NLA AU Rep. 12

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hannoversche Domänenverwaltung (1813-1885)

Laufzeit 

1626-1920

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand enthält die auf Ostfriesland bezüglichen Akten der Hannoverschen Domänenkammer sowie der entsprechenden Instanzen auf der Ebene der Landdrostei Aurich.

Bestandsgeschichte 

VORWORT
Über hundert Jahre schon bemühen sich die Archivare, die ihnen anvertrauten Akten säuberlich nach ihrer Herkunft und nicht nach ihrem Inhalt zu ordnen; gelehrt ausgedrückt dem Provenienz- gegenüber dem Pertinenzprinzip den Vorzug zu geben. Ausnahmen bestätigen diese Regel, und der vorliegende Bestand bildet eine solche, weil sich im Schicksal der Domanialverwaltung Hannovers im 19. Jahrhundert ihre zunehmende Bedeutungslosigkeit spiegelt.
In diesem Jahrhundert nämlich beginnen die Steuereinnahmen, namentlich Einkommen- und Umsatzsteuer, ihren Siegeszug durch die Staatsfinanzen und verdrängen das bis dahin vorherrschende Übergewicht der Einnahmen aus dem Staatsbesitz und seinen Gerechtsamen. Diese verringern sich fortlaufend durch Ablösungen und Verkäufe oder werden einfach aufgehoben. Im Findbuch macht sich das dadurch bemerkbar, dass im Gegensatz zu anderen Beständen die älteren Akten an Zahl die jüngeren überwiegen. Die auch hier zu vermerkenden Aktenverluste haben darauf keinen Einfluss.
Der Domanialverwaltung wurde beispielsweise schon 1823 der Wasserbau genommen zu Gunsten der neuen Generaldirektion des Wasserbaus; bei der Forstverwaltung blieb ihr die Finanzaufsicht, und der allgemeine Wegebau oblag ihr seit 1841 nicht mehr. Die neuen Probleme in diesen Verwaltungen erforderten besondere Fachbehörden. Neue Aufgaben erhielt die Domanialverwaltung selten: von 1830 bis 1867 führte sie die Aufsicht über den Treckfahrtskanal von Emden nach Aurich, und ab 1868 war sie zuständig für die Seebadeanstalt in Norderney.
Die derart schrumpfende Verwaltung wurde oft umorganisiert. Da aber die sachlichen Belange bei den nebeneinanderstehenden und aufeinanderfolgenden Behörden gleich blieben, die Akten auch in vielen Fällen weitergeführt wurden, hätte das Verfolgen des Provenienzprinzips hier sein Totreiten bedeutet. Es wären Teilbestände entstanden, die doch

zueinander gehören, wie es bei den ehemaligen Reposituren 6, 12 und 21c, aus denen der neue Bestand im wesentlichen zusammengefügt worden ist, der Fall war.
Die verschiedenen Instanzen der hannoverschen Domanialverwaltung für die Landdrostei Aurich ergeben schematisch folgendes Bild:
Jahr Hannover Aurich
1813 - 1815 Domänenkammer preußische Landesdirektion
1815 - 1817 Domänenkammer hannoversche Landesdirektion
1817 - 1821 Domänenkammer Domänendeputation
1821 - 1823 Domänenkammer
1823 - 1839 Domänenkammer Domänendeputation der Landdrostei
1839 - 1858 Domänenkammer
1858 - 1868 Hausministerium /
Finanzministerium
1868 - 1885 Finanzdirektion
Für diese Behörden gelten folgende Abkürzungen im Findbuch:
L.D. = Landesdirektion beziehungsweise Landdrostei
D.D. = Domänendeputation
D.K. = Domänenkammer
F.D. = Finanzdirektion
In den ersten Jahren nach Ostfrieslands Befreiung oblag die Besorgung der Domänengeschäfte also der preußischen beziehungsweise hannoverschen Landesdirektion. Mit der Provinzialorganisation wurde 1817 eine besondere Domänendeputation errichtet, die unter Aufsicht der Domänenkammer in Hannover stand. Diese zog Mitte 1821 alle Domänengeschäfte an sich, erstickte an deren Übermaß und gab sie 1823 an die neuen Landdrosteien wieder ab. Anfang 1839 übernahm die Domänenkammer endgültig wieder die alleinige Besorgung der Domanialgeschäfte, die, wie schon gesagt, immer geringer wurden. Im Herbst 1858 brachte die neue Finanzverfassung alle große Domänen und Domanialstücklande Ostfrieslands in unmittelbares königliches Eigentum, das vom Hausministerium verwaltet wurde; die restlichen Aufgaben blieben einer Abteilung im Finanzministerium. Diese Zweiteilung wurde nach der Einverleibung Hannovers in
Preußen wieder aufgehoben; bis zur Neuorganisation der Regierungsbehörden 1885 führte

die neue Finanzdirektion die Domanialgeschäfte.
Die in dem Bestand vereinigten Akten stammen darum sowohl aus Hannover wie aus Aurich; in den Jahren 1815 bis 1821 und 1823 bis 1839 können sogar Akten zweier Behörden zum gleichen Thema vorliegen. Bei der Verzeichnung ist bei größeren Betreffen darauf hingewiesen worden; der Kenner wird an den Jahresbegrenzungen in vielen Fällen erkennen, welche Behörde tätig war.
Für die Verwaltungseinteilung Ostfrieslands verweise ich auf das Vorwort zum Bestand Landdrostei (Rep. 15), mit welchem der vorliegende Bestand parallel läuft. Bis zur Schaffung der Domänenrentämter 1884 waren nicht nur für die Regiminal-, sondern auch für die Domanial- und Konsistorialverwaltung die Stadtmagistrate und die Ämter die ausführenden Behörden auf der unteren Stufe.
Aurich, im Juli 1989
Walter Deeters


Nachtrag:
Das Findbuch wurde im Rahmen der Programme zur Förderung der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de/lis) digitalisiert.
Aurich, im November 2009
Dr. Michael

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet