Identifikation (kurz)
Titel
Kabinett Georgs V., Kabinettsakten (Gesamtministerium)
Laufzeit
1754-1866
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Kabinett Georgs V., Kabinettsakten über Angelegenheiten des Gesamtministeriums (Gmundener Akten)
Bestandsgeschichte
Dep. 103 VII: Gesamtministerium
In der Verordnung betreffend "die Aufhebung des Kabinetts und die Führung der obersten Verwaltung des Königreichs" vom 22. März 1848 findet sich erstmals der Begriff "Gesamtministerium". Damals erhielten die Leiter der einzelnen Ministerien das Recht, zu einer Konferenz, die Gesamtministerium genannt wurde, zusammenzutreten, um gemeinschaftlich über wichtige Regierungsgerschäfte zu beraten und zu beschließen. Auch sollte das sogenannte Gesamtministerium die Verhandlungen mit den Ständen führen. Durch die Bekanntmachung des preußischen Generalgouverneurs vom 24.10.1866 wurde es aufgelöst. Der Bestand "Akten betr. das Gesamtministerium" enthält auch Akten des Nachlasses Lütcken und Schriftgut verschiedener Ministerien sowie Schriftstücke des Kabinetts.
Hannover, den 12.07.1977
gez. Dr. Schöningh
Weitere Angaben (Bestand)
Benutzung
Die Benutzung erfolgt nach dem NArchG und der Benutzungsordnung des Niedersächsischen Landesarchivs.