NLA OL Best. 24

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Friesische Landesgemeinden

Laufzeit 

1200-1700

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand umfasst die Oldenburgischen Marschländer. Die trümmerhafte Überlieferung bezieht sich jedoch nur auf Rüstringen, Stedingen, Landwürden, das Saterland und Kniphausen. Umfang: 0,9 lfdm.

Beschreibung 

Best. 24 Friesische Landesgemeinden
Zeit: 1260-1693

Geschichte des Bestandsbildners 

Die oldenburgischen Marschen blicken auf eine lang währende Siedlungsgeschichte zurück, die durch den Kampf gegen das Meer geprägt wurde. Die älteste Besiedlung geht bis in das 3. Jahrhundert v. Chr. zurück, als Chauken und Sachsen dort bis in das 5. Jahrhundert n. Chr. wohnten. In der Völkerwanderungszeit verließen sie ihre Wohnsitze, ihnen folgten von Westen einwandernde Friesen, die die Wurten weiter ausbauten und zahlenmäßig vermehrten. Bereits im Mittelalter nahm die Bevölkerung am Seehandel teil. Schließlich war es das Meer, welches das Landschaftsbild des friesischen Siedlungsgebietes prägte. Im 11. Jahrhundert wurden erste Deiche angelegt, um die tiefer gelegenen Flächen nutzbar machen zu können. Vermutlich im 13. Jahrhundert wurden die Wurten durch Deiche untereinander verbunden, um Schutz vor der nachdrängenden Nordsee zu haben. Bedingt durch den seit dem Mittelalter weiter steigenden Meeresspiegel und die zunehmend stärkeren Sturmfluten war die Küste im Bereich der einstigen Einmündung der Jade in die Nordsee nach und nach seit der Julianenflut 1164 eingerissen. Das von Friesen besiedelte Land Rüstringen ("terra Rustringie") wurde so schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts in einen westlichen Teil ("boven" der Jade) und in einen östlichen Teil ("buten" der Jade), geografisch geteilt. Schließlich ließ die Antoniflut 1511 Butjadingen und das Stadland quasi zu Inseln werden. "Boith-Jatha" als Bezeichnung der Gemeinde der freien Bauern in Butjadingen ist seit ca. 1350 bekannt. Stadland wurde 1367 als "terra Stedingorum in Rustringia" bezeichnet.
Die Marschenbewohner bildeten eigene Landesgemeinden, die genossenschaftlich ausgerichtet waren und von gewählten Richtern, zeitweilig auch von Häuptlingen regiert wurden. Das sumpfige, kaum besiedelte Land im Bereich der unteren Hunte und des westlichen Weserufers wurde im 11. Jahrhundert von dem Erzbischof in Bremen vorwiegend an holländische Siedler zu Sonderbedingungen ausgegeben. Auch hier bildeten die Siedler genossenschaftliche Gemeinschaften, die im 19. Jahrhundert volkstümlich als freie Bauernrepubliken bezeichnet wurden. Die sprichwörtliche Friesische Freiheit, die bäuerliche Freiheit hat hier ihre Ansätze. Rudimentäre Reste dieser genossenschaftlichen Gemeinschaften haben sich in den Traditionen und Rechtsgrundlagen der Bauerschaften bis weit in das 19. Jahrhundert tradiert.
Schon bald erweckten die freien Landesgemeinden Rüstringen, Butjadingen und Stedingen Begehrlichkeiten der Stadt Bremen und des oldenburgischen Grafenhauses. Die zeitweilig in Stedingen und Butjadingen herrschenden Häuptlinge behinderten den bremischen Seehandel und unterstützten das Seeräuberunwesen, die Grafen von Oldenburg suchten ihrerseits die beiden Marschenländer Stadland und Butjadingen ihrer Herrschaft zu unterstellen. Zwar wurde eine Expeditionsheer der Stadt Bremen und der Grafen von Oldenburg in der Schlacht bei Coldewärf 1368 von den Bauern vernichtend geschlagen, aber seitdem hielten die Konflikte mit Bremen und mit den Grafen von Oldenburg weiter an. Dazu kamen noch die Ansprüche der beiden Rüstringer Häuptlinge westlich der Jade, die letztendlich Basis für den Gegensatz zwischen Ostfriesland und Oldenburg wurden. Schließlich war auch der kirchlich zuständige Erzbischof von Bremen an der Durchsetzung des Zehnten und anderer kirchlicher Rechte insbesondere in Stedingen interessiert. In einem vom Papst unterstützten Kreuzzug wurde nach dem für die Stedinger Bauern katastrophalen Ausgang der Schlacht von Altenesch im Mai 1234 Stedingen unterworfen.

