Identification (short)
Title
Konsistorium Aurich: Kirchenangelegenheiten
Life span
1486-1900
Fonds data
Short description
In den evangelischen Territorien wurden Konsistorien für die weltliche Leitung der Kirchenangelegenheiten geschaffen. In Ostfriesland entstand erstmals 1643 ein zunächst rein lutherisches Konsistorium als besonderer Teil der gräflichen Kanzlei.
Das Findbuch kann im Staatsarchiv Aurich eingesehen werden.
Custodial history
Rep. 13 Konsistorium Aurich: Kirchenangelegenheiten
Zeit: 1486-20. Jh.
Umfang: 84 lfd. m
Als Staat und Kirche noch eins waren, war die weltliche Leitung der Kirchenangelegenheiten selbstverständlich Sache des Staates, der in den evangelischen Territorien dafür die Behörde des Konsistoriums schuf, in der Juristen und Theologen gleichberechtigt arbeiteten. In Ostfriesland entstand erstmals 1643 ein zunächst rein lutherisches Konsistorium als besonderer Teil der gräflichen Kanzlei. In der ersten preußischen Zeit wurden die Kirchen- und Schulsachen von Mitgliedern der Regierung (s. Rep. 5) in Verbindung mit geistlichen Konsistorialräten verwaltet. Der Regierungspräsident war gleichzeitig Vorsitzender des Konsistoriums, das nun erstmals paritätisch zusammengesetzt war, d.h. sowohl lutherische als auch reformierte Konsistorialräte aufwies. Seit der Einrichtung des Landeskonsistoriums in Hannover 1866, dem das Auricher Konsistorium fortan unterstand, wurden die Konsistorialangelegenheiten nur noch von Geistlichen verwaltet, die gleichwohl weiter als Staatsbeamte im staatlichen Auftrag wirkten. Erst mit dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 wurden der 1922 errichtete reformierte Landeskirchenrat in Aurich, heute Leer, und das 1924 gegründete lutherische Landeskirchenamt in Hannover oberste kirchliche Verwaltungsbehörde. Das seit 1884 als paritätische Behörde mit reformierter Spitze arbeitende Konsistorium in Aurich wurde 1924 aufgelöst. Damit endete endgültig die Epoche staatlicher Kirchenverwaltung.
Die Akten, deren ältere Schichten beim Aufbau einer eigenen Konsistorialregistratur in preußischer Zeit dem fürstlichen Archiv (s. Rep. 4) entnommen worden waren und im 18. Jahrhundert in enger Verbindung mit der Registratur der Regierung (s. Rep. 5) standen, gelangten seit 1873 in mehreren Abgaben des Konsistoriums und des Reformierten Landeskirchenrates
sowie der Schulabteilung der Bezirksregierung Aurich ins Staatsarchiv. Weitere Teile wurden sonstigen staatlichen Beständen entnommen, so der alten Rep. 6. Aus archivfachlichen wie benutzungspraktischen Gründen wurden die Konsistorialakten in den Beständen Rep. 13 und 14 zusammengefaßt. Der Bestand Rep. 13 enthält die Akten der Kirchenverwaltung (Personal, Gemeinden, Armenwesen).
Altsignaturen: Rep. 135, Rep. 137, Rep. 138 I, Rep. 138
II.
Information / Notes
Additional information
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet