Identifikation (kurz)
Titel
Arbeitsgericht Celle
Laufzeit
1961-1981
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Arbeitsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Fachgerichte".
Der Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichtes Celle umfasste als Gerichtsbezirk ursprünglich die kreisfreie Stadt Celle und die Landkreise Celle, Burgdorf und Gifhorn (ohne die zum Arbeitsgerichtsbezirk Braunschweig gehörigen Orte des Landkreises Gifhorn) (Staatshandbuch 1968). Heute ist es für die Landkreise Celle und Heidekreis zuständig. Übergeordnete Behörde ist wie bei allen 15 nds. Arbeitsgerichten das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.
Stand: November 2001 (aktualisiert Dezember 2015)
Bestandsgeschichte
Die Zuständigkeit für das Arbeitsgericht Celle lag bis 1978 beim Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Hannover. Sie ist dann auf das Niedersächsische Landesarchiv, Abteilung Stade übergegangen, wo die Überlieferung ab 1978 zu finden ist.
Die Prozesse vor dem Arbeitsgericht lassen sich in drei Rechtsverfahren gliedern:
Prozeßverfahren: Aktenzeichen: Ca
Verfügungsverfahren: Aktenzeichen: Ga
Beschlußverfahren: Aktenzeichen: BV
Stand: November 2001 (aktualisiert Dezember 2015)
Enthält
Gerichts- und Beschlussverfahren
Literatur
Die Bundesrepublik Deutschland: Staatshandbuch. Teilausgabe Land Niedersachsen. Köln u.a. 1968-2014
Findmittel
EDV-Findbuch (2015)
Siehe
Korrespondierende Archivalien
NLA ST, Rep. 292 Celle (Arbeitsgericht Celle)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
2,4
Bearbeiter
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
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