Die Unterwerfung Butjadingens zog sich jedoch hin, zunächst war von den Oldenburger Grafen die Friesische Wehde vor dem Zugriff ostfriesischer Häuptlinge zu schützen. Nachdem dies Graf Johann V. von Oldenburg (1460-1526) gelungen war, versuchte er die friesische Wesermarsch unter seine Herrschaft zu bringen. Trotz Unterstützung der braunschweig-lüneburgischen Herzöge und des Bremer Erzbischofs wurden erst nach der Schlacht von Langwarden 1514 die seit der Antoni-Sturmflut 1511 zu Inseln gewordenen Landschaften Butjadingen und Stadland dauerhaft unterworfen. Führende Personen der Landesgemeinden emigrierten in die Niederlande und nach Ostfriesland. Noch im selben Jahr sicherte der Oldenburger Graf seine Herrschaft über die nördliche Wesermarsch durch die Zwingburg Ovelgönne ab. Durch seine Beteiligung an dem welfischen Eroberungszug bekam Graf Johann V. das Stadland zunächst als Allodialbesitz, 1517 als braunschweigisches Lehen zugesprochen. Den drei welfischen Herzögen kaufte er 1521 und 1523 die Herrschaftsrechte über Butjadingen ab und leitete umfangreiche Rückdeichungen nach den Landverlusten durch die Antoni-Flut 1511 ein.

Bestandsgeschichte 

Die gesamte Überlieferung ist leider sehr lückenhaft. Es sind ganz überwiegend Urkunden, die sich in den beiden großen Urkundengruppen Landessachen und Ortschaften finden. Die Urkunden sind nahezu vollständig gedruckt im Oldenburgischen Urkundenbuch: Gustav Rüthning, Urkundenbuch der Grafschaft Oldenburg, Bd. 2: Die Urkunden bis 1482 (Oldenburg 1926), Bd. 3: Die Urkunden von 1482 bis 1550 (Oldenburg 1927), Bd. 6: Urkundenbuch von Jever und Kniphausen (Oldenburg 1932) und Bd. 7: Urkundenbuch der Kirchen und Ortschaften der Grafschaft Oldenburg (Oldenburg 1934). Urkundenabschriften befinden sich in Slg 80, Signaturen Best. 289 Nr. 421-422 und 429.

Der Archivbestand Rüstringen (Butjadingen und Stadland; Lagerort: Best. 24-1) umfasst 263 Urkunden aus dem Zeitraum von 1260-1662 und 21 Amtsbücher von ca. 1300-1664, darunter Deich- und Sielregister, das Asegabuch, den Brokmerbrief (Landrecht) und das Landrecht von Butjadingen.

Zu Bovenjadingen (Best. 24-2), gemeint ist das Gebiet der Friesischen Wehde und Varel, blieb der angelegte Bestand leer, ersatzweise ist Best. 120 (Herrschaft Varel-Kniphausen) heranzuziehen. Auch zu den Landschaften Östringen (Best. 24-3) und Wangerland (Best. 24-4) sind Bestände gebildet, aber nicht gefüllt worden. Ersatzweise kann hier auf den Best. 90 (Herrschaft Jever), natürlich auch auf das oben erwähnte Oldenburgische Urkundenbuch Bd. 6 verwiesen werden.

Zur Überlieferung von Landwürden (Lagerort: Best. 24-5) sind lediglich 52 Urkunden von 1528-1670 nachgewiesen, Amtsbücher fehlen jedoch.

Für Stedingen (Lagerort: Best. 24-6) sind 140 Urkunden von 1349-1685, 6 Amtsbücher von 1424-1693 mit Landbeschreibungen, Landmaßprotokollen und der Überlieferung des Deich- und Spadenrechts nachzuweisen.

Das Saterland (auch: Sagterland; Lagerort: Best. 24-7) hat keine urkundliche Überlieferung, lediglich ein Amtsbuch von 1587 enthält das so genannte Saterländer Landrecht; ergänzend können Best. 110 (Behörden des Niederstifts Münster) und Best. 111-2 (Münsterisches Amt Cloppenburg) herangezogen werden.

