NLA HA Nds. 751 Celle

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Arbeitsgericht Celle

Laufzeit 

1961-1981

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Arbeitsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Fachgerichte".

Der Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichtes Celle umfasste als Gerichtsbezirk ursprünglich die kreisfreie Stadt Celle und die Landkreise Celle, Burgdorf und Gifhorn (ohne die zum Arbeitsgerichtsbezirk Braunschweig gehörigen Orte des Landkreises Gifhorn) (Staatshandbuch 1968). Heute ist es für die Landkreise Celle und Heidekreis zuständig. Übergeordnete Behörde ist wie bei allen 15 nds. Arbeitsgerichten das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.

Stand: November 2001 (aktualisiert Dezember 2015)

Bestandsgeschichte 

Die Zuständigkeit für das Arbeitsgericht Celle lag bis 1978 beim Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Hannover. Sie ist dann auf das Niedersächsische Landesarchiv, Abteilung Stade übergegangen, wo die Überlieferung ab 1978 zu finden ist.

Die Prozesse vor dem Arbeitsgericht lassen sich in drei Rechtsverfahren gliedern:
Prozeßverfahren: Aktenzeichen: Ca
Verfügungsverfahren: Aktenzeichen: Ga
Beschlußverfahren: Aktenzeichen: BV

Stand: November 2001 (aktualisiert Dezember 2015)

Enthält 

Gerichts- und Beschlussverfahren

Literatur 

Die Bundesrepublik Deutschland: Staatshandbuch. Teilausgabe Land Niedersachsen. Köln u.a. 1968-2014

Findmittel 

EDV-Findbuch (2015)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA ST, Rep. 292 Celle (Arbeitsgericht Celle)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

2,4

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Archivgut mit personenbezogenen Daten handelt, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht oder vergleichbaren Rechtsvorschriften unterliegen. Dieses Archivgut kann nicht online präsentiert werden.