Identifikation (kurz)
Titel
Kreisausschuss Melle
Laufzeit
1860-1952
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Durch die Kreisordnung wurde den Kreisen als Gebietskörperschaften eine beschränkte Selbstverwaltung bei bestimmten Polizeiangelegenheiten sowie bei Kommunal-, Schul-, Gesundheits- und Ansiedlungssachen übertragen. Organe waren der Kreistag als Legislative und der aus sechs Mitgliedern bestehende Kreisausschuss als Exekutive. Der Kreisausschuss war außerdem Beschlussausschuss und Verwaltungsgericht 1. Instanz.
Bestandsgeschichte
Rep 451Mel
Kreisausschuss Melle
Die für die östlichen Provinzen Preußens am 13.12.1872 (Neufassung 19.3.1881) erlassene Kreisordnung wurde durch Gesetz vom 6.5.1884 auch in der Provinz Hannover eingeführt. (Gesetz-Sammlung für die Kgl. Preußischen Staaten 1884 Nr. 17 S. 181 ff.)
An die Stelle des bisherigen Amtes Grönenberg zu Melle trat ab 1.4.1885 der Landkreis Melle. Er umfasste neben der Stadt Melle die Samtgemeinden Melle-Bakum, Riemsloh-Hoyel, Buer, Gesmold, Oldendorf und Neuenkirchen sowie die Gutsbezirke Bruche, Gesmold und Ostenwalde. (vgl. Bär: Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Osnabrück, 1901, S. 151 f.) 1943-45 war der Landkreis Melle vorübergehend mit dem Landkreis Wittlage vereinigt. (vgl. Kreisbeschreibung Wittlage, 1961, S. 11)
An der Spitze der Kreisverwaltung stand der Landrat. Er wurde vom Staat eingesetzt und führte den Vorsitz im Kreistag und Kreisausschuss, den Organgen der Selbstverwaltung.
Der Kreistag vertrat den Kommunalverband. Er musste aus mindestens 20 Mitgliedern bestehen und wenigstens zweimal jährlich zusammentreten. Ihm oblag es, den Kreishaushalt festzustellen, Kreisstatuten zu erlassen und Verwaltungsgrundsätze festzulegen.
Der Kreiausschuss setzte sich neben dem Landrat aus 6 Mitgliedern zusammen, die vom Kreistag gewählt wurden und ehrenamtlich tätig waren. Zu seinen Aufgaben als Siedlungswesen, Straßenbau, Kultur- und Wohlfahrtseinrichtungen (Krankenhäuser). Außerdem war der Kreisausschuss auch Verwaltungsgericht 1. Instanz.
Abgesehen von den nach dem 1. Weltkrieg erfolgten Änderungen des Wahlrechts zum Kreistag hat diese Kreisordnung bis nach 1945 Bestand gehabt.
Als Stichtag für den "Übergang der bisherigen staatlichen
landrätlichen Verwaltung auf die Kreise" bestimmte der Erlass des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 14.10.1947 den 1.4.1946. (Amtsblatt für Niedersachen - Staatsanzeiger - Jahrgang 2 Nr. 20, S. 201 f.)
Das endgültige "Gesetz zur Niedersächsischen Landkreisordnung" wurde am 31.3.1958 erlassen. (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Jahrgang 12, Nr. 6)
Die Akzession 8/61 der Kreisverwaltung Melle umfasste rund 600 Aktenstücke. Davon wurden 117 Nummern in den Bestand des Amtes Grönenberg zu Melle - Rep. 122 VII - eingeordnet. Hinzu kamen noch je ein Betreff aus den Akzessionen 8/49 und 20/58 des Amtsgerichts Melle. (vgl. Rep. 122 VII A Fach 6 Nr. 16 und Fach 118 Nr. 8)
Die rund 200 Titel des Landratsamtes Melle ließen sich in das bereits vorhandene Findbuch einordnen.
Für die 263 Aktennummern des Kreisausschusses Melle wurde ein besonderes Findbuch angelegt. Als Vorlage diente der Aktenordnungsplan des Kreisausschusses, Fach 4 Nr. 72. Beibehalten wurde die Einteilung der jeweiligen Fächer, innerhalb deren die einzelnen Sachtitel zusammengestellt wurden. Die Akten selbst wurden laufend durchnummeriert und die ursprüngliche Fachnummer, soweit feststellbar, daneben in Klammern gesetzt.
Zu beachten:
Die Registraturen der Landratsämter und Kreisausschüsse Melle und Wittlage sind während der Vereinigung beider Landkreise 1943-45 nicht zusammengelegt worden. Akten über die Zusammenlegung, die anhand des Ordnungsplanes des Kreisausschusses, Fach 4 Nr. 76, nachweisbar sind, wurden bisher noch nicht abgeliefert.
Osnabrück, im März 1962 gez. Christoph
Wilczek
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Georeferenzierung
Bezeichnung
Kreis Melle
Zeit von
1885
Zeit bis
1972
Objekt_ID
528768
Ebenen_ID
20
Geo_ID
20-528768
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