NLA AU Rep. 16/2

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Preußische Regierung Aurich (1885-1945): Abt. 2, Kirchen und Schulen

Laufzeit 

1742-1989

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Zum 1. Juli 1885 wurden in der Provinz Hannover Regierungen nach preußischem Muster eingeführt. In Aurich erfolgte erst 1892 eine Trennung des Kollegiums in verschiedene Abteilungen. Der Teilbestand Rep. 16/2 umfasst die Akten der Abteilung für Kirchen und Schulen.

Bestandsgeschichte 

ERSTES VORWORT (1991)

Der Bestand Rep. 16 umfaßt die Akten der Preußischen Regierung in Aurich, die am 30. Juni 1885 gebildet wurde. Ostfriesland war zwar bereits mit der Einverleibung des Königreiches Hannover als neue Provinz in das Königreich Preußen im Jahre 1866 preußisch geworden; doch ließen die Preußen die in Aurich bestehende zentrale Verwaltungsbehörde, die hannoversche Landdrostei Aurich, eine Kollegialbehörde, zunächst noch für nahezu zwei Jahrzehnte unangetastet bestehen, ehe man sie im Jahre 1885 zu einer nach preußischem Büroprinzip arbeitenden Bezirksregierung umzuwandeln begann.

1. Die Regierung in Aurich: Organisationsstruktur

Die anfallenden Geschäfte der Regierung wurden zu Anfang noch in einem ungetrennten Kollegium wahrgenommen. Erst im Jahre 1892 fand eine Aufteilung der Geschäfte in drei Abteilungen statt. Neben die "Abteilung des Inneren", später auch "Präsidialabteilung" oder "Allgemeine Abteilung" genannt, trat zunächst eine "Abteilung für direkte Steuern und Domänen" und schließlich eine Abteilung für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Diese Organisationsstruktur blieb im Prinzip bis in die 60er Jahre unseres Jahrhunderts bestehen. Die Bezeichnungen für die drei Abteilungen lauteten nach der Büroreform von 1932 wie folgt:

I. Allgemeine Abteilung
II. Abteilung für Kirchen und Schulen
III. Landwirtschaftliche Abteilung

Die Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung und das Wasserbauwesen wurden bis unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg von der Abteilung I wahrgenommen, dann während der Besatzungszeit selbständig neben den drei übrigen Abteilungen und schließlich ab 1949 in einer eigenen Abteilung IV, der "Abteilung WSV", besorgt. Mit der Errichtung der neuen Bundesbehörde "Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich" am 1.11.1952 wurde die Abteilung IV vollends aus der Regierung ausgegliedert, doch erfüllte sie seither ihrerseits die übrigens anhand der Akten kaum von den Bundesaufgaben zu trennenden Landesaufgaben.

Die herkömmliche dreigliedrige Organisationsstruktur der Regierung wurde 1949 kurzfristig durch Bildung einer IV. und einer V. Abteilung durchbrochen. Doch wurde die Ausgliederung der Wirtschafts- und Verkehrsdezernate und der Hochbaudezernate aus der Abteilung I noch im selben Jahr unter gleichzeitiger Errichtung der Abteilung IV (WSV) zurückgenommen. (Vgl. dazu Rep. 17/1, 30; 309). 1954 bildete man innerhalb der Abteilung I zwei Unterabteilungen, deren eine sich mit Lastenausgleich, Wohnungsangelegenheiten, Wirtschaft, Sozialen Aufgaben und Flüchtlingen zu befassen hatte, die andere für das Gebiet der Wasserwirtschaft zuständig wurde. Die bereits erkennbare Struktur mit 5 Abteilungen wurde allerdings erst im Jahre 1965 verwirklicht. Seither bestanden bei der Regierung folgende Abteilungen:

Abt. 1: Allgemeine Abteilung
Abt. 2: Polizei, Bau- und Wohnungswesen
Abt. 3: Wirtschaft, Verkehr, Soziales
Abt. 4: Kirchen und Schulen
Abt. 5: Landwirtschaft

Die Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Regierung in Aurich blieb in dieser Form bis zur Auflösung des Regierungsbezirks im Jahre 1978 bestehen. Der Regierungsbezirk Aurich wurde durch Zusammenlegung mit jenem in Osnabrück und dem Verwaltungsbezirk Oldenburg Teil eines neuen Regierungsbezirks Weser-Ems mit Sitz in Oldenburg. In Aurich verblieb nur eine Außenstelle mit Teilaufgaben, insbesondere im Bereich der Kassenangelegenheiten.

2. Zur Bestandsbildung
Die Akten der von 1885 bis 1978 bestehenden zunächst preußischen, dann, nach dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" und der Auflösung Preußens, seit 1946 der niedersächsischen Regierung in Aurich umfassen eine Zeitspanne von nahezu 100 Jahren. Angesichts des großen Umfangs schien es daher schon aus praktischen Gründen geboten, eine Aufteilung des Materials auf verschiedene (Teil-)Bestände vorzunehmen.

Es war naheliegend, einen zeitlichen Einschnitt mit den Jahren 1945/46 vorzunehmen. Es ist zwar kein eigentlicher Registraturschnitt erkennbar, doch ist durchaus bei einer großen Anzahl von Akten festzustellen, daß trotz der nach dem Kriege weiter bestehenden administrativen Kontinuität ältere Akten nicht mehr in der bisherigen Form weitergeführt wurden, daß teilweise etwa auch in die bis dahin noch nach dem Muster alter preußischer Fadenheftung gebundenen Akten neuere Aktensplitter nur lose eingelegt oder dass gänzlich neue Akten angelegt wurden. Schwerer wog bei der Entscheidung für eine horizontale Trennung des Regierungsbestandes freilich der politische Aspekt, dem bei der Bestandsbildung Rechnung getragen werden sollte: Mit dem Ende des nationalsozialistischen Deutschen Reiches im Mai 1945, der im Jahre 1946 folgenden Auflösung Preußens und schließlich der Begründung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 war die Zeit der "Preußischen" Regierung in Aurich abgeschlossen.

So befinden sich im Bestand Rep. 16 in der Regel die Akten, die im Zeitraum zwischen 1885 und 1945/46 entstanden sind. Die Regierungsakten aus der Zeit von 1945 bis 1978 finden sich hingegen künftig im Bestand Rep. 17: Niedersächsische Regierung in Aurich.

Es versteht sich fast von selbst, daß der vorgenommene Einschnitt bei den Jahren 1945/46 nicht in allen Fällen konsequent durchgeführt werden konnte. Akten wurden, wenn sie über die genannte Grenze hinausreichten, nur im Ausnahmefall aufgeteilt, dann etwa, wenn lose Aktenteile am Ende eines gebundenen (älteren) Aktenbandes in die Zeit nach 1945 wiesen. Ansonsten wurden die Akten je nach ihrem zeitlichen Schwerpunkt nach Rep. 16 oder Rep. 17 gelegt. Zeitliche Überschneidungen zwischen beiden Regierungsbeständen ließen sich somit nicht ganz vermeiden. Dies gilt im übrigen besonders für die Akten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die ja ursprünglich innerhalb der Allgemeinen Abteilung geführt wurden und erst nach 1945 einer eigenen Abteilung "WSV" zugeführt wurden, an deren Stelle erst am 1. November 1952 mit der WSD Aurich eine Nachfolgebehörde trat. So kommt es, daß die Akten der Abteilung IV (WSV) in der Regel noch bis etwa 1949/52 im entsprechenden Regierungsbestand (Rep.16/4) aufzusuchen sind und erst nach diesem Einschnitt im Bestand der WSD (Rep. 150) ihre Fortsetzung finden.

3. Zum Teilbestand Rep. 16/2

Aus den vorstehenden Ausführungen dürfte bereits deutlich geworden sein, daß innerhalb der chronologischen Aufteilung auch eine vertikale Teilung der Regierungsakten in Teilbestände geboten war. Entsprechend der Geschäftsverteilung der Regierung in preußischer Zeit in 3 (bzw. 4) Abteilungen wurde auch der Gesamtbestand der Akten aufgegliedert in:

Rep. 16/1 Allgemeine Abteilung,
Rep. 16/2 Abteilung für Kirchen und Schulen,
Rep. 16/3 landwirtschaftliche bzw. Domänenabteilung und
Rep. 16/4 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

Der in diesem Findbuch vorgelegte Bestand Rep. 16/2 ist damit aber noch keineswegs vollständig erschlossen. Neben den noch unverzeichneten und somit noch nicht benutzbaren jüngeren Aktenakzessionen existiert derzeit noch der Bestand Rep. 21b Regierung Aurich: Schulabteilung, der auf jeden Fall neben den hier verzeichneten Akten heranzuziehen ist. Auf längere Sicht wird auch dieser Altbestand aufgelöst und sein Inhalt in den Bestand Rep. 16/2 überführt werden.

Aurich, Dezember 1991

Dr. Herbert Reyer

Der Bestand wurde in der Zwischenzeit durch zahlreiche Kirchen- und Schulakten aus dem Altbestand Rep. 21a ergänzt. Außerdem sind die für die Umwandlung der AIDA-Version in die izn-AIDA-Version notwendigen Arbeiten von mir durchgeführt worden. Klassifikation, Titel und Indices mußten noch in größerem Maße korrigiert und systematisiert werden.

Ein Hinweis für die Benutzung der Lehrerpersonalakten: Die chronologische Trennung zwischen Rep. 15 und Rep. 16/2 bzw. Rep. 16/2 und Rep. 17/4 läßt sich gerade im Bereich der Lehrerpersonalakten aus nachvollziehbaren Gründen nur schwer durchhalten. So befinden sich z.B. in Rep. 16/2 durchaus Akten, deren zeitlicher Schwergewicht nach Rep. 15 tendiert, die jedoch von der Regierung bearbeitet und abgegeben wurden. Daher ist es für die Arbeit mit dieser Aktenart besonders notwendig, auch die jeweils zeitlich angrenzenden Bestände zu berücksichtigen. Andererseits sind irrtümerlicherweise eine ganze Reihe von Lehrerpersonalakten aus der Zeit vor 1946 in Rep. 17/4 verzeichnet worden.

Aurich, Juni 2000

Dr. Wolfgang Henninger

Im Zeitraum zwischen dem Sommer 2000 und Ende 2001 wurden die Akten des Altbestandes Rep. 21 b I und II im wesentlichen von Dr. Paul Weßels in Rep. 16/2 überführt. Eine Bewertung und archivische Neuverzeichnung konnte aus arbeitsökonomischen Gründen nicht erfolgen.

Bis zum Sommer 2003 habe ich eine umfangreiche Modernisierung und Systematisierung der Aktentitel durchgeführt. Ebenso wurde die Klassifizierung umfassend überprüft und verändert sowie der Schulaktenzugang im Umfang von ca. 1900 Sätzen von mir wegen des ortsgeschichtlichen Interesses auch schon indiziert.

Aurich, September 2003

Dr. Wolfgang Henninger

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Regierungsbezirk Aurich

Zeit von 

1972

Zeit bis 

1977

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15

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810

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Regierungsbezirk Aurich

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Regierungsbezirk Aurich

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1937

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1972

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Regierungsbezirk Aurich Teil Baltrum