NLA OS Rep 140

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Münstersche Zentralbehörden betr. die Ämter Meppen und Rheine

Laufzeit 

1463-1803

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Unterlagen der münsterschen Zentralbehörden über das Amt Meppen und das Amt Rheine hinsichtlich der Kirchspiele Salzbergen, Emsbüren und Schepsdorf

Bestandsgeschichte 

Das münstersche Amt Meppen oder "Emsland" umfasste das Gebiet der späteren Kreise Meppen und Aschendorf-Hümmling. Es gehörte bis 1802 zum Fürstbistum Münster. Nach dessen Säkularisation sprach der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 das Amt dem Herzog von Arenberg zu.

Mit der Aufhebung des Fürstbistums Münster fielen den Nachfolgestaaten grundsätzlich auch die ihre Gebietsteile betreffenden Spezialakten der vormaligen münsterschen Zentralbehörden zu. Doch verhinderten die politischen Wirren der folgenden Jahre eine schnelle Realisierung dieses Anspruchs. In der Zeit der arenbergischen Souveränität (1803-1810) erfolgte eine Aussonderung der das Amt Meppen betreffenden Akten nur in den Registraturen der Hof- (1803) und der Lehn-Kammer (1806). Die weitere Separierung wurde erst in den Jahren 1819-1829 durchgeführt, also nach dem Übergang der Landeshoheit im Amt Meppen auf das Königreich Hannover. Daher sind die 1803 und 1806 an das Haus Arenberg gefallenen Akten größtenteils in arenbergischem Besitz verblieben (s. Th. Penners in Osnabrücker Mitteilungen 68, 1959) und heute im Bestand Dep 62 zu suchen.

Auf der anderen Seite sind die 1818-1829 an Hannover als den Rechtsnachfolger im Amt Meppen abgegebenen münsterschen Verwaltungsakten geschlossen in hannoverschen Besitz übergegangen. Der Herzog von Arenberg, der kraft seiner standesherrlichen Regierungsbefugnisse im Amt (1826-1875) sowie als Domanial- und Lehnsherr auf einige von ihnen Anspruch erheben konnte, leistete 1826 auf eine weitere Separierung Verzicht. Innerhalb des hannoverschen Teils der Akten trat zunächst eine weitere Zersplitterung dadurch ein, dass diese Akten teils bei der Landdrostei in Osnabrück verblieben, teils beim hannoverschen Hoheitskommissar im standesherrlichen Amt Meppen. Die Landdrostei gliederte sie in ihr historisches Zentralarchiv (des Fürstbistums Osnabrück - Rep

100!) ein und verteilte sie dort auf die vorhandenen Sachgruppen. Der Hoheitskommissar andererseits bildete aus ihnen die Abteilung I des "Kgl. Hannoverschen alten Archivs zu Meppen", das daneben in fünf weiteren Abteilungen die Akten der vormaligen Registraturen des münsterschen Amtes (jetzt Rep 150 Mep), der arenbergischen Regierung (jetzt Rep
225), des arenbergischen Amtes und der arenbergischen Präfektur (jetzt Rep 250 Mep I und II) sowie der französischen Präfektur (jetzt Rep 250 Lin) umfasste. Die Ordnung und Verzeichnung dieses Archivs erfolgte in den Jahren 1828-1839. - Das damals angefertigte Verzeichnis hat im Staatsarchiv noch bis 1966 als Repertorium gedient (alte Signatur Rep 119).

Doch war auch dies noch nicht der Endzustand, in dem die Akten in das Staatsarchiv Osnabrück gelangt sind. 1843 musste der Hoheitskommissar einen großen Teil seines "Alten Archivs" an die Ämter und Gerichte abgeben. Dort sind nicht wenige Akten verlorengegangen. Soweit sie erhalten blieben, sind sie erst im Staatsarchiv Osnabrück wieder zusammengeflossen und hier 1958 in das Archiv des Hoheitskommissars zurückgeordnet worden.

Damit war aber erst die eine Hälfte der Zersplitterung rückgängig gemacht. Es blieb noch die Aufgabe, die im Fürstbischöflich Osnabrücker Zentralbestand (Rep 100) verstreuten münsterschen Akten zurückzuholen. Dies wurde mit dem vorliegenden, 1966 ganz neu angelegten Findbuch nachgeholt.

Zum Inhalt des Bestandes ist zu bemerken, dass z. Zt. der Aussonderung der Akten aus den münsterschen Zentralregistraturen (1819-29) außer dem Amt Meppen auch die Kirchspiele Schepsdorf, Emsbüren und Salzbergen des vormaligen münsterschen Amtes Rheine-Bervergern (später Kreis Lingen) zu Hannover gehörten. Es wurden daher auch einige Akten abgegeben, die diese Gebietsteile betreffen Nr. 43, 46, 50, 166, 214, 227, 239). Darüber hinaus finden sich auch Akten, die

den an Oldenburg gelangten Teil des vormaligen Niederstifts Münster mit berühren (Nr. 72, 129, 159, 170, 176). Mit den Grenzsachen der an Hannover gefallenen Gebietsteile sind auch Akten abgegeben worden, die allgemein die Beziehungen Münsters zu den Nachbarstaaten betreffen.

Literatur:
Max Bär, Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück (1901), S. 195 ff.
Cl. A. Behnes, Beiträge zur Geschichte und Verfassung des ehemaligen Niederstifts Münster (1830)
J.B. Diepenbrock, Geschichte des vormaligen münsterschen Amtes Meppen (1838, 2. unver. Aufl. 1885)
R. Lüdicke, Die landesherrlichen Zentralbehörden im Bistum Münster. Ihre Entstehung und Entwicklung bis 1650 (1901)
Th. Penners, Das Herzoglich Arenbergische Archiv zu Meppen (Osn. Mitteilungen 68, 1959) S. 12 ff.
Fr. Scholand, Verhandlungen über die Säkularisation und Aufteilung des Fürstbistums Münster (1795-1806) (Zs. f. vaterl. Geschichte u. Altertumskunde Westfalens 79, 1921) S. 42 ff.

(Vorwort Dr. Penners Juni 1966, aktualisiert Juni

2012)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet