NLA WO 12 D Neu

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Braunschweigisches Landesfürsorgeamt und Landesjugendamt

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

In Umsetzung reichsgesetzlicher Vorgaben - der Verordnung über die Fürsorgepflicht und dem Gesetz für Jugendwohlfahrt - wurde 1924 ein Landesfürsorgeamt als Dienststelle beim Staatsministerium eingerichtet (GVS 1924, S. 135). Die Fürsorge für Kinder und Jugendliche sollte "der Verhütung oder Beseitigung der Verwahrlosung" dienen (siehe § 62 Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, RJWG). Sie wurde durch Beschluß des jeweiligen Vormundschaftsgerichts angeordnet.

Die Geschäfte des parallel errichteten Landesjugendamtes nahm der zuständige Minister wahr (GVS, S. 138). In beiden Fällen handelte es sich um operative Aufgaben, die nur aus organisationspraktischen Gründen im Staatsministerium angesiedelten wurden. Bis 1962 mit der Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) gab es keine institutionelle Heimaufsicht, sondern nur eine Aufsichtspflicht der (kommunalen) Jugendämter gegenüber den einzelnen (minderjährigen) Fürsorgezöglingen in dem Heim, in dem sie untergebracht waren. Die Heimaufsicht wurde in der Regel durch Besichtigung vor Ort durchgeführt. Idealerweise sollte diese mindestens einmal im Jahr unangekündigt stattfinden. Die Aufsichtsbehörde schrieb dann einen Bericht, in dem Mängel und Mißstände festgehalten und Fristen zur Beseitigung formuliert wurden. Erst 1962 wurde das Landesjugendamt zur aufsichtsführenden Behörde über die Heime gemacht. In Niedersachsen gab es drei Landesjugendämter: in Hannover, Braunschweig und Oldenburg.

1925 erhielten die neugeschaffenen Dienststellen eine hauptamtliche Leitung, die Dr. Friedrich Bergmann übernahm; ihm folgten 1932 Willi Clahes und 1934 Dr. Franz Linde. 1937 erscheinen beide Ämter als Organisationseinheiten des Staatsministeriums, integriert in das Referat VIII (Amtsbl., S. 234). Die Arbeit konnte nach 1946 im Verwaltungspräsidium bruchlos fortgesetzt werden (Nds. MBl. 1959, S. 239). Die Aufgaben des früheren Landesfürsorgeamtes gingen 1974 auf das Landesverwaltungsamt über (Nds. MBl., S. 339); das Landesjugendamt blieb bis zur Errichtung des Niedersächsischen Landesjugendamtes 1993 bestehen (Nds. MBl., S. 190).

Bestandsgeschichte 

Den Bestand bilden die Zugänge 4/1946 und 4/1981, die der Aktengruppe 12 D Neu zugeordnet worden waren. Weitere Akten des Landesfürsorgeamtes bzw. des Landesjugendamtes finden sich in den Beständen 12 Neu bzw. 4 Nds. (Abt. Arbeit und Soziales, Zg. 2021/44)

Enthält 

Generalia, Personalakten, Familienunterstützung, Aufsicht über die Landeserziehungsanstalt Bevern und andere Jugendheime, Aufsicht über Wohlfahrtseinrichtungen, Fürsorgezöglingsakten (Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben A, B, H, L).

Literatur 

Kraul, Margret; Schumann, Dirk; Eulzer, Rebecca; Kirchberg, Anne: Zwischen Verwahrung und Förderung. Heimerziehung in Niedersachsen 1949-1975, Opladen 2012 (Dibi Zg. 122/2016)

Pötzsch, Hansjörg: Heimgeschichte(n): Heimerziehung im AWO-Bezirksverband Braunschweig von der Nachkriegszeit bis heute, Braunschweig 2009 (Dibi 2° 165/2009)

Schmidt, Heike: Gefährliche und gefährdete Mädchen: Weibliche Devianz und die Anfänge der Zwangs- und Fürsorgeerziehung, Opladen 2002 (Sozialwissenschaftliche Studien, Heft 38) (Dibi Zg. 343/2002)

Tätigkeitsbericht des Braunschweigischen Landesfürsorgeamtes und Landesjugendamtes für die Zeit vom 1. April 1924 bis 31. März 1930. Braunschweig 1930.

Franz Linde: Das neue Fürsorgerecht mit besonderer Berücksichtigung der braunschweigischen Ausführungsbestimmungen. Braunschweig 1932, 2. Aufl. 1935.

Ders.: Fürsorge des Staats - Fürsorge der Partei. Eine Zusammenstellung aller reichsrechtlichen Fürsorgebestimmungen. Braunschweig 1937, 2. Aufl. 1939.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

vgl. folgende Bestände im NLA, Abt. Hannover: NLA HA Nds 480: Landesjugendamt (1919-1983) und NLA HA Nds 482: Landesjugendheim Göttingen (1944-1984)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

S. a. 2 Z Nr. 702-708, besonders Nr. 706