NLA OS Rep 150 Mep

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt Meppen bis 1803

Laufzeit 

1562-1803

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand Rep 150 Mep umfasst im Wesentlichen den bei der Trennung von hoheitlicher und domanialer Verwaltung 1809 an den arenbergischen Unterpräfekten übergegangenen hoheitlich-polizeilichen Teil der münsterschen Rentmeister-Registratur.

Bestandsgeschichte 

Das vormalige Amt Meppen oder "Emsland" des Fürstbistums Münster deckt sich mit dem Gebiet der heutigen Kreise Meppen und Aschendorf-Hümmling. Mit den Ämtern Cloppenburg und Vechta, die später zu Oldenburg gehörten, bildete Meppen das sogenannte "Niederstift" des Fürstbistums. Dieses hatte schrittweise seine Herrschaft nach Norden ausgedehnt. Durch Kauf erwarb es 1252 von den Grafen von Ravensberg die Landeshoheit über Vechta und Meppen mit der alten Freigrafschaft Sögel auf dem Hümmling sowie dem später an die Niederlande abgetretenen Westerwold und fand damit Anschluß an den friesischen Teil seiner Diözese. In kriegerischen Auseinandersetzungen entriß es 1400 den Tecklenburgern das Amt Cloppenburg und stellte die Verbindung zwischen Meppen und Vechta her. Die so errungene Landesherrschaft über das gesamte Niederstift deckte sich mit dem bischöflichen Sprengel erst seit 1668, als dem Bistum Osnabrück die geistliche Jurisdiktion abgekauft wurde. Im 18. Jahrhundert wurde Münster - wie auch Osnabrück - von 1728 bis 1761 von Bonn aus durch den Kurfürsten von Köln regiert. Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25.2.1803 (Paragraph 3) teilte das Fürstbistum Münster auf. Das Herzogtum Oldenburg erhielt die Ämter Vechta und Cloppenburg; dem Herzog von Arenberg wurde für den Verlust seiner belgischen Lande neben der kölnischen Grafschaft Recklinghausen das Amt Meppen zugesprochen. Durch Patent vom 1.2.1803 hatte der Herzog bereits von Paris aus die Besitznahme erklärt, die dann am 25.2. erfolgte. 1806 trat der Herzog dem Rheinbund bei; durch den Senatskonsult vom 13.12.1810 wurde auch das Amt Meppen dem Kaiserreich Frankreich einverleibt. Nach dem Abzug der Franzosen im November 1813 besetzten es zunächst die Preußen. Gemäß der Wiener Kongreßakte vom 9.6.1815 fiel das Amt an das Königreich Hannover unter dem Vorbehalt der standesherrlichen Rechte des Herzogs (Art. 32). Die

Verordnungen vom 9.5.1826 bzw. 5.10.1827 regelten die Rechte des herzoglichen Hauses für das Herzogtum Arenberg-Meppen. Die ebenfalls münsterschen Gebiete beiderseits der Ems des alten Amtes Rheine-Bevergern, die "Absplissen" und der "Kreis Emsbüren", fielen 1815 nicht an Meppen, sondern an Lingen.

Die Amtsverwaltung führte der Drost gemeinsam mit dem ihm nicht untergebenen Rentmeister. Beide Beamten hatten gemeinsam die Aufsicht über die landesherrlichen Hoheitsrechte, Regalien, Polizei- und Domanialverwaltung. Dem Rentmeister waren lediglich die Renteisachen alleine vorbehalten. Die Weisungen für das Amt ergingen unmittelbar vom Landesherrn und den Zentralbehörden in Münster, dem Geheimen Rat oder der Geheimen Staats- und Kabinettskanzlei, in Marken- und Domanialangelegenheiten von der Hofkammer, in Justizsachen durch das Hofgericht.

