NLA HA Dep. 103 IX

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kabinettsakten über Angelegenheiten des Innenministeriums

Laufzeit 

1796-1880

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Kabinettsakten über Angelegenheiten des Innenministeriums (Gmundener Akten)

Bestandsgeschichte 

Dep. 103 IX: Kabinettsakten betreffend Innenministeriumsangelegenheiten

1832 wurden die Departements der Polizei- und Städtesachen, der inneren Hoheits- und Wegebausachen sowie der Landesökonomiesachen zum "Ministerium des Inneren" zusammengelegt. Ein Teil seiner Zuständigkeiten legte die Kabinettsverordnung vom 14. November 1837 fest, in der bestimmt wurde, dass die Landdrosteien zu dem Wirkungskreis des Ministeriums gehörten. 1843 wurde ihm die Leitung der Eisenbahndirektion zugewiesen. 1849 löste man die Abteilung für Wegebausachen auf, das Ministerium behielt aber die Direktion der Chausseebauverwaltung. Unmittelbar unter dem Minister des Innern stand die Polizeidirektion Hannover, wenn sie landespolizeiliche Aufgaben wahrnahm. Daher finden sich in diesem Bestand die täglichen Berichte der Polizeidirektion für den König. In der Ära Borries wurde das Ministerium am Ausbau des Verkehrs und Telegrafennetzes im Königreich beteiligt, außerdem spiegelt das Aktenmaterial betreffend Presseangelegenheiten und Polizeieinsatz die Bemühungen des Ministers von Borries wieder, eine monarchistische Gewaltherrschaft aufzubauen.

Die Akten betreffend Angelegenheiten des hannoverschen Innenministeriums wurden als Kabinettsakten des Königs dem Zugriff der preußischen Besatzung 1866 entzogen und gelangten später zu den österreichischen Exilorten des Königs Georg V. Die Masse der Akten stammt aus der Zeit 1840 bis 1866. Vereinzelt finden sich in diesem Bestand auch Akten aus anderen Provenienzen, die Willis aus sachlichen Gründen zum Bestand Innenministerium legte.
Die Ordnung der Akten begann im Rahmen des Aufbaues des Archivs des hannoverschen Königshauses nach 1908. Infolge finanzieller Schwierigkeiten kamen diese Ordnungsarbeiten 1920 zum Erliegen. Um 1960 setzte Geoffrey Malden Willis die Ordnung der Akten in Gmunden fort und bildete dabei auch den "Fonds"

Innenministerium.
1969 wurde der Bestand von Herrn Dr. Leerhoff revidiert und 1976 wurde das Willische Findbuch, das infolge zahlreicher Ergänzugen schwer zu lesen war, durch Frau Podschies abgeschreiben.

Hannover, den 14.12.1976
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Die Benutzung erfolgt nach dem NArchG und der Benutzungsordnung des Niedersächsischen Landesarchivs.