
Identifikation (kurz)
Titel
Landwirtschaftliche Prüfungs- und Promotionsakten
Laufzeit
1887-1968
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Prüfungsakten der Landwirtschaftlichen Fakultät
Geschichte des Bestandsbildners
Im Jahr 1872 wurde der historische Vorläufer der Landwirtschaftlichen Fakultät, der Lehrkursus “Königlich Hannoversche Landwirtschaftliche Akademie zu Göttingen-Weende” als Landwirtschaftliches Institut in die Universität eingegliedert. Die agrarwissenschaftlichen Einrichtungen wurden 1952 in eine Landwirtschaftliche Fakultät überführt.
Die Diplomprüfung war zunächst ein Prüfungsverfahren der technischen Hochschulen, bevor diese im Verlauf des 20. Jahrhunderts das Promotionsrecht erhielten. Im Gegenzug führten die Universitäten die Diplomprüfung ein, um Studierenden einen berufspraktischen Abschluss für eine berufliche Tätigkeit in der Wirtschaft zu ermöglichen.
Die Unterzeichnung der sogenannten Bologna-Erklärung im Jahr 1999 bedingte die sukzessive Abschaffung des Diplom-Studiums an allen deutschen Hochschulen.
Bestandsgeschichte
Es handelt sich um Akten aus verschiedenen Prüfungsverfahren an den landwirtschaftlichen Lehreinrichtungen der Universität während der Zugehörigkeit zunächst zur Philosophischen, dann zur Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und ab 1952 zur Landwirtschaftlichen Fakultät (heute: Fakultät für Agrarwissenschaften). Die Jahrgänge 1948-1968 wurden dem Universitätsarchiv 2022 übergeben.
Enthält
Landwirtschaftslehrerprüfungen.- Prüfungen für praktische Landwirte.- Prüfungen von Tierzuchtinspektoren.- Diplomprüfungen.- Promotionen.
Literatur
Bruch, Rüdiger von: Akademische Abschlüsse im 20. Jahrhundert. In: Rainer Christoph Schwinges (Hg.): Examen, Titel, Promotionen. Akademisches und staatliches Qualifikationswesen vom 13. bis zum 21. Jahrhundert. Basel 2007 (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte, 7), S. 195–210.
Weitere Angaben (Bestand)
Benutzung
Der Bestand ist noch nicht elektronisch in Arcinsys erschlossen. Er enthält mehrere unbearbeitete Abgaben. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal.
Teile des Bestand unterliegen Schutzfristen nach § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Archivgesetz.