Zum Amt Meppen gehörten die sechs landesherrlichen Untergerichte Meppen, Haren, Haselünne, Sögel, Lathen und Aschendorf sowie das freiherrlich von Landsberg-Velensche Patrimonialgericht in Papenburg. Der Drost führte als Obergograf die Aufsicht über die Richter. Soweit den Gerichten auch politische Befugnisse zustanden, unterlagen sie der Aufsicht des Amtes. Ausführungsorgane der Verwaltung und der Gerichte waren die 21 Kirchspiele des Amtes. Neben den Markenverbänden waren sie mit ihren auf den sogenannten Kirchspielskonventionen eingesetzten Bedienten (Vogt, Bauerrichter, Rezeptor u.a.) zugleich die untersten Organe der kommunalen Selbstverwaltung. Die beiden Städte Meppen und Haselünne besaßen eine etwas größere Selbständigkeit, unterlagen aber ebenfalls der Aufsicht des Amtes. Gewisse Befugnisse standen auch den Amtsständen zu, die ihre Beschlüsse gemeinsam mit den fürstlichen Beamten auf sogenannten Amtskonventionen faßten. Zu Ihnen gehörten die etwa dreißig adeligen Besitzer landtagsfähiger Güter und Burgmannshöfe, nicht

aber die Städte.

Drost und Rentmeister residierten, da es einen festen Amtssitz nicht gab, an verschiedenen Orten. Das Drostenamt hatte seit Mitte des 16. Jahrhunderts die Familie von Landsberg bzw. von Landsberg-Velen inne, die seit 1718 auf Haus Altenkamp bei Aschendorf saß. Der Rentmeister, der wohl den größeren Geschäftseifer zeigte, führte die Geschäfte abwechselnd von Meppen, Dankern, Düneburg und vor allem Haselünne aus. So entstand die Amtsregistratur an verschiedenen Orten, doch sind die Akten des Drosten und des Rentmeisters als ein Registraturkörper anzusehen.

Als das Drostenamt im Jahre 1801 wechselte, wurden mehrere Akten des Drosten an den Rentmeister ausgeliefert. Aber es verblieb eine nicht unerhebliche Anzahl, die anscheinend nicht benötigt wurde, auf Haus Altenkamp und befindet sich heute im Depositum von Landsberg-Velen (Staatsarchiv Münster, A 450, 1-2; eine Fotokopie des Verzeichnisses siehe bei den Findbüchern "Fremde Archive", Münster, Nr. 8-11). Ebenso splitterte sich in Düneburg ein Teil der Rentmeisterakten ab und gelangte erst 1939 als eine Abteilung des Gutsarchivs Düneburg ins hiesige Staatsarchiv (Dep 33 b).

Nach der Besitzergreifung des Amtes übernahm das Haus Arenberg vor allem den in Haselünne liegenden Rentmeisteranteil und die - seit 1801 in Münster geführten - Drostenakten, die sich bald aus dem Amtsarchiv lösten. Erst seit 1803 bildete sich allein beim Rentmeister eine geschlossene Amtsregistratur. Die neue Verwaltungsordnung, die am 1.2.1809 in Kraft trat, trennte die staatliche von der domanialen Verwaltung. Nicht nur laufende Vorgänge wurden ausgesondert, auch die verbliebene Amtsregistratur wurde aufgeteilt. Dem Unterpräfekten, dem Organ der staatlichen Verwaltung, wurden Augaben zugewiesen, die bisher als Kammersachen galten (Dienstwesen, Markenpolizei, Konzessionen, Zoll, Akzise u.a.). Die restlichen

Rentmeisterakten verblieben dem Herzog (1812 wurde das Archiv des Rentmeisters von Frankreich beschlagnahmt, 1813 dem Herzog zurückgegeben), dem vom Wiener Kongreß ausdrücklich das Domanium als Privatbesitz belassen wurde.

Die "staatlichen Akten" auch der Münsterschen Zeit gingen über den französischen Unterpräfekten zu Lingen - nach der kurzzeitigen preußischen Besetzung - auf den hannoverschen staatlichen Hoheitskommissar zu Meppen über. Nach der Verzeichnung des überwiegend ungeordneten "Alten Archivs" durch die Hoheitskommissare in den Jahren 1829 - 1838 wurden an den herzoglichen Regierungsrat einige Domanialakten abgegeben. Weitere Ansprüche wurden von der Landdrostei, der der Hoheitskommissar unterstand, abgelehnt. Zusammen mit den schon 1809 separierten Akten und der herzoglichen Registratur bilden sie das "Herzoglich Arenbergische Archiv zu Meppen", das 1968 im hiesigen Staatsarchiv deponiert wurde (Dep 62).

Nach der Verzeichnung waren weitere Verluste durch Abgaben an die neu errichteten Ämter und Gerichte eingetreten. Den verbliebenen hannoverschen Anteil der Akten gab die Landdrostei im Jahre 1876 an das Staatsarchiv Osnabrück ab (Akz. 3/1876).

Die neue Beständegliederung des Staatsarchivs erforderte die Auflösung des "Alten Archivs zu Mepppen" (Rep 119 -alt-). Aus den einzelnen Teilen wurden eigene Bestände. Der alte Teil II, die "Fürstlich Münstersche Amtsregistratur", wurde neben die alten Osnabrücker Ämterregistraturen gestellt. Das Literierungverfahren (alphabetische Stichworte "Abzugsrecht" bis "Zoll") wurde aufgegeben und eine neue Gliederung in freier Anlehnung an die damalige Verwaltungspraxis gewählt. Mit Hilfe zahlreicher Verweise sollen Mängel und Überschneidungen überbrückt werden. Die Betreffsangaben mußten oft ergänzt, die Zeitangaben korrigiert werden. [...]

Aufgelöst wurde die Gruppe "Gesetzgebung" (I. Gedruckte Verordnungen -

II. Geschriebene Verordnungen und Publicanda, Nr. 254 - 615 -alt-). Bei gleichem Betreff zusammengefaßt, sonst weiterhin als Einzelverordnungen mit genauer Datierung aufgeführt, wurden sie innerhalb der einzelnen Grupen bzw. Untergruppen vorangestellt. Durch Einrücken und größeren Abstand sind sie deutlich abgesetzt. Zur Auffindung einer bestimmten Verordnung ist das alte Findbuch heranzuziehen, das in chronologischer Reihung die Verordnungen aufführt. (Auch bei Behnes - s. Literaturverzeichnis - findet sich, allerdings unvollständig, ein "Chronologisches Register der Verordnungen und Reskripte vom 14. Jahrhundert bis 1810 einschließlich, S. 561 - 628).

Zur Ergänzung der vorliegenden Amtsregistratur sind die schon genannten Bestände:
- Archiv Gut Düneburg Dep 33 b (Akz. 30/39) I. Amt Meppen (249 Nummern)
- Herzoglich Arenbergisches Archiv Dep 62 b (Akz. 31/68) D. Amtsarchiv Meppen
- Gräflich Landsberg-Velensches Archiv, Staatsarchiv Münster A 450, 1-2,
heranzuziehen. Bei Benutzung des Arenbergischen Archivs ist zu beachten, daß hier keine zeitliche Scheidung nach der neuen Beständegliederung vorgenommen wurde und die alten Amtsakten zu einem großen Teil bis weit in die hannoversche Zeit fortgeführt wurden. Auch sind einige an die erst im 19. Jahrhundert errichteten Ämter verteilt worden.

Zwei Akten, die im Amt Cloppenburg geführt wurden, sind 1973 an das heute zuständige Staatsarchiv Oldenburg abgegeben worden (Rep 150 -alt- Nr. 796 und 1089)

Durch Wasserschäden z.T. erheblich in Mitleidenschaft gezogene Akten sind im Findbuch gekennzeichnet. Ihre Benutzung bedarf der Erlaubnis des Archivleiters.



Osnabrück, im Juli 1973 gez. A. Boekhoff





Literaturverzeichnis:

Max Bär: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, Hannover/Leipzig 1901, S. 195 ff (Quellen und Darstellungen zur Geschichte

Niedersachsens Band V)

Cl. A. Behnes: Beiträge zur Geschichte und Verfassung des ehemaligen Niederstifts Münster als der früheren Ämter Meppen, Cloppenburg und Vechte, Emden 1830.

J.D. Diepenbrock: Geschichte des vormaligen münsterschen Amtes Meppen oder des jetzigen hannoverschen Herzogthums Arenberg-Meppen, Lingen 1885.

H. Ohde: Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Unterbehörden des Erbfürstentums Münster (Beiträge für die Geschichte Niedersachsens und Westfalens Band 5, S. 6 ff), Hildesheim 1910.

Th. Penners: Das Herzoglich Arenbergische Archiv zu Meppen, in: Osnabrücker Mitteilungen, Band 68, Osnabrück 1959, S. 1 ff.

L. Bödiker: Sammlung der Gesetze..... des vormaligen Bistums Münster und des jetzigen Herzogtums Arenberg... Hannover

1855.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet