Identification (short)
Title
Französische Verwaltungsbehörden und Gerichte (Oldenburg)
Life span
1786-1827 (1856)
Fonds data
Short description
Die französische Herrschaft wurde 1806 mit der vorübergehenden Besetzung des Herzogtums Oldenburg eingeleitet. Durch den Beitritt Oldenburgs zur Rheinbund 1808 erhielt Oldenburg seine Souveränität zurück, wurde aber 1810 Teil des französischen Kaiserreichs (Departement der Wesermündungen).
Contents
Best. 82 Französische Verwaltungsbehörden und Gerichte (Oldenburg)
Zeit: 1786-1827 (1856)
History of creator
Die französische bzw. napoleonische Herrschaft wurde 1806 eingeleitet mit der Besetzung des Herzogtums Oldenburg nebst Varel, Kniphausen und Jever durch Truppen des holländischen Königs Louis Napoléon Bonaparte, eines Bruders des französischen Kaisers. Herzog Peter Friedrich Ludwig konnte die Regentschaft über sein Herzogtum mit russischer Hilfe zurückgewinnen und erhielt nach dem Beitritt zum napoleonischen Rheinbund 1808 auch Varel zugesprochen. Die Herrschaft Jever wurde dagegen von den Romanovs als Erben Jevers 1807 im Zusammenhang mit dem Tilsiter Frieden an Napoleon abgetreten. Mit dem Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1810 galt auch das Herzogtum Oldenburg als Bestandteil des französischen Kaiserreichs, die förmliche Einverleibung erfolgte durch ein Dekret vom 22. Januar 1811. Aufrund eines Organisationsdekrets wurden mit dem 20. August 1811 die französischen öffentlichen Einrichtungen und Gesetze in Kraft gesetzt. Herzog Peter Friedrich Ludwig verließ im Dezember 1810 das Land, entpflichtete die Beamtenschaft und ging ins Exil nach Russland. Die kurze französische Herrschaft fand mit der Erschießung von Artilleristen in Blexen und der oldenburgischen Kanzleiräte von Finkh und von Berger durch die sich bedroht fühlende französischen Militär- und Verwaltungsspitze ein blutiges Ende. Am 10. April 1813 wurde über die Hanseatischen Departements der Ausnahmezustand verhängt. Eine für die drei hanseatischen Departements eingesetzte Militärregierung versuchte das Gebiet zu halten; nach der für die Franzosen verlorenen "Völkerschlacht" bei Leipzig am 14. Oktober 1813 war das Schicksal der napoleonischen Herrschaft aber besiegelt. Der aus Russland zurückgekehrte Herzog übernahm am 1. Dezember 1813 wieder die Landesregierung sowie in russischem Auftrag die Verwaltung und Nutznießung der Herrschaft Jever. Eine provisorische Regierungskommission blieb zunächst unter Fortbestand der französischen Einrichtungen als Oberbehörde tätig, sie wurde dann ersetzt durch die Regierung (siehe Best. 70). Mit dem 1. Oktober 1814 traten die französischen Gesetze außer Kraft.
In der kurzen Zugehörigkeit zum Kaiserreich war das Herzogtum ohne Rücksicht auf vorheriige Verwaltungszusammenhänge in das in Frankreich übliche Verwaltungsraster aufgeteilt worden. 1807 geschah dies schon mit der Herrschaft Jever, die zusammen mit dem Harlingerland das Arrondissement Jever im Département de l'Ems oriental mit der Hauptstadt Aurich bildete. Es umfasste die Kantone Jever, Hooksiel, Rüstringen, Esens und Wittmund; zum Arrondissement gehörte auch die zuvor unabhängige Herrschaft Kniphausen. Der Süden des Herzogtums Oldenburg (die Ämter Cloppenburg, Vechta und Wildeshausen) wurden dagegen dem Arrondissment Quakenbrück im Département de l'Ems supérieure mit dem Hauptsitz Osnabrück unterstellt. Im Arrondissement Quakenbrück bestanden u.a. die Kantone Cloppenburg, Dinklage, Friesoythe, Löningen, Vechta und Wildeshausen. Der nördliche Teil des Herzogtums mit Varel bildete dagegen das Arrondissement Oldenburg im Département des Bouches du Weser, das seine Zentrale in Bremen hatte. Das Oldenburger Arrondissement bestand aus den Kantonen Berne, Burhave, Delmenhorst, Elsfleth, Hatten, Oldenburg, Ovelgönne, Rastede, Varel und Westerstede. Unterhalb der Kantonsebene bestanden die Marien. Auf diese Weise erhielten die oldenburgische Gebiete erstmals eine einheitliche Kommunalverfassung.
