden.

Geschichte des Bestandsbildners 

Die französische Hypotheken-Gesetzgebung ist im Code Napoleon (Code civil), 3. Buch, 18. Titel verankert. Das Königreich Westfalen hat sie mit Dekret vom 22.09.1808 und das Großherzogtum Berg mit Kaiserlichem Französischem Dekret vom 03.11.1809 übernommen.

Grundgedanke der Hypothekengesetze war die öffentliche Eintragung als Bedingung der Rechtswirksamkeit, wobei jeder Vorgang besonders und ausführlich verzeichnet wurde - und bezahlt werden musste. Der Antragsteller mußte ein "Bordereau" einreichen, das in die Register übernommen wurde (siehe Nr. 111, darin sind solche Bordereaux enthalten, die nach dem Übergang auf die französische Verwaltung nicht mehr ins westfälische Eintragungsbuch übernommen werden konnten).

Bestandsgeschichte 

Die Hypothekenbücher sind aus Ablieferungen der Amtsgerichte (Rep 950) herausgezogen und zu einem eigenen Bestand formiert worden.

Enthält 

Während die preußischen Hypothekenbücher aus Lingen nach dem Realfoliensystem angelegt sind, also einer Beschreibung des Grundstückes Angaben über Besitzer und Lasten folgen, sind die Hypothekenbücher der westphälisch-französischen Zeit nach einem weitestgehend chronologischen und personenbasierten System geführt.

- "Registres de formalités": chronologische Eintragung der eingereichten hypothekarischen Forderungen und von Grundstückskaufen
- "Répertoires de formalités": chronologische Eintragung der Belasteten mit allen Belastungen, mit Verweisen auf Band und Nummer der betr. Registres de formalités
- "Table alphabétique du répertoire des formalités": alphabetisches Verzeichnis der Belasteten, mit Verweisen auf Band und Nummer der Répertoires de formalités.
- "Table alphabétique des créanciers": alphabetisches Verzeichnis der Gläubiger
Diese Verzeichnisse ermöglichen v.a. eine vereinfachte personengeschichtliche Untersuchung. Die Erforschung von Grundstücks- oder Ortsgeschichte, die ohnehin lückenhaft bleiben muss, da nur die belasteten Grundstücken aufgenommen worden sind, kann dennoch mithilfe der Verzeichnisse auch rekonstruiert werden und zwar durch die systematische Durchsuchung der Belastetenverzeichnissen nach den betr. Wohnorten.
- einige wenige Register über Pfändungen oder Übertragung von Hypotheken bei Grundstückkäufen