NLA HA Nds. 347 Lüneburg

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatliches Gesundheitsamt Lüneburg (nach 1945)

Laufzeit 

1945-1963

Bestandsdaten

Beschreibung 

Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Staatliche Gesundheitsamt Lüneburg wurde mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis und die kreisfreie Stadt Lüneburg. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes Lüneburg seit 1978 vom Landkreis Lüneburg wahrgenommen.

Stand: September 2015

Bestandsgeschichte 

Die in diesem Findbuch aufgeführten Akten des Staatlichen Gesundheitsamtes Lüneburg wurden 1988 vom Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover übernommen (Acc. 182/95). 1995 ist der Bestand durch eine weitere Aktenablieferung (Acc. 117/95) ergänzt worden.

Der Bestand ist EDV-technisch erschlossen und mit einem Sachindex versehen worden.

Stand: August 2002

Enthält 

Gesundheitsfürsorge, v.a. Jahresgesundheitsberichte, Meldungen von Seuchen und Todesfällen, amts- und vertrauensärztliche Gutachten

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Hann. 138 Lüneburg (Gesundheitsamt Lüneburg (vor 1945))

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

0,3

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.