NLA OS Rep 570 Mep

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt für Agrarstruktur Meppen

Laufzeit 

1864-2001

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Die Ämter für Agrarstruktur waren als Nachfolger der Kulturämter für Markenteilungs- und Siedlungsaufgaben zuständig. Der Bestand enthält ältere Unterlagen über Markenteilungen und Verkoppelungen, über Verkäufe und Enteignungen jüdischen Grundeigentums in der NS-Zeit und über die Vorbereitung der Bodenreform nach 1946.

Bestandsgeschichte 

Durch das preußische Gesetz über Landeskulturbehörden vom 3.6.1919 wurden die im Königreich Hannover seit 1803 bestehenden Kommissionen für Teilungs- und Markensachen in Kulturämter umbenannt. Die Aufgaben der Kulturämter bestanden im Wesentlichen in der Regelung und Durchführung von Markenteilungen sowie der Verteilung von Land- und Siedlerstellen. Sie bildeten die untere Ebene dieser Sonderverwaltung, als Mittelinstanz war ihnen auf Provinzebene das Landeskulturamt in Hannover vorgesetzt. Oberste Aufsichtsbehörde war seit 1919 das Landwirtschaftsministerium. Für das Emsland wurde 1919 das Kulturamt in Lingen eingerichtet, das für die Kreise Meppen, Lingen und die Grafschaft Bentheim zuständig war. Das Reichssiedlungsgesetz vom 11.8.1919 regelte die Bereitstellung von Staatsflächen für Siedlungszwecke durch die Einrichtung von gemeinnützigen Siedlungsunternehmen wie der Hannoverschen Siedlungsgesellschaft mbh, die eine Außenstelle in Meppen unterhielt. Parallel dazu wurden den Kulturämtern Ankaufsabteilungen angegliedert, welche für den Ankauf von Moor- und Ödlandflächen für die Neubesiedlung zuständig waren.
1933 wurden sämtliche Landeskulturämter aufgehoben und als Landeskulturabteilungen in die Oberpräsidien der jeweiligen Provinz eingegliedert. Für das Emsland wurde zusätzlich das Kulturamt Papenburg eingerichtet, dessen Zuständigkeitsbereich sich auf den Kreis Aschendorf-Hümmling erstreckte. 1937 wurde es mit dem Kulturamt Lingen zum Kulturamt Meppen vereinigt. Dessen wichtigste Aufgabe bestand während des Nationalsozialismus in der Flächenbereitstellung für den Ems-Seiten-Kanal, die zum Teil mit Hilfe von Enteignungen gerade auch jüdischer Grundbesitzer durchgeführt wurde.
Im Zuge der von der britischen Besatzungsmacht geplanten, aber nicht durchgeführten Bodenreform war das Landeskulturamt in Hannover diejenige landwirtschaftliche Behörde, welche über die Freigabe der beschlagnahmten Grundstücke zu entscheiden hatte.

Bodenreformpflichtig waren nach der Verordnung Nr. 188 vom 17.6.1949 in Niedersachsen alle Grundstücke, die größer als 100 ha waren und einen Wert von bis zu 130 000 Reichsmark hatten. Dies traf besonders auf adeligen oder industriellen Großgrundbesitz zu. Erfasst wurde dieser Grundbesitz über Meldebögen, die von den Kulturämtern ausgegeben wurden. In den 1950er Jahren war das Kulturamt Meppen an der Besiedlung des Emslandes durch die Erarbeitung eines "Siedlungsprogrammes Emsland" maßgeblich beteiligt: landeseigene Siedlungsgebiete wurden in Rentengutsgebiete aufgeteilt, für die jeweils ein Siedlungs-Einteilungsplan erstellt wurde. In Zusammenarbeit mit der Hannoverschen Siedlungsgesellschaft mbh traf das Kulturamt die Entscheidung über die Vergabe der Siedlerstellen sowohl an Einheimische als auch an Flüchtlinge.

Durch die Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 wurde das Niedersächsische Landeskulturamt in Hannover als Mittelinstanz aufgelöst und seine Aufgaben auf die Bezirksregierungen übertragen. Die Kulturämter wurden in Ämter für Agrarstruktur umbenannt.

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung im Jahre 2005 wurden 14 neue Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) gebildet. Seitdem sind die Katasterämter Meppen, Lingen, Papenburg (Landkreis Emsland) und Nordhorn (Grafschaft Bentheim), das Amt für Agrarstruktur Meppen und die Staatliche Moorverwaltung Weser-Ems zur GLL Meppen zusammengefasst.
Im Jahr 2014 wurde das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems gegründet durch einen Zusammenschluss der Regierungsvertretung Oldenburg mit den Ämtern für Landentwicklung und der Domänen- und Moorverwaltung des Bezirkes Weser-Ems.

Ergänzende Bestände:
Rep 565 staatl. Moorverwaltung, Rep 680 Mep Wasser- und Schiffahrtsamt Meppen, Rep 430 Dez 501 Regierung Osnabrück, Landwirtschaft und Domänen
Rep 840 Emsland GmbH Meppen (Kreisarchiv Emsland)
Kartenbestand des Landesarchivs - Abteilung Osnabrück
Karten, die den Akten der Akz. 2006/058 entnommen wurden, befinden sich im Kartenbestand K Akz. 2007/019.
Ergänzende Überlieferung zur

Ansiedlung Rastdorf findet sich beim Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg. Der Bestand RW 52 Reichsumsiedlungsgesellschaft 1935-1960 umfasst in der Provenienz Hannover u.a. Akten zu Lathen, Pattensen, Rastdorf und zu diversen Orten bei Meppen.


Literatur

Hilleke, Alois, 150 Jahre Landeskulturbehörden im Emsland,
Dörpen/Ems, o.J.

Trittel, Guenter J., Die Bodenreform in der Britischen Zone
1945 - 1956, Stuttgart 1975

Warnecke, Edgar F., Die Bodenreform im Emsland 1947 - 1956,
in: Emsland/Bentheim. Beuträge zur neueren Geschichte, Bd.
4, 1988, S. 203 ff

Amtsblatt für Niedersachsen vom 20. Juni 1949 (Verordnung
Nr. 188)

Niedersächsisches Gesetzes- und Verordnungsblatt vom
26.11.1949 und 30.12.1959


Britta Treinen, 2001
Malwine Przybylak, 2007



Zugänge:
25/1990: Bodenreform (Klassifikationspunkt 10)
2000/058 und 2000/059: Markenteilungen und Verkoppelungen (Klassifikationspunkt 15)
2001/030: Enteignung jüdischer Bürger (Klassifikationspunkt 20)
2002/002: Rentenguts- und Siedlungssachen (Klassifikationspunkte 05 und 06)
2006/058: Flurbereinigung und Dorferneuerung (Klassifikationspunkte 01 und 03)
2020/37: Ankauf von Ödland für die Emslandlager und neue Siedlerstellen, Moorkultivierung (Klassifikationspunkte 05 und 06)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet