NLA HA Nds. 1310

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen

Laufzeit 

1927-2001

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

bis 31. Dezember 2003 Landesarbeitsamt Niedersachsen - Bremen

Geschichte des Bestandsbildners 

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nahmen die Landesarbeitsämter, die seit 1939 dem Reichsarbeitsministerium als selbständige Reichsbehörden zugeordnet gewesen waren (1), ihre Tätigkeit wieder auf. Sie wurden den Arbeitsministern der neu entstandenen Länder unterstellt, jedoch bestimmte die britische Militärregierung weitgehend die Tätigkeit der Arbeitsverwaltung.

Das Landesarbeitsamt Hannover bildete sich als Mittelbehörde mit der räumlichen Zuständigkeit des ehemaligen Landesarbeitsamtes Niedersachsen (2) und erhielt wiederum Funktionen als übergeordnete Dienststelle der Arbeitsämter. Mit der Eingliederung in die amerikanische Besatzungszone schied Bremen im März 1947 aus dem Bezirk des Landesarbeitsamtes Hannover aus. Nach dem Geschäftsverteilungsplan von 1946 waren die Aufgaben auf folgende Abteilungen verteilt (3):

1. Allgemeine Verwaltung
2. Arbeitseinsatz und Berufsberatung
3. Arbeitslosenversicherung und Wertschaffende Arbeitslosenhilfe
4. Arbeitsrecht und Lohnpolitik

Diese Aufgaben des Landesarbeitsamtes wurden bald erweitert um die Registrierung der arbeitsfähigen Bevölkerung, ihre Vermittlung in Arbeitsverhältnisse, den verstärkt durchzuführenden Prüfdienst bei den Arbeitsämtern und die Übernahme und Betreuung der Ostflüchtlinge.

Nach der Gründung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 wurde das Landesarbeitsamt mit Wirkung vom 1. April 1947 dem Niedersächsischen Ministerium für Aufbau und Arbeit eingegliedert. Der Erlass des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 7. März 1947 strukturierte das Ministerium für Aufbau und Arbeit in die Abteilungen:

1. Aufbau
2. Arbeitsverfassung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung
3. Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht
4. Landesarbeitsamt Niedersachsen
(Referate: 1. Allgemeine Verwaltung, 2. Arbeitsvermittlung, 3. Arbeitslosenversicherung)

Bereits im folgenden Jahr wurde das Landesarbeitsamt aus dem Ministerium ausgegliedert (4).

Das zunächst eigenständige Landesarbeitsamt Hannover erhielt mit der Bildung der Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1952 eine bundesweit arbeitende Zentrale. In dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 übertrug man die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wieder - wie bereits erstmals 1927 der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - einer Institution mit Selbstverwaltung. Das Gesetz legte die paritätische Beteiligung der Sozialpartner und der Vertreter der öffentlichen Körperschaften an der Selbstverwaltung fest.

Ein nächster großer Einschnitt in der Geschichte des Landesarbeitsamtes nach 1946 war die Zusammenlegung der Landesarbeitsamtsbezirke Niedersachsen und Bremen zu einem Landesarbeitsamtsbezirk Niedersachsen-Bremen. Zum Sitz des neuen Landesarbeitsamtes Niedersachsen-Bremen wurde Hannover bestimmt.

Am 1. Juli 1969 löste das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) das bisher geltende Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von 1927 auf (5) und definierte den Gesetzesauftrag der bis zum 31. Dezember 2003 als "Bundesanstalt für Arbeit" benannten Einrichtung neu. Nicht mehr der Schadensausgleich, sondern die Vorsorge für einen quantitativen und qualitativen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt rückte in den Vordergrund ihrer Tätigkeit. Zusätzlich zur Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist den Arbeitsämtern die Förderung der beruflichen Bildung zugewiesen worden. Dazu kamen die Gewährung von Arbeitslosenhilfe und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung an Dienstleister und die Erstattung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz von 1996.

Am 1. Januar 1998 wurde die Arbeitsförderung in das Sozialgesetzbuch als Drittes Buch (SGB III) integriert, welches das fast 30 Jahre alte und mehrfach novellierte Arbeitsförderungsgesetz ablöste. Nach dem SGB III fungierten die Landesarbeitsämter als Mittelinstanzen zwischen der Hauptstelle in Nürnberg und den regionalen Arbeitsämtern. Das Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen betreute die Arbeitsämter Hannover, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Celle, Emden, Goslar, Göttingen, Hameln, Helmstedt, Hildesheim, Leer, Lüneburg, Nienburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Uelzen, Vechta, Verden und Wilhelmshaven.

