Identifikation (kurz)
Titel
Staatliches Gesundheitsamt Syke (nach 1945)
Laufzeit
1923-1979
Bestandsdaten
Beschreibung
Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".
Geschichte des Bestandsbildners
Das Staatliche Gesundheitsamt Syke wurde mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis Grafschaft Hoya, der im Zuge der kommunalen Gebietsreform 1977 aufgelöst wurde, als der Westteil des Kreises mit Syke mit dem Landkreis Grafschaft Diepholz zum neuen Landkreis Diepholz zusammengeschlossen wurde. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes Syke seit 1978 vom Landkreis Diepholz wahrgenommen, der hierfür derzeit den Fachdienst 53 eingerichtet hat.
Stand: September 2015
Bestandsgeschichte
Die im vorliegenden Findbuch aufgeführten Akten des ehemaligen Staatlichen Gesundheitsamtes Syke sind 1996 (Acc. 10/96) an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben worden.
Der Bestand ist EDV-technisch erschlossen und mit einem Sachindex versehen worden.
Stand: August 2002
Enthält
Aufsicht über Hebammen, Anstaltsunterbringungen
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Hann. 138 Syke (Gesundheitsamt Syke (vor 1945))
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,3
Bearbeiter
Dr. Christian Helbich (2015)
Benutzung
Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.
Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.