Identifikation (kurz)
Titel
Technisches Hilfswerk (THW), Landesbeauftragter
Laufzeit
1919-1973
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die Technische Nothilfe (TN), Vorgängerin der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), konstituierte sich im Laufe des Jahres 1919. Die in der Regel in Großstädten bestehenden Ortsgruppen der Technischen Nothilfe schlossen sich am 30. September 1919 zu einer staatlichen Einrichtung zusammen, die dem Innenministerium unterstellt war. Die Technische Nothilfe sollte bei Bedarf die Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke durch technische Notstandsarbeiten in Betrieb halten. Während der Weimarer Republik profilierte sie sich als Katastrophenhilfe und Luftschutzorganisation.
Nach 1933 erfolgte eine politische Radikalisierung der Technischen Nothilfe durch ihre Anbindung an SA, SS und Wehrmacht. Dies spiegelte sich sowohl in einer technischen Zusammenarbeit wider, als auch in verschiedenen Hilfseinsätzen. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die militärtauglichen Mitglieder der Technischen Nothilfe zum Wehrdienst berufen, was in den Ortsgruppen zu einer extremen Reduzierung der Mitgliederzahl führte, bis hin zu einem völligen Existenzuntergang einzelner Ortsgruppen. Mit Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der übrig gebliebene Torso der Technischen Nothilfe durch die alliierten Besatzungsmächte aufgelöst.
Am 22. August 1950 wird das Technische Hilfswerk von Otto Lumitzsch, dem Initiator der Technischen Nothilfe, gegründet. Es versteht sich bis heute als eine technische Hilfsorganisation mit dem Ziel, die öffentlichen Versorgungseinrichtungen in Not- und Krisensituationen aufrecht zu erhalten. Der administrative Aufbau des Technischen Hilfswerks entspricht demjenigen der Technischen Nothilfe der Weimarer Republik: Präsident, zentrale Leitung, Landesverbände, Ortsverbände. Zu den Aufgaben des Technischen Hilfswerks gehört die technische Hilfe im Zivilschutz und bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen. Das Technische Hilfswerk kann im Auftrag der Bundesregierung zu Auslandseinsätzen entsandt werden. Eine Festlegung des gesetzlichen Auftrags des THW erfolgt im THW-Gesetz vom 22. Januar 1990, zuletzt geändert am 11. Juni 2013.
Das Technische Hilfswerk umfasst acht Landesverbände (Stand 29. Juni 2015). Die Region Bremen und Niedersachsen ist in einem Landesverband zusammengefasst, an dessen Spitze ein Landesbeauftragter steht, der seinen Sitz in Hannover hat. Der Landesverband Bremen/Niedersachsen ist widerum in die acht Geschäftsstellen Braunschweig, Bremen, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Lingen, Oldenburg und Verden mit jeweils 8 bis 11 Ortsverbänden unterteilt.
Stand: September 2005 (aktualisiert Juni 2015)
Enthält
nur Unterlagen der Ortsgruppe Oldenburg
Literatur
www.lv-hbni.thw.de und www.thw.de
Amft, Karl Heinz: Das Technische Hilfswerk. Information über Aufbau und Arbeit, Bonn 2. Auflage 1993
Die Anfänge der Technischen Nothilfe. Vom Spartakusaufstand bis zum Kapp-Lüttwitz-Putsch, Braunschweig 1991
Im Dienste der Humanität: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bonn 1994
Kater, Michael H.: Die Technische Nothilfe im Spannungsfeld von Arbeiterunruhen, Unternehmerinteressen und Parteipolitik in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 27/1979, S. 30-78
Momsem, Wilhelm Erik: Die Technische Nothilfe: ihre Entstehungsgeschichte, Entwicklung und heutige Stellung als Machtmittel des Staates (Dissertation), Freiburg 1934
Meier, Helmut: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: 1950-1990. München, 4. Auflage 1990
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,7
Bearbeiter
Regina Schleuning (2015)
Georeferenzierung
Bezeichnung
Stadt Oldenburg
Zeit von
1933
Zeit bis
2000
Objekt_ID
217728
Ebenen_ID
20
Geo_ID
20-217728
Link
Georeferenzierung
Bezeichnung
Oldenburg (Oldenburg), Stadt [Wohnplatz]
Zeit von
1
Zeit bis
1
Objekt_ID
10452
Ebenen_ID
1
Geo_ID
1-10452
Link