In dieser Eigenschaft hatte es zum einen regionale Führungsaufgaben mit Leitungsfunktionen wie Planung und Entwicklung, Koordinierung und Steuerung, Regelung und Realisierung sowie Aufsicht, in Gestalt der allgemeinen Aufsicht und der Fachaufsicht. Als Führungsmittel standen ihm Dienstbesprechungen, Ämterbesuche, Innenrevisionen, das Berichtswesen sowie die Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden zur Verfügung.

Einen Stellenwert hatte auch die Zusammenarbeit auf Länderebene. Das Landesarbeitsamt wirkte bei Gesetzesvorhaben der Länder und bei der Durchführung arbeitsmarktpolitischer Länderprogramme mit. Es arbeitete mit den Landes-Schulverwaltungen und den Landesverbänden der Sozialpartner zusammen.

Mit seinem Charakter als Mittelinstanz waren auch Ausführungsaufgaben verbunden, die über die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsämter hinausreichen oder die von besonderer Bedeutung sind. Ihm oblag die Verbindung bundeseinheitlicher Rechts- und Verfahrensvorschriften mit den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen, die Berücksichtigung der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung sowie des regionalen Bildungswesens, unter anderem durch den gezielten Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente, die Regionalsteuerung beruflicher Bildungsmaßnahmen, regionalbezogene Berufsberatung und regionale Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

In Bezug auf einige Ausführungsaufgaben war das Landesarbeitsamt "Erstinstanz", das heißt, bestimmte Ausführungsaufgaben wurden unmittelbar den Landesarbeitsämtern als unterster Ebene zur Durchführung übertragen. Hierzu gehörten unter anderem die Erteilung der Erlaubnisse für Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (6), Vermittlungsbemühungen zum Interessenausgleich über Betriebsveränderungen und zum Sozialplan (7), Gewährung von Zuschüssen zu Sozialplanmaßnahmen, Fachvermittlung für Künstler, Ausführungsaufgaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Schwerbehindertengesetz, Bearbeitung und Beantwortung von Eingaben, Beschwerden und Petitionen, Entscheidung über Errichtung, Bezirksabgrenzung und Auflösung von Geschäftsstellen sowie Umsetzungen im Personalbereich, gutachterliche Tätigkeit (8) sowie Zusammenstellungs-, Prüf- und Berichtsfunktionen für die Hauptstelle in Nürnberg.

Zu den sonstigen Ausführungsaufgaben gehörte die Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der Bundesanstalt zur Beobachtung von Aktivitäten anderer Stellen im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung der Bundesanstalt, die Vertretung der Interessen der Bundesanstalt, des Abschlusses von Vereinbarungen, Verträgen und Rahmenabkommen sowie die Mitwirkung und Mitarbeit bei anderen Stellen durch Mitgliedschaft, beratende oder mitentscheidende Funktion sowie die Federführung in relevanten Gremien. Auch die Erstellung statistischer Auswertungen, die Abgabe von Stellungnahmen, Beantwortung von Anfragen, die Arbeits- und Berufsforschung und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde wahrgenommen. Die Landesarbeitsämter konnten außerdem durch Verwaltungsvereinbarung die Durchführung befristeter Arbeitsmarktprogramme der Länder übernehmen, wenn die Arbeitsmarktprogramme die Tätigkeit der Bundesanstalt ergänzten, die Erledigung eigener Aufgaben dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wurde und die Hauptstelle zugestimmt hatte (9).

Der Geschäftsverteilungsplan von 1979 sah den folgenden Aufbau des Landesarbeitsamtes Niedersachsen-Bremen vor:

- Präsident
- Vizepräsident
- Abt. I: Arbeitsvermittlung und -beratung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung, Ärztlicher Dienst, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Unterabteilung Ia: Arbeitsvermittlung und -beratung, Unterabteilung Ib: Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung)
- Abt. II: Leistungsabteilung
- Abt. III: Verwaltung - Pressestelle

Die in einer Abteilung betreuten Zweige "Arbeitsvermittlung" und "Berufsberatung" wurden später voneinander getrennt, wie der Geschäftsverteilungsplan von 1986 zeigt:

- Präsident
- Vizepräsident
- Abt. I: Arbeitsvermittlung/-beratung, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Ärztlicher Dienst
- Abt. II: Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung, Psychologischer Dienst
- Abt. III: Leistungsabteilung
- Abt. IV: Verwaltung

Im Rahmen des Projektes "Arbeitsverwaltung 2000" fand im Jahr 2001 eine Umstrukturierung der Landesarbeitsämter statt, die jedoch nur wenige Aufgaben und Kompetenzen an andere Einrichtungen der Arbeitsverwaltung abgaben oder von diesen erhielten.

Aus bisher drei Fachabteilungen (Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Leistungsabteilung) wurden nur noch zwei Fachbereiche geformt: 1. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung, 2. Fachbereich Leistungsbereich, unter Beibehaltung der Abteilung "Verwaltung".

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ins Leben gerufen, die nach ihrem Leiter Peter Hartz als Hartz-Kommission Bekanntheit erlangte. Ihre Aufgabe war es, den Arbeitsmarkt effektiver und die Arbeitsverwaltung effizienter zu gestalten. Die Ergebnisse dieser Regierungskommission führten am 1. Januar 2003 zum Inkrafttreten der ersten beiden "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-I und Hartz-II-Gesetze). Zum 1. Januar 2004 folgte das dritte Gesetz (Hartz-III), das eine Umbenennung der "Bundesanstalt für Arbeit" in "Bundesagentur für Arbeit" (BA), der "Landesarbeitsämter" in "Regionaldirektionen" und der "Arbeitsämter" in "Agenturen für Arbeit" herbeiführte. Diese Gesetze hatten eine teilweise Deregulierung des Arbeitsmarktes, Änderungen im Leistungsrecht sowie eine organisatorische Umstrukturierung der Bundesagentur zur Folge (u.a. wurden die Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen aufgelöst).

Das vierte "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) stieß zum 1. Januar 2005 die größte Sozialreform der Bundesrepublik Deutschland an, indem es eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden vornahm (SGB II). Damit verbunden war auch die Regelung, dass Arbeitsagenturen und Kommunen als Grundsicherungsträger kooperierten. Diese Mischverwaltung wurde im Dezember 2007 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Dem folgte im Juli 2010 eine entsprechende Änderung im Grundgesetz (Artikel 91e).

Gegenwärtig unterstehen der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg auf regionaler Ebene zehn Regionaldirektionen und auf lokaler Ebene 156 Agenturen für Arbeit. Zum Bezirk der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Hannover gehören 16 Agenturen: Braunschweig-Goslar, Bremen-Bremerhaven, Celle, Emden-Leer, Göttingen, Hameln, Hannover, Helmstedt, Hildesheim, Lüneburg-Uelzen, Nienburg-Verden, Nordhorn, Oldenburg-Wilhelmshaven, Osnabrück, Stade und Vechta.

Als Regionaldirektion bildet sie das Bindeglied zwischen den ihrer Fachaufsicht unterstellten örtlichen Arbeitsagenturen und der Zentrale. Sie ist verantwortlich für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik und die Umsetzung der Strategien der Bundesagentur für Arbeit. Diesen sichert sie über Zielvereinbarungen und eine einheitliche Umsetzung von Produkten und Programmen in den Agenturbezirken. Darüber hinaus ist sie zuständig für eine monatliche Arbeitsmarktberichterstattung, den Arbeitsmarktmonitor und die regionale Arbeitsmarktforschung. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder ist sie zudem auf eine enge Zusammenarbeit mit der Landespolitik angewiesen.

Stand: März 2001 (erweitert Juli 2015)

Siehe auch das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt 1.14.3.2.1 "Arbeitsämter".


Anmerkungen

(1) Verordnung über den Arbeitseinsatz vom 25. März 1939, Reichsgesetzblatt I S. 575
(2) Vgl. Vorwort zum Bestand Hann. 275
(3) Vgl. Nds. 50, Nr. 658
(4) Vgl. Kabinettsbeschluss vom 3. August 1948
(5) Vgl. auch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von 1951
(6) Nach SGB III, §§ 291 ff
(7) Nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz
(8) Vgl. Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst
(9) Vgl. SGB III, § 370, 3

Bestandsgeschichte 

Die archivische Zuständigkeit des Niedersächsischen Landesarchivs wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.

Im Jahr 1992 ist auf Vorschlag der Konferenz der Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Arbeitsverwaltung gebildet worden. Sie hatte den Auftrag, für das Altschriftgut der Arbeitsämter und Landesarbeitsämter ein Archivierungsmodell zu entwickeln. Dieses sieht vor, dass Altschriftgut, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur noch von den Landesarbeitsämtern zur Archivierung angeboten wird, um Mehrfachüberlieferung zu vermeiden. Auch die Anbietungspflicht der Landesarbeitsämter für Altschriftgut aus Sachakten ist zum Teil erheblich reduziert worden. Nur noch bestimmte Aktenplanpositionen mit Relevanz für landesgeschichtliche Fragestellungen und Zusammenhänge - vor allem aus den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsvermittlung sowie Berufsberatung und Psychologischer Dienst - sollen von den Landesarbeitsämtern an die Staatsarchive abgegeben werden (vgl. Anbietungsplan nach Anlage 5 des Aktenplans der Bundesanstalt für Arbeit). Personalakten sind grundsätzlich nur noch dem Bundesarchiv anzubieten. Die Angebotspflicht dieser speziellen Aktengruppen aus dem Bereich der Landesarbeitsämter ist jedoch nicht zugleich mit einer Archivierungspflicht verbunden.

Vgl. für den aktuellsten Stand den Abschlussbericht "Bewertung der elektronischen Akten im SGB III-Bereich und in den Familienkassen" der Arbeitsgruppe "Arbeitsverwaltung" der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom Februar 2014.

Bis etwa 1986 wurden die aus dem Landesarbeitsamt angebotenen Aktengruppen weitgehend vollständig übernommen, während die Ablieferungen nach 1991 im Jahr 2000 vor ihrer Verzeichnung überprüft worden sind. Bestimmte Aktengruppen, vor allem massenhaft gleichförmiges Schriftgut wie Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen, sind dabei nicht vollständig, sondern in gezielter Auswahl übernommen worden. Die Ablieferungen sind bis einschließlich 1987 von Frau Diestelmann, die nachfolgenden Akzessionen von Frau Drewes verzeichnet worden.

Stand: März 2001 (erweitert Juli 2015)

Enthält 

Sitzungen der Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter, Prüfungen der Arbeitsämter, Berichte zur Lage auf dem Arbeitsmarkt, regionale Förderung, Förderung und Vermittlung ausländischer Arbeitsnehmer, Fachvermittlung, Förderung von Aussiedlern, psychologischer Dienst

Literatur 

Der kompetente Partner für Arbeit und Beruf. Die Bundesanstalt für Arbeit stellt sich vor, hrsg. von der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg o. J.

Satzung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 24. Juni 1953, in: Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Jg. 15, Nr. 8, 1966.

Führer, Karl Christian: Arbeitslosigkeit und die Entstehung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland 1902-1927. Berlin 1990 (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, 73).

Herrmann, Volker: Vom Arbeitsmarkt zum Arbeitseinsatz. Zur Geschichte der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 1929 bis 1939. Frankfurt a.M. [u.a.] 1993 (Europäische Hochschulschriften Reihe 03, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 557).

Aktenordnung und Aktenplan der Bundesanstalt für Arbeit, hrsg. von der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg 1999. - Erlass der Bundesanstalt für Arbeit über eine "Änderung der Vorschriften für die Archivierung von Altschriftgut".

Kratochwill-Gertich, Nancy: Die Arbeitsverwaltung in Stadt und Region Osnabrück seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Osnabrück 2002 (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen 44).

Bensel, Norbert/ Hartz, Peter: Moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Berlin 2002.

Arnold, Annette: Moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt. Stellungnahme des IAB zum Bericht der "Hartz-Kommission". Nürnberg 2002 (IAB-Werkstattbericht 13).

Kempf, Andre: Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung nach Wegfall des Alleinvermittlungsrechts der Bundesanstalt für Arbeit. Würzburg 2002.

Schmuhl, Hans-Walter: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871-2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt. Nürnberg 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 270).

Diekjobst, Beate/ Erdmann, Frank: Modernisierungskonzepte in der Arbeitsverwaltung. Frankfurt a.M. [u.a.] 2003.

Arbeit und Beruf. Fachzeitschrift für die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Erlangen, München 1975-2006.

Dialog. Die Zeitung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 7, Nr. 4, Juli/ August 2000. - Arbeitsamt 2000. Grobbeschreibung, erstellt von der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg 1996 - Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).

BA-Regional. Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen Bremen. Hannover 2006-

Organisationspläne des Landesarbeitsamtes.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA HA, Hann. 275 (Landesarbeitsamt Niedersachsen)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

59,9

Bearbeiter 

Dr. Kerstin Rahn (2001)

Regina Schleuning (2015)

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Land Bremen

Zeit von 

1939

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

8

Ebenen_ID 

110

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Land Bremen Teil Bremerhaven

Zeit von 

1939

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1993

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

5

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen