NLA HA Nds. 720 Hildesheim

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgericht Hildesheim

Laufzeit 

1868-2020

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Landgerichte in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Landgerichte".

Das Landgericht Hildesheim ist am 2. Juli 1945 wieder eröffnet worden. Vor dem Landgericht werden in erster Instanz Zivilsachen ab einem bestimmten Streitwert verhandelt sowie Strafsachen, bei denen keine Zuständigkeit der Amtsgerichte (Geldstrafe bzw. bis zu 2 Jahren Haft) gegeben ist. Außerdem bilden sie die zweite Instanz für die Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte. Bis zum In-Kraft-Treten der Neuregelung des Scheidungsrechtes 1977, die das Familiengericht beim Amtsgericht ansiedelte, war das Landgericht für Scheidungen und Scheidungsfolgesachen zuständig.

Räumlich war das Landgericht Hildesheim seit 1945 zuständig für folgende Amtsgerichtsbezirke: Alfeld, Bockenem (1971 aufgehoben), Burgdorf, Elze, Fallersleben (1974 zum Amtsgericht Wolfsburg, Landgerichtsbezirk Braunschweig), Gifhorn, Hildesheim, Holzminden, Lehrte (seit 1954), Meinersen (aufgehoben 1959) und Peine.

Bestandsgeschichte 

Der Bestand Nds. 720 Hildesheim schließt an die Überlieferung des Bestandes des Landgerichts Hildesheim vor 1945 (Hann. 171 Hildesheim) an.

Der Gliederungspunkt 03.04 "Entschädigungskammer" enthält Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, erlassen am 18. September 1953. Auf Grund der persönlichen Informationen in den Verfahren wurden die Sperrfristen auf 100 Jahre nach der Geburt bzw. 10 Jahre nach Tod des Klägers festgesetzt. Sind diese Sperrfristen nicht zu ermitteln, sind die Akten grundsätzlich 50 Jahre nach der letzten Bearbeitung gesperrt.

Die unter der Acc. 2009/127 erschlossenen Akten zur Thematik "Rückerstattung" unterliegen einer archivischen Sperrfrist von 50 Jahren nach letzter Bearbeitung in der jeweiligen Akte.

Stand: Juni 2014

Enthält 

Der Bestand enthält vor allem Zivilsachen (z.T. nur Urteile), Ehescheidungen, (Prozess)Register und Justizverwaltungssachen (Verwaltungsakten, u.a. Geschäftsprüfungen bei den Amts- und Landgerichten), einzelne Prozesse sowie Entschädigungssachen, für die das Landgericht Hildesheim nach dem Bundesentschädigungsgesetz vom 18. September 1953 zuständig war.

Literatur 

Malte de Vries, 1.11 Entschädigungsakten (Wiedergutmachungsakten), in: Kirsten Hoffmann / Bernhard Homa / Nicolas Rügge (Hgg.), Personenbezogene Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen im Niedersächsischen Landesarchiv. Quellengruppen und Nutzungsmöglichkeiten. Hannover 2023 (Kleine Schriften des Niedersächsischen Landesarchivs 3), Hannover 2023, S. 88–95

Peter Wegenschimmel, 1.10 Rückerstattungsakten, in: Kirsten Hoffmann / Bernhard Homa / Nicolas Rügge (Hgg.), Personenbezogene Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen im Niedersächsischen Landesarchiv. Quellengruppen und Nutzungsmöglichkeiten. Hannover 2023 (Kleine Schriften des Niedersächsischen Landesarchivs 3), S. 80–87

Findmittel 

EDV-Findbuch (2023)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA HA Hann. 171 Hildesheim (Landgericht Hildesheim, vor 1945)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

81,1

Bearbeiter 

Ruth Weiß (2014)

Benutzung 

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden. Bei der Entscheidung über die Benutzung ist zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Archivgut mit personenbezogenen Daten handelt, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht oder vergleichbaren Rechtsvorschriften unterliegen. Dieses Archivgut kann nicht online präsentiert werden.