NLA OS Rep 913

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hofgericht Bentheim

Laufzeit 

1705-1811

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das Hofgericht Bentheim entschied in Zivilsachen der Landstände bei Appellationen gegen Urteile der Untergerichte.

Bestandsgeschichte 

Die Entstehung des Hofgerichtes fällt wahrscheinlich in das 16. Jahrhundert. Nachrichten über seine Organisation liegen erst seit 1701 vor, als das Laudum regium die Besetzung mit einem Hofrichter sowie einem adligen und einem gelehrten Assessor vorschrieb. Um die Religionsparität zwischen Katholiken und Reformierten zu sichern, wurde 1710 die Zahl der Gerichtspersonen auf vier erhöht; Katholiken und Reformierte stellten je einen adligen und gelehrten Assessor; beim Tode des Hofrichters rückte jeweils der verbleibende gelehrte Assessor auf, so dass die Alternation der Konfessionen in der Führung des Gerichts gewährleistet war.

Das Hofgericht entschied in erster Instanz Sachen der Landstände, ihrer Heuerleute, Sachen der nicht landtagsberechtigten Adligen, der Bewohner befreiter Häuser und der Landesbedienten. Dieser privilegierte Gerichtsstand wurde von den Untergerichten jedoch nur auf Einrede der Privilegierten hin beachtet. Für diesen Personenkreis konnte das Hofgericht auch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen.

Als zweite Instanz entschied das Hofgericht über Appellationen gegen Urteile der Untergerichte. Auch die Regierung konnte als Appellationsinstanz tätig werden; sie war im übrigen Revisionsinstanz, ohne den Zug an die Reichsgerichte auszuschließen.

In ausschließlicher Zuständigkeit nahm die Regierung Angelegenheiten der Kriminalgerichtsbarkeit wahr; hier führten Untergerichte die Voruntersuchungen durch.

Als die Grafschaft Bentheim durch die Rheinbundakte vom 12.7.1806 dem Großherzogtum Berg einverleibt wurde, bestand das Hofgericht mit erweiterten Befugnissen zunächst in Bentheim weiter; es übernahm vom Bentheimer Reformierten Oberkirchenrat die Rechtssprechung in Ehe-, streitigen Kirchen-, Schul- und Armensachen.

In Zusammenhang mit der Einführung der französischen Verwaltungsorganisation mit Dekret vom

14.11.1808 wurde es nach Coesfeld verlegt, blieb aber für das ganze Gebiet der ehemaligen Grafschaft zuständig, obgleich deren Gebiet auf die Arrondissements Coesfeld (Kanton Bentheim) und Lingen (Kanton Nordhorn und Emlingkamp) aufgeteilt worden war.

Erst als nach der Einverleibung Bentheims in das französische Kaiserreich 1810 durch die Verordnung vom 28.4.1811 das Lippe-Departement gebildet worden war, wurde das Hofgericht, das bis 1808 als "Großherzoglich-Bergisches Hofgericht der Grafschaft Bentheim" bzw. "des Arrondissements Steinfurt", seit 1809 als "Kaiserlich-Königliches Hofgericht zu Coesfeld" bezeichnet worden war, aufgehoben.

Einige Akten des Hofgerichts sind bei früheren Ordnungsarbeiten aus Ablieferungen der Amtsgerichte Bentheim und Neuenhaus herausgezogen worden (Nr. 1 - 5), der Großteil der Bentheimer und ein Teil der Coesfelder Akten stammt aus der Ablieferung 10/1885 des Amtsgerichts Meppen, das sie zusammen mit dem Schriftgut der 1852 aufgehobenen Bentheimer Justizkanzlei ausgesondert hatte. Einzelstücke wurden aus dem Bestand Rep 125 I (Pfandschaftsregierung der Grafschaft Bentheim) herausgezogen (Nr. 71 - 74, 76 - 77).


Literatur:

M. Bär, Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens Bd. 5, 1901, S. 158 f., 162 f., 167 f.

ders., H. N. Funcks Geschichte des Hofgerichts in Bentheim, in: Osnabrücker Mitteilungen Bd. 24, 1899, S. 1 ff.

E. Finkemeyer, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege der Grafschaft Bentheim zur Zeit der hannoverschen Pfandherrschaft, 1753 - 1804, in: Osnabrücker Mitteilungen Bd. 75, 1968, S. 112 ff.

R. Goecke, Das Großherzogtum Berg unter Joachim Murat, Napoleon I. und Louis Napoleon 1806 - 1813, Köln 1877

Ch. Schmidt, Le grand-duché de Berg (1808 - 1813), Etude sur la domination francaise en Allemagne sous Napoléon I.,

Paris 1905


gez. Jarck 6.4.1973


Das bisherige Findbuch war nach Schlagwörtern gegliedert, unter denen Datensätze mehrfach vorkommen konnten. Für den neuen Ausdruck wurde die Gliederung daher etwas modifiziert.
Rg

8.3.2005

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet