NLA OS Rep 900

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Reichskammergericht

Laufzeit 

1580-1803

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das Reichskammergericht (RKG) wurde in Zusammenhang mit der Erklärung des ewigen Landfriedens auf dem Wormser Reichstag von 1495 eingerichtet. Ansässig war es nach anfänglichem mehrfachen Ortswechsel von 1527-1689 in Speyer, danach bis 1806 in Wetzlar.

Das RKG war in erster Instanz für Landfriedensbrüche, Mißachtung der Reichsgesetze, Klagen von Untertanen gegen ihre Landesherren sowie bei Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung zuständig. In zweiter Instanz entschied es bei Appellationen gegen Urteile territorialer Obergerichte in Zivilsachen, soweit nicht - wie bei den Kurfürsten - kaiserliche Appellationsprivilegien dem entgegenstanden. Auch gegen Urteile im Austrägalverfahren (schiedsgerichtsähnliches Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Reichsunmittelbaren) konnte an das RKG appelliert werden. In Strafsachen waren demgegenüber nur Nichtigkeitsbeschwerden zulässig. Gegen Urteile des RKG selbst konnten Revisionsverfahren bei den Visitationskommissionen durchgeführt werden; seit 1648 waren auch Rekurse an den Reichstag möglich.

Die Tätigkeit des Gerichts endete mit der Niederlegung der Kaiserkrone 1806. Die Akten wurden zunächst von Preußen treuhänderisch verwaltet, später - soweit möglich - nach Wohnsitz des Beklagten geographisch auf die staatlichen Archive verteilt.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Reichskammergericht, das 1495 auf Bestreben der Reichsstände begründet worden war und das seinen Sitz zunächst in Frankfurt am Main (1495-1499), dann ab 1527 in Speyer, schließlich ab 1689 in Wetzlar hatte, war neben dem mit ihm konkurrierenden kaiserlichen Reichshofrat in Wien eines der beiden höchsten Gerichte im Alten Reich. Zu seinen Aufgaben gehörte nicht nur die Wahrung des "Ewigen Landfriedens", es war auch die erste Instanz bei Streitfällen zwischen Reichsständen und zugleich das oberste Appellationsgericht für alle diejenigen Territorien, die nicht - wie die Kurstaaten - ein uneingeschränktes Privilegium de non appellando besaßen.
Mit dem Ende des "Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation" 1806 stellte auch das Gericht seine Tätigkeit ein.

Bestandsgeschichte 

a) Bestandsgeschichte
Bereits 1808 wurde mit einer Verzeichnung der etwa 80.000 Prozessakten begonnen, noch schwebende Prozesse wurden auf Anforderung an die nun zuständigen Obergerichte der einzelnen Staaten abgegeben. Die Masse der Prozesse aber verblieb in Wetzlar und wurde von einer durch Beschluss der Bundesversammlung vom 25.1.1821 eingesetzten "Reichskammergerichts-Archivkommission" neu verzeichnet. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist das 45bändige Generalrepertorium, das jetzt in der Außenstelle Frankfurt des Bundesarchivs aufbewahrt wird.

Auf Beschluss der Bundesversammlung vom 4.9.1845 wurde der Verteilungsplan der Archivkommission vom 21.2.1841 gebilligt, die Verteilung der Prozessakten an die einzelnen Bundesstaaten wurde zwischen 1847 und 1852 durchgeführt. Grundlegendes Verteilungsprinzip war es, die Prozessakten an dasjenige Land abzuliefern, in dessen Gebiet das Gericht der letzten Vorinstanz seinen Sitz gehabt hatte, oder - wenn das RKG selbst als erste Instanz tätig gewesen war - der Kläger seinen Wohnsitz gehabt hatte. In der Praxis kam es jedoch zu einer Reihe von Inkonsequenzen, Irrtümern und fehlerhaften Zuordnungen der Verteilungskommission.
Ein "untrennbarer Bestand" blieb in Wetzlar, er setzte sich aus den Urteilsbüchern (ab 1753), den Protokollen der Senate (seit 1711), den Prozessen zwischen Staaten, die nach 1806 souverän geworden waren, und solchen Prozessen zusammen, die aus nicht mehr zum Deutschen Bund gehörenden ehemaligen Reichsgebieten erwachsen waren. Auch die preußischen Prozessakten verblieben zunächst in Wetzlar.
An das Königreich Hannover wurden 3405 Aktenbände "verausfolgt", die zwischen 1847 und 1852 an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten abgegeben und von dort an das Oberappellationsgericht Celle "zur Asservation" überwiesen wurden, weil dort auch die bereits vor 1847 ausgelieferten Einzelakten aufbewahrt wurden.
Wahrscheinlich war es eine Initiative des 1869 neu gegründeten königlichen Staatsarchivs in Osnabrück, die den Direktor der Staatsarchive Duncker dazu veranlasste, beim preußischen Justizministerium zu erwirken, dass bei der Revision der Akten des Oberappellationsgerichts Celle auch auf die Reichskammergerichtsakten "Bedacht genommen werde". Denn die Verfügung des Direktors der Staatsarchive vom 29.11.1872 an das königliche Staatsarchiv in Osnabrück, in dem die Übergabe derProzessakten in Aussicht gestellt wurde, war die Reaktion auf einen Bericht des kommissarischen Vorstands Veltmann vom 6.11.1872 mit dem Wunsch nach den "für die osnabrückische Geschichte so werthvollen Akten".

Mit dieser für seine Zeit ungewöhnlichen Einschätzung des Werts der Reichskammergerichtsakten gelang es Veltmann, mit Hilfe des Direktors der Staatsarchive - auch gegen zögerndes Widerstreben des königlichen Archivs in Hannover - die Prozessakten für das Staatsarchiv in Osnabrück zu sichern.
Die Ordnungsarbeiten am Oberappellationsgericht Celle und die Aufteilung der Akten für die Staatsarchive in Hannover, Aurich und Osnabrück wurden von dem hannoverschen Archivar Janicke vorgenommen. Zwischen dem 23.9. und dem 9.10.1873 gelangten die Prozessakten in mehreren Speditionskisten in Osnabrück an, aufgeteilt in zwei Abteilungen, die durch zwei Inventare erschlossen wurden: das "Special-Repertorium für das Königreich Hannover Lit. A-Z, angefertigt von dem Commissarius Landgerichts-Rathe Larenner" (später Rep 900 I), und das "Hauptverzeichnis der aus dem Archive des vormaligen Reichskammergerichts zu Wetzlar eingesandten Akten" (später Rep 900 II). Trotz seines Titels enthält das von dem "Commissarius" Landgerichtsrat Larenner und dem zur Archivkommission abgeordneten Gerichtsassessor Bachmann aufgestellte "Specialrepertorium" - ein Auszug aus dem Generalrepertorium - nur die für das Archiv Osnabrück bestimmten Akten, die aus dem Fürstbistum Osnabrück, der Grafschaft Bentheim und den später zum Königreich Hannover gehörenden Teilen des Niederstifts Münster erwachsen waren. Das Oberappellationsgericht konnte die ihm anvertrauten Akten nicht vollständig an die Archive in Hannover, Aurich und Osnabrück übergeben. Bei der für Osnabrück bestimmten Ablieferung fehlten fünf bentheimische Prozesse, die an den Fürsten von Bentheim übergeben worden waren, und weitere Prozessakten in ungenannter Anzahl, die "vor langen Jahren" an "andere Gerichte" oder das Ministerium in Hannover ausgeliehen worden waren ("worüber aber nichts zu ermitteln ist").

Nachdem das nunmehrige Oberlandesgericht Celle in einem Publicandum vom 5.2.1892 die Kassation von älteren Gerichtsakten - darunter Reichskammergerichts-Prozessakten - angekündigt und Interessenten aufgefordert hatte, Ansprüche anzumelden, wandte sich das Archiv abermals an den Direktor der Staatsarchive. Es erhielt schließlich im Juni 1892 aus Celle 34 Prozessakten, die von dem königlichen Archivar Janicke aus Hannover und dem Kanzleirat Borchers in Celle ermittelt worden waren. Diese dritte Ablieferung bildete die dritte Abteilung des Bestandes (später Rep 900 III).
Nach 1892 erfuhr der Bestand noch mehrfach Zuwachs durch Ablieferung aus anderen Archiven, so 1924 bei der Auflösung des preußischen Staatsarchivs in Wetzlar (6 Aktenbände, die als a-Nummern in Rep 900 I eingefügt wurden) und 1957, 1961, 1972, 1974 und 1986 durch Ablieferungen aus dem Staatsarchiv in Hannover, die Rep 900 III zugeordnet wurden. Diese Abgaben von nach Osnabrück gehörenden Prozessakten stehen in Zusammenhang mit der ab 1956 in Angriff genommenen Neuverzeichnung des RKG-Bestandes in Hannover durch Weise und sind durch Fehler der Verteilungskommission von 1847 notwendig geworden.
Eine Verminderung erfuhr der Bestand durch Abgabe von 74 Prozessakten, die aus der Grafschaft Tecklenburg erwachsen waren, an das Staatsarchiv Münster auf Verfügung des Generaldirektors der Archive vom 2.1.1925.
Auch bei der jüngsten Verzeichnung wurden Akten ausgesondert und an die niedersächsischen Staatsarchive in Aurich, Hannover und Wolfenbüttel und an die nordrhein-westfälischen Staatsarchive in Münster und Düsseldorf abgegeben.

Die erste moderne Verzeichnung wurde von Dr. Winter 1905-1906 vorgenommen, sie fiel aber im Grunde hinter das ältere Inventar zurück, das als Auszug aus dem Generalrepertorium zusätzliche Informationen über Prozessart und Status als Kläger oder Beklagter in der Vorinstanz bot. Der Verfasser des Findbuchs der zweiten Abteilung (Rep 900 II) von 1928 ist nicht mehr zu ermitteln. Unverändert blieb das Findbuch zum Teilbestand Rep 900 III, das durch zahlreiche Nachträge 1957-1974, vor allem aber durch seine knappen Einträge (oft unter Verzicht auf den Prozessgegenstand) schwer benutzbar war, mit Ausnahme der letzten Nummern 53-87, die 1974 von Borck verzeichnet worden sind.

b) Ordnung und Verzeichnung
Die vorliegende Neuverzeichnung wurde im Rahmen eines bundesweiten DFG-Programms zur Inventarisierung der Reichskammergerichtsakten im Sommer 1983 begonnen und im Frühjahr 1986 abgeschlossen. Die Verzeichnung erfolgte nach den von der Archivreferentenkonferenz verabschiedeten "Grundsätzen für die Verzeichnung von Reichskammergerichtsakten" und wurde von der DFG finanziell gefördert. Bei Beginn der Verzeichnung stellte sich ein unerwartetes Problem - offenbar waren die Akten nach Urkunden bzw. urkundenähnlichen Bestandteilen durchkämmt worden. Als Urkunden wurden nicht nur die als Beweisanlagen beigefügten Urkundenabschriften von Lehnsbriefen, Obligationen und Zessionen angesehen, sondern auch die kaiserlichen Zitationen, Mandate und Kompulsorialbriefe und vor allem Appellations- und Notariatsinstrumente, aber auch so relativ unbedeutende Stücke wie Vollmachten für Prokuratoren.
Betroffen waren vor allem bentheimische Prozesse und Prozesse aus dem 16. Jahrhundert.
Ebenso wenig wie sich ein sicheres Kriterium für die Grundsätze der Auskämmung angeben lässt, ist ihr Zeitpunkt sicher zu bestimmen. Jedoch setzt das Findbuch von Winter die Kenntnis von Prozessschriften voraus, die heute nicht mehr in den Prozessakten vorhanden sind. Entweder hat Winter selbst bei der Verzeichnung die Separierung der Urkunden vorgenommen oder sie erfolgte im Anschluss daran, sicher jedoch vor 1925, als einige bereits ausgedünnte Prozessakten nach Münster abgegeben wurden.

Die in den Akten fehlenden Stücke wurden bei einer vom Archiv vorgenommenen Durchsuchung der umfangreichen Urkundenbestände Rep 3 (227 Stück) und Rep 24a (749 Stück) aufgefunden und konnten in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle anhand von Quadrangel, Prozesspartei und Produktionsdatum identifiziert, zusammengefasst und den etwa 230 durchkämmten Prozessakten zugeordnet werden. Diese Zuordnung von Urkunden und Prozessen erfolgte jedoch nur auf dem Papier - sowohl aus arbeitsökonomischen wie auch aus archivischen Gründen: die nun bereits bestehenden und vielfach benutzten Urkundenbestände sollten nicht noch einmal völlig umgestellt werden. Der Hinweis auf den Lagerungsort fehlender Stücke erfolgt in Ziffer 8 der Titelaufnahme. Fast bei allen Prozessen gelang eine lückenlose Verzahnung, so dass die fehlenden Stücke aufgefunden und zugeordnet werden konnten. Allerdings gibt es auch Prozesse, bei denen nur die überwiegende Anzahl oder sogar nur ein geringer Anteil der fehlenden Stücke nachgewiesen werden konnte. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass auch später noch Prozessschriftstücke in anderen Urkundenbeständen des Archivs gefunden werden, wahrscheinlicher ist jedoch ein Verlust im Archiv des Reichskammergerichts oder des Oberappellationsgerichts Celle.
Die durch die Zufälligkeit der Ablieferungstermine entstandenen drei Abteilungen Rep 900 I-III wurden aufgelöst und die Prozesse in der durch die Signatur des Wetzlarer (jetzt Frankfurter) Generalrepertoriums (Buchstaben - Zahlenkombination) vorgegebenen Reihenfolge angeordnet. Der Zusatz "rot" zur Signatur wurde bei dieser Anordnung nicht beachtet, Prozessakten aus der Extrajudizialphase (mit dem Zusatz Extrajud.) wurden am Ende eines Buchstabens neu eingeordnet (z.B. Extrajud. H nach H 6655).

Prozessakten, die im Generalindex nicht nachzuweisen waren, wurden entweder zu Prozessen desselben Klägers geordnet, oder, wenn das nicht möglich war, am Ende des Buchstabens eingereiht (vgl. z.B. Werlte). Prozesse, in denen Acta Priora und Acta Cameralia unterschiedliche Signaturen tragen, wurden zusammengefasst und die unterschiedlichen Signaturen durch Querverweise nachgewiesen.
In einem von fünf Nummern gebildeten Anhang (Nr. 1126-1130) befinden sich zwei Fragmente (Einzelblätter) aus Prozessen, deren Herkunft nicht sicher nachzuweisen war und drei Prozesse, die nach Abschluss des Manuskripts aufgefunden wurden. In Kursivschrift wurden Prozesse in das Inventar aufgenommen, die zwar nach dem Generalrepertorium an das Königreich Hannover bzw. nach den Spezialinventaren an das Staatsarchiv in Osnabrück abgegeben wurden, die aber bereits 1872 nicht mehr aufzufinden waren und die im Oberappellationsgericht Celle verloren gegangen sind.
Die innere Ordnung der einzelnen Prozessakten war bei ihrer überwiegenden Anzahl gestört und musste anhand des Protokolls und der Quadrangelzählung wiederhergestellt werden. Schriftstücke ohne Quadrangel wurden nach dem Produktionsvermerk oder - sofern auch dieser fehlte - nach dem Ausstellungsdatum ans Ende der Akte gelegt.
Umfangreichere Akten von Vorinstanzen (sog. Acta Priora) wurden zu eigenen Bänden formiert und den übrigen Kameralakten (Acta Cameralia) vorangestellt; weniger umfangreiche Vorakten wurden an der durch die Quadrangel vorgegebenen Stelle eingeordnet, in einigen Fällen auch ans Ende gelegt. Verpackte und versiegelte Acta Priora wurden eröffnet, die Öffnung wurde vermerkt.

Die Ziffern des vorgegebenen Schemas enthalten im Einzelnen folgende Angaben:
(1) Laufende Nummer des Inventars (die auch für den Index benutzt wird) - bisherige Archivsignatur - Buchstabe und Nummer des Wetzlarer (jetzt Frankfurter) Generalrepertoriums.
(2) Kläger bzw. Antragsteller mit Vorname, Nachname, Beruf, Titel, Wohnort, ggf. das Verhältnis zu einer anderen Person oder Institution (als Vormund des …, als Erben des …, namens seiner Frau …). Bei länger dauernden Prozessen sind die Rechtsnachfolger des Klägers nur in Ausnahmefällen ausgeworfen. Die Parteieigenschaft in der Vorinstanz wird durch Kl. = Kläger(in) bzw. Bekl. = Beklagte(r) angegeben. Ortsnamen werden in der heutigen Form geschrieben, Familiennamen bei noch bestehenden Familien nach der heute üblichen Fassung normalisiert, in runden Klammern wird diejenige Namensform hinzugesetzt, die in der eigenhändigen Unterschrift der Prokuratorenvollmacht verwendet wurde. Vornamen wurden vorsichtig modernisiert.
(3) Beklagter mit Angaben wie Ziffer 2.
(4) Prokuratoren am RKG, getrennt nach Kläger und Beklagten, mit dem Jahr der Bevollmächtigung. Steht hinter dem Namen nur eine Jahreszahl in Klammern, liegt keine Prozessvollmacht in den Akten, und das Datum wurde erschlossen; wenn nach der Jahreszahl in runden Klammern eine weitere Jahreszahl folgt, bezeichnen diese beiden Jahre eine Vorbevollmächtigung aus einem anderen Prozess, die abschriftlich zur erneuten Bevollmächtigung vorgelegt wurde.
(5) Streitgegenstand. In der ersten Zeile wird die lateinisch-deutsche Formulierung des Protokolls bzw. der Produktionsvermerke angegeben, soweit sie zu ermitteln war. Ein Wechsel der Prozessart wird stets mit Jahreszahl angegeben, z.B. citationis, nunc (1692) mandati de exequendo. Es folgt in den nächsten Zeilen die möglichst genaue Beschreibung des Streitgegenstandes nach Sache, Ort, Personen und Zeit. Wesentliche Stufen und Einschnitte des Prozessgeschehens wie Parition, Vergleich, Endurteil, Exekution oder Renunciation der Klage werden erwähnt.

(6) Instanzen in fortlaufender Nummerierung nach Anfangs- und Endjahr. Fehlen Priora, sind die Jahresangaben in runde Klammern gesetzt. Beim RKG werden Anfangs- und Endjahr nach dem Protokoll angegeben, maßgeblich ist die letzte Eintragung (gelegentlich ein wesentlich nach dem letzten Produktionstermin liegender "visum"-Vermerk). In runden Klammern hinzugesetzt sind Anfangs- und Endjahr der Produkte, sofern abweichend.
(7) Darin-Vermerk mit Nachweisen erwähnenswerter Beweismittel: Urkunden, Inventare, Register, Rechnungen, Weistümer; Genealogien, Karten, Pläne; Rechtsgutachten und Urteile von Juristenfakultäten und Schöppenstühlen, mit Angabe der Quadrangel oder des Fundorts (Produktionsdatum).
(8) Hinweise: Umfang der Akte nach Quadrangeln und Stapelhöhe in cm; fehlende Stücke sind vermerkt. Angabe der Signaturen fehlender Stücke in den Urkundenbeständen, sofern sie zu ermitteln waren. Nennung von parallelen RKG-Prozessen in gleicher Sache, ggf. Angabe von Literatur, beides ohne Anspruch auf vollständige Erfassung.

c) Zitierweise
Die Prozessakten sind mit der in Ziffer 1 an der ersten Stelle angegebenen laufenden Nummer zu zitieren und zu bestellen.

Literatur 

Grundlegende Werke zum RKG:
Latzke, Walther: Das Archiv des Reichskammergerichts. In: Zeitschrift d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte, Germ. Abt. Bd. 78, 1961, S. 321-326
Laufs, Adolf: Die Reichskammergerichtsordnung von 1555 (Quellen u. Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich. Bd. 3). Köln/Wien 1976
Ranieri, Filippo: Recht und Gesellschaft im Zeitalter der Rezeption (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich. Bd. 17/1-2). Köln/Wien 1985
Sellert, Wolfgang: Prozessgrundsätze und Stilus curiae am Reichshofrat im Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen des reichskammergerichtlichen Verfahrens (Untersuchungen zur deutschen Staats- u. Rechtsgeschichte. NF Bd. 18). Aalen 1973
Smend, Rudolf: Das Reichskammergericht. I. Geschichte und Verfassung (Quellen u. Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter u. Neuzeit. Bd. 4, H. 3). Weimar 1911. ND Aalen 1965
Weitzel, Jürgen: Der Kampf um die Appellation ans Reichskammergericht (Quellen u. Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich. Bd. 4). Köln/Wien 1976
Wiggenhorn, Heinrich: Der Reichskammergerichtsprozess am Ende des alten Reiches. Jur. Diss. Münster 1966

Eine Übersicht der bereits publizierten Inventare der Akten des Reichskammergerichts findet sich am Schluss der gedruckten Fassung des Findbuchs des Bandes. Besonders hingewiesen sei auf das Inventar des Staatsarchivs Münster, das für Osnabrücker Prozesse stets mit herangezogen werden sollte.

Spezielle Literatur zum Fürstbistum Osnabrück:
Bär, Max: Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens. Bd. 5). Hannover/Leipzig 1901
Bruch, Rudolf vom: Die Rittersitze des Emslandes. Münster 1962 (zitiert: Bruch, Rittersitze Emsland)
Ders.: Die Rittersitze des Fürstbistums Osnabrück. Osnabrück 1930, zweiter ND Osnabrück 1982 (zitiert: Bruch, Rittersitze Osnabrück)
van den Heuvel, Christine: Beamtenschaft und Territorialstaat. Behördenentwicklung und Sozialstruktur der Beamtenschaft im Hochstift Osnabrück 1550-1800 (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen. Bd. 24). Osnabrück 1984
Hirschfelder, Heinrich: Herrschaftsordnung und Bauerntum im Hochstift Osnabrück im 16. und 17. Jahrhundert. (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen. Bd. 16). Osnabrück 1971
Klöntrup, J. Ägidius: Alphabetisches Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Osnabrück mit besonderer Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen. 3 Bde. Osnabrück 1798-1800 (zitiert: Klöntrup, Handbuch)
Penners, Theodor: Die historisch-politischen Grundlagen des Regierungsbezirks Osnabrück. In: Neues Archiv für Niedersachsen 14, 1965, S. 273-286
Wrede, Günther: Geschichtliches Ortsverzeichnis des ehemaligen Fürstbistums Osnabrück, 3 Bde. (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. Bd. 30). Hildesheim 1975-1980.

Findmittel 

Findbuch zum Bestand Reichskammergericht (1515-1806) Rep 900, bearb. von Hans-Heinrich Ebeling (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung: Inventare und kleinere Schriften des Staatsarchivs Osnabrück Heft 3 Teil I), Osnabrück 1986.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

65,9 Regalmeter (1115 Verzeichnungseinheiten)

Bearbeiter 

Hans-Heinrich Ebeling

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Der Bestand wurde von Hans-Heinrich Ebeling im Rahmen eines bundesweiten DFG-Projekts verzeichnet. Das Findbuch ist 1986 in der Reihe "Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung" (und zugleich als Band 11 des Inventars der Akten des Reichskammergerichts) im Kommissionsverlag H. Th. Wenner in Osnabrück erschienen. Es wurde von Brigitte Rust in die Verzeichnungsdatenbank AIDA übertragen. Der Bestand wurde seitdem geringfügig ergänzt, das Findbuch stellenweise überarbeitet.

Der Aktenbestand ist verzeichnet.