NLA HA Nds. 347 Lüchow

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatliches Gesundheitsamt Lüchow-Dannenberg (nach 1945)

Laufzeit 

1936-1966

Bestandsdaten

Beschreibung 

Zur allgemeinen Geschichte der Gesundheitsämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gesundheitsämter".

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Staatliche Gesundheitsamt Lüchow geht aus dem Gesundheitsamt Dannenberg hervor, welches mit dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 531) mit Wirkung vom 1. April 1935 eingerichtet wurde. Seine territoriale Zuständigkeit umfasste den (Land-)Kreis Dannenberg. Das Gesundheitsamt blieb auch nach der Verlagerung des Kreissitzes nach Lüchow und der Umbenennung des Kreises in Landkreis Lüchow-Dannenberg 1951 weiterhin in Dannenberg bestehen. Nachdem durch Artikel V des 8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1977, S. 242) die Staatlichen Gesundheitsämter in Niedersachsen zum 1. Januar 1978 kommunalisiert wurden, werden die Aufgaben des ehemals Staatlichen Gesundheitsamtes seit 1978 vom Landkreis Lüchow-Dannenberg wahrgenommen. Im Zuge dessen wurde das Gesundheitsamt an den Kreissitz in Lüchow verlagert. 2005 gründeten die beiden Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg den gemeinsamen Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen/Lüchow-Danneberg, der zwei Dienststellen in den beiden Kreisstädten unterhält.

Stand: September 2015

Bestandsgeschichte 

Die in diesem Findbuch aufgeführten Akten des Staatlichen Gesundheitsamtes Lüchow wurden 1995 vom Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover übernommen (Acc. 129/95).

Der Bestand ist EDV-technisch überarbeitet worden.

Stand: August 2002

Enthält 

v.a. Ordnungsaufsicht über Volksschulen

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Hann. 138 Lüchow (Gesundheitsamt Lüchow (vor 1945))

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

0,9

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Findmittel zu Archivgut mit Daten, die dem Sozialgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbarer Rechtsvorschriften unterliegen, können nicht online präsentiert werden.

Sowohl Findmittel als auch Archivgut können im Niedersächsisches Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Wegen des Erhaltungszustands ist eine Nutzung des Archivguts nur eingeschränkt möglich.