NLA OL Rep 620

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Eichamt Oldenburg

Laufzeit 

1863-1951

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das Eichamt Oldenburg wurde 1870 als Eichungskommission zur landesweiten Kontrolle von Maß und Gewicht gegründet.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das uneinheitliche Maß- und Gewichtssystem im Deutschen Reich war immer wieder Anlass zu Verordnungen und Neuregelungen. Auch der Deutsche Bund von 1815 erließ eine Reihe von Verordnungen, die aber letztendlich auch nur auf den Regionalismus ausgerichtet waren. Erst mit der Gründung des Norddeutschen Bundes wurde eine Vereinheitlichung auf der Ebene der Mitgliedsländer angestrebt. Mit der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869, dem sich auch das Großherzogtum Oldenburg angeschlossen hatte, wurde auch die Maaß- und Gewichtsordnung von 17. August 1868 und die Eichordnung des Norddeutschen Bundes am 16. Juni 1869 erlassen (Bundesgesetzblatt des Nordeutschen Bundes 1868, S. 473 und 1869, Nr. 32), die dann auch die älteren einzelnen oldenburgischen Verordnungen zu Maßen und Gewichten - die letzte wurde 1858 erlassen (Oldenburgische Gesetzessammlung 1858, S. 43-47) - ablöste. 1870 und 1871 wurden im Oldenburger Land die (amtsfreien) Städte und die Verwaltungsämter mit je einem Eichamt belegt, wobei das Eichamt in Oldenburg eine gewisse Oberaufsicht ausübte (Best. 136, Nr. 9418-9429), weitere, vor allem spezielle Eichämter, folgten um 1884 (Eisenbahneichamt und Präzisionseichamt, siehe Best. 136, Nr. 9431-9432). Die Eichämter wurden zum 1.4.1912 dem Reich unterstellt (Oldenburgische Gesetzessammlung 1912, Nr. 32, S. 115).
Die gegenwärtige Eichordnung (EO) regelt ergänzend zum Eichgesetz die Eichung von Messgeräten. Sie wurde am 12. August 1988 durch den Bundesminister für Wirtschaft erlassen. Mit Verordnung vom 8. Februar 2007 wurde sie an die Anforderungen der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) angepasst (Bundesgesetzblatt 1988, Bd. I, S. 1657 und 2007, Bd. I, S. 70). Neben der Eichung von Taxametern, Zapfsäulen, Tankfahrzeugen, Waagen, Gewichtstücken (Einzelhandel) und vielen anderen Messgeräten kontrolliert das Eichamt messtechnisch medizinische Geräte, überwacht den Messgerätemarkt, beaufsichtigt Prüfstellen für Verbrauchsmessgeräte (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler), überwacht Fertigpackungen nach Gewicht bzw. Volumen und berät den Verbraucher im Bereich des Eichrechtes.
Das Eichamt Oldenburg ist zuständig für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie für die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch. Die Betriebsstellen Eichamt Oldenburg und Eichamt Emden wurden 2005 organisatorisch zusammengelegt.

Enthält 

Einrichtung, Organisation und Geschäftsführung 1871-1946 (6); Geschäftsberichte 1872-1946 (5); Personal- und Versicherungssachen 1899-1942 (2); Dienstanweisungen, Vorschriften und Verfügungen 1871-1951 (8); öffentliche Bekanntmachungen 1884-1919 (1); Außenstellen 1870-1946 (24); Aufgabenverwaltung 1863-1951 (29).

Literatur 

Das Eichwesen in der modernen Industriegesellschaft. Erste Fachtagung für das Eichwesen im Rahmen der Fachtagung für das Vermessungswesen 1972 in Wien, in: Neue Wege in den Geo-Wissenschaften, gesammelte Vorträge, Wien 1972; Gewerbeordnung mit Durchführungsvorschriften sowie den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen für (…) Meß- und Eichwesen nebst weiteren gewerberechtlichen Nebenbestimmungen. Textausgabe mit Anmerkungen, Verweisungen und Sachregister, München 1975; Eberhard Seiler, Grundbegriffe des Meß- und Eichwesens, Braunschweig 1983; Walter Albach, Eichwesen in Niedersachsen, Hannover 1986.

Findmittel 

EDV-Datenbank

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Best. 31 (Kabinettsregistratur Oldenburg); Best. 70 (Regierung Oldenburg); Best. 71 (Kammer Oldenburg); Best. 136 (Oldenburgisches Innenministerium); Rep 400 (Verwaltungsbezirk Oldenburg); Rep 410 (Bezirksregierung Weser-Ems).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

2,0 lfd. m.; 75 Verzeichnungseinheiten (Stand September 2012)