Die Herrlichkeit In- und Kniphausen (Lagerort: Best. 24-8) hat keine urkundliche Überlieferung; lediglich ein Amtsbuch, das Mannzahlregister von 1621, sind zu nennen. Als Ersatzüberlieferung ist auf die Aktenüberlieferung in Best. 90 (Herrschaft Jever) und Best. 120 (Herrschaft Varel-Kniphausen) hinzuweisen.

Enthält 

Zusammenfassende Übersicht:
Urkunden (Best. 24 Urk): Land Rüstringen 1260-1848 (170, davon 13. Jh.: 1; 14. Jh.: 1; 15. Jh.: 9; 16. Jh.: 110; 17. Jh.: 26; 18. Jh.: 24; 19. Jh.: 1); Landwürden 1528-1800 (53, davon 16. Jh.: 33; 17. Jh.: 17; 18. Jh.: 1; 19. Jh.: 2); Stedingerland 1349-1791 (135, davon 14. Jh.: 13; 15. Jh.: 46; 16. Jh.: 66; 17.Jh.: 5; 18. Jh.: 5).
Amtsbücher (Best. 24): Land Butjadingen 1300-1700 (21); Land Stedingen 1424-1648 (7); Saterland 1587 (1); Herrlichkeit In- und Kniphausen 1621 (1).

Literatur 

Karl Freiherr von Richthofen, Friesische Rechtsquellen, Berlin 1840; Hermann A. Schumacher, Die Stedinger. Ein Beitrag zur Geschichte der Weser-Marschen, Bremen 1865; Georg Sello, Beiträge zur Geschichte des Landes Würden, Oldenburg 1891; Georg Sello, Saterlands ältere Geschichte und Verfassung, Oldenburg 1896; Georg Sello, Die territoriale Entwicklung des Herzogtums Oldenburg. Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens, Göttingen 1917, S. 173-201; Hanna Stephan, Zur Geschichte der Stedinger, in: Oldenburger Jahrbuch 46/47 (1942/43), S. 43-66; Georg Sello, Östringen und Rüstringen. Studien zur Geschichte von Land und Volk, Oldenburg 1928; Jan Wybren Buma, Die Brokmer Rechtshandschrift, Den Haag 1949; Jan Wybren Buma/Wilhelm Ebel, Das Rüstringer Recht, Göttingen 1963; Jan Wybren Buma/Wilhelm Ebel (Hg.), Altfriesische Rechtsquellen, Texte und Übersetzungen, Bd. 2, Göttingen 1965; Heinrich Schmidt, Politische Geschichte Ostfrieslands (Ostfriesland im Schutze des Deiches, 5), Leer 1975; Ekkehard Seeber, Die Oldenburger Bauerbriefe. Untersuchung zur bäuerlichen Selbstverwaltung in der Grafschaft Oldenburg von 1580 bis 1810; Oldenburg 1975; Heinrich Schulte, Das Saterland. Ein Land der Friesen, Saterland 1979; Friedrich-Wilhelm Schaer, Findbuch zum Bestand Vogtei Landwürden (Dedesdorf) 17. Jh. - 1814 (Best. 75-16), Göttingen 1982; Annette Heese, Das Saterland. Ein Streifzug durch die Geschichte, Saterland 1988; Daniel Ramsauer, Chronik von Landwürden und der Kirchengemeinde Dedesdorf (1925), 2. Aufl. Bremerhaven 1991; Heinrich Schmidt, Grafschaft Oldenburg und oldenburgisches Friesland in Mittelalter und Reformationszeit (bis 1573), in: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hg.), Geschichte des Landes Oldenburg. Ein Handbuch, 4. Aufl. Oldenburg 1993, S. 97-172; Adolf Blumenberg, Butjadingen. Land und Leute - gestern und heute, hrsg. von der Gemeinde Butjadingen, Nordenham 2002; Ekkehard Seeber, Verfassungen oldenburgischer Bauerschaften, Osnabrück 2008.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Best. 20 (Grafschaft Oldenburg); Best. 71 (Kammer Oldenburg); Best. 75-16 (Vogtei Landwürden); Best. 90 (Herrschaft Jever); Best. 110 (Behörden des Niederstifts Münster); Best. 111-2 (Münsterisches Amt Cloppenburg); Best. 120 (Herrschaft Varel-Kniphausen); Dep 25 FRI (Stadt Friesoythe); Dep 25 JEV (Stadt Jever).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

2,1; 388 Verzeichnungseinheiten (30 Amtsbücher und 358 Urkunden)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

teilweise verzeichnet