Custodial history
Vollständige Registraturen sind für keine der Verwaltungsebenen überliefert. Neben den Zivilstandsregistern und den auf die Mairien bezogenen Akten (die Akten für die Mairien des Harlingerlandes wurden an das Staatsarchiv Aurich abgegeben) sind vor allem die französische Notariate, die Hypothekennachweise und die Amtsbücher der Steuerverwaltung überliefert. Viele Dokumente wanderten in die Entschädigungsakten (siehe Best. 87). Auf diese Weise ergibt sich trotz der Störung der Registraturen eine umfangreiche Überlieferung für die nur wenige Jahre währende französische Herrschaft.
Includes
Generalgouvernement 1810-1811 (12); Départements/Präfekturen 1808-1813 (6); Arrondissements/Unterpräfekturen (mit Budgetsachen der Kommunen): Arrondissement Oldenburg (1786) 1809-1814 (70); Arrondissenment Jever 1812-1814 (3); Arrondissement Quakenbrück 1810-1814 (9); Kantone 1810-1814 (25); Mairien/Kommunen (alphabetisch geordnet) 1786-1819 (120); Zivilstandsregister einzelner Marien (Geburts-, Heirats- und Sterberegister alphabetisch nach Orten und Anlagen) 1811-1814 (280); Französische Gerichte und Notariate: Tribunal 1. Instanz Oldenburg 1807-1816 (141); Friedensgerichte und Tribunal Quakenbrück (1788) 1808-1814 (28); Französische Notariate 1810-1827 (164); Hypothekennachweise 1811-1814 (80); Französische Steuer- und Zollbehörden 1811-1815 (1856) (183).
Literature
Recueil des lois, decrets et avis du Conseil d'état, publiés dans les départemens de l'Ems-Superieur, des Bouches du Weser et des Bouches de l'Elbe, Paris 1811; Gerhard Anton von Halem, Statistisches Handbuch für die Departement der Wesermündungen aus dem Jahr 1813, Bremen 1813; Geschichte der Verhandlungen zwischen Rußland und Frankreich über die Wegnahme des Herzogtums Oldenburg (Verfasser, Ort und und Jahr unbekannt; lt. Bignon, Histoire de France, Paris 1838, hier nach v. Hammel); August Mutzenbecher, Die Einverleibung des Herzogtums Oldenburg in das französische Kaiserreich im Jahr 1811, in: Magazin für die Staats- und Gemeindeverwaltung 4 (1863), S. 282-307; Johann Ludwig Mosle, Oldenburg vor 50 Jahren, 1863; Engelbert von Hammel, Oldenburg vom Tilsiter Frieden bis zu seiner Einverleibung in das französische Kaiserreich, Hildesheim 1907; Albert Clarence Schwarting, Die Verwaltungsorganisation Nordwestdeutschlands während der französischen Besatzungszeit 1811-1813, Oldenburg 1936; Helmuth Herfurth, Die französische Fremdherrschaft und die Volksaufstände in Nordhannover, Hildesheim 1936; Erdmann, Geschichte der politischen Bewegungen in Oldenburg im März und April 1813, in: Oldenburger Jahrbuch 6 (1897), S. 1-48; Antoinette Joulia, Ein französischer Verwaltungsbezirk in Deutschland: Das Oberems-Departement (1810-1813), in: Osnabrücker Mitteilungen 80 (1973), S. 21-102; Werner Menke, Das Ende der "Franzosenzeit" in Jever. Die Darstellung der "Befreiung" in zeitgenössischen Bildern und Gedichten, in: Oldenburger Jahrbuch 110 (2010), S. 75-92.
Finding aids
Archivdatenbank/Internet
See
Corresponding archival items
Best. 31 (Kabinettregistratur Oldenburg); Best. 70 (Regierung Oldenburg); Best. 71 (Kammer Oldenburg); Best. 87 (Obergemeinderat und Ausgleichskassen der nachnapoleonischen Zeit); Best. 90 (Herrschaft Jever); Best. 120 (Herrschaft Varel-Kniphausen); Dep 100 (Kleine deponierte oldenburgische Adels- und Gutsarchive, darin: Nachlass de Cousser); Erw 25 (17: Kommunalarchiv Visbek); Erw 70 (darin Nachlässe Runde und Erdmann).
Further information (fonds)
Size in m
40,6; 1135 Verzeichnungseinheiten
Access
Lagerungsbestände: auch Best. 83 - 85, Best. 86c
Information / Notes
Additional information
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet