NLA HA Nds. 720 Göttingen

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgericht Göttingen

Laufzeit 

1899-1992

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Landgerichte in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Landgerichte".

Das Landgericht Göttingen ist im Sommer 1945 wieder eröffnet worden. Es gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, wo auch die Personalakten der Richter, Rechtsanwälte und Notare geführt wurden (vgl. Nds. 710) - seit 1998 ist es dem Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig zugelegt.

Vor dem Landgericht werden in erster Instanz Zivilsachen ab einem bestimmten Streitwert verhandelt sowie Strafsachen, bei denen keine Zuständigkeit der Amtsgerichte (Geldstrafe bzw. bis zu 2 Jahren Haft) gegeben ist. Außerdem bilden sie die zweite Instanz für die Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte. Bis zum In-Kraft-Treten der Neuregelung des Scheidungsrechtes 1977, die das Familiengericht beim Amtsgericht ansiedelte, war das Landgericht für Scheidungen und Scheidungsfolgesachen zuständig.

Räumlich war das Landgericht Göttingen in der Zeit von 1945 bis 1978 zuständig für folgende Amtsgerichtsbezirke: Clausthal-Zellerfeld (1973 zum Landgerichtsbezirk Braunschweig), Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg am Harz, Moringen (1973 aufgehoben), Northeim, Osterode am Harz, Reinhausen (1972 aufgelöst) und Uslar (1974 zum Amtsgericht Northeim).

Bestandsgeschichte 

Der Bestand Nds. 720 Göttingen schließt an die Überlieferung des Bestandes des Landgerichts Göttingen vor 1945 (Hann. 171 Göttingen) an.

Mit dem Jahr 1978 ist die Zuständigkeit für das Landgericht Göttingen auf das Staatsarchiv Wolfenbüttel übergegangen.

Der Gliederungspunkt 03.04 "Entschädigungskammer" enthält Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, erlassen am 18. September 1953. Auf Grund der persönlichen Informationen in den Verfahren wurden die Sperrfristen auf 100 Jahre nach der Geburt bzw. 10 Jahre nach Tod des Klägers festgesetzt. Sind diese Sperrfristen nicht zu ermitteln, sind die Akten grundsätzlich 50 Jahre nach der letzten Bearbeitung gesperrt.

Die unter der Acc. 2009/129 erschlossenen Akten zur Thematik "Rückerstattung" unterliegen einer archivischen Sperrfrist von 50 Jahren nach letzter Bearbeitung in der jeweiligen Akte.

Stand: Oktober 2012

Enthält 

Der Bestand enthält vor allem Zivilsachen (z.T. nur Urteile), Ehescheidungen, Register und Justizverwaltungssachen (Verwaltungsakten, Geschäftsübersichten der Amtsgerichte, Personalakten), einzelne Prozesse.

Literatur 

Peter Wegenschimmel, 1.10 Rückerstattungsakten, in: Kirsten Hoffmann / Bernhard Homa / Nicolas Rügge (Hgg.), Personenbezogene Unterlagen zur NS-Zeit und ihren Folgen im Niedersächsischen Landesarchiv. Quellengruppen und Nutzungsmöglichkeiten. Hannover 2023 (Kleine Schriften des Niedersächsischen Landesarchivs 3), S. 80–87

Findmittel 

Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

NLA HA, Hann. 171 Göttingen (Landgericht Göttingen, vor 1945)
NLA WO, 1058 Nds (Landgericht Göttingen)
NLA HA, Nds. 710 (Oberlandesgericht Celle)
NLA WO, 57 Nds (Oberlandesgericht Braunschweig)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

36,1

Benutzung 

Archivgut kann im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.