NLA AU Rep. 4

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Fürstlich Ostfriesisches Archiv

Laufzeit 

1400-1847

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das gräflich-fürstliche Archiv umfasst die Akten des Hauses Cirksena und die der meisten ostfriesischen Zentralbehörden (bis 1744), insbesondere die der Kanzlei, des Geheimen Rats und der Oberrentkammer.

Bestandsgeschichte 

VORWORT

I. Allgemeines
II. Verzeichnung des Bestandes
III. Literatur
IV. Vorwort 2004 (EDV-Findbuch)


I. Allgemeines

Archivrat Dr. Joseph König beschrieb den Bestand Rep. 4 in der alten Beständeübersicht des Staatsarchivs in Aurich 1955 folgendermaßen:

"Das gräflich-fürstliche Archiv umfaßt die Akten des Hauses Cirksena und die der meisten ostfriesischen Zentralbehörden (bis 1744), insbesondere die der Kanzlei, des Geheimen Rats und der Oberrentkammer.

Die Kanzlei (Hofkanzlei, Regierung), deren Herausbildung zu einer geschlossenen Behörde vielleicht noch in das Ende der Regierungszeit Edzards des Großen (1494-1528), spätestens aber in die Ennos II. (1528-1540) fällt, war bis zur Gründung des Geheimen Rats im Jahre 1720 die oberste Regierungs- und Justizbehörde, der im Jahre 1593 im Hofgericht ein zweites, ständisch beeinflußtes Obergericht zur Seite trat. Vom 17. Jahrhundert an wurde neben der Bezeichnung "Kanzlei" auch die Benennung "Regierung" üblich. Beide Begriffe bezeichnen die gleiche Behörde mit dem gleichen Personalbestand. Wenn man sie, wie es gegen Ende der fürstlichen Zeit zur Regel wird, nebeneinander gebraucht, so pflegte man bei der Bezeichnung "Regierung" an die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit der Kanzlei, bei der Bezeichnung "Kanzlei" an deren Funktion als Gerichtsbehörde zu denken. Nach der Gründung des Geheimen Rates im Jahre 1720 ging die Bedeutung der Kanzlei als Verwaltungsbehörde zurück. Ihr verblieben nur noch die Verwaltungsangelegenheiten, die der Geheime Rat nicht vor sein Forum zog. Das Schwergewicht der Kanzlei lag fortan mehr als bisher auf dem jurisdiktionellen Gebiet; sie wurde weitgehend zur reinen Justizkanzlei.

Zur Herausbildung des Geheimen Rates als besonderer Behörde mit fester Dienstordnung ist es in Ostfriesland erst im Jahre 1720 gekommen. Der Geheime Rat war zuständig für alle Sachen, die das fürstliche Haus und dessen Gerechtsame betrafen, insbesondere für Verhandlungen mit den Ständen, mit den Administratoren und dem Hofgericht, für die Verhältnisse zu den Nachbarländern und beim Reiche anhängige Angelegenheiten, ferner für Konzessionen, Gratialsachen und Bestallungen, zumal solcher, die die Landesverfassung berührten. Endlich gehörten solche Sachen vor das Forum der höchsten Behörde des Landes, die bei den anderen Regierungskollegien (Kanzlei, Kammer, Konsistorium) vorgekommen waren, jedoch einer weiteren Beratung und Entscheidung durch den Geheimen Rat bzw. den Fürsten bedurften. Der Geheime Rat wurde gleich nach der preußischen Besitzergreifung (1744) aufgelöst.

Die Kammer oder Oberrentkammer, erwachsen aus den Geschäften des Generalrentmeisters, des späteren Oberrentmeisters, hat sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts, vielleicht besonders gefördert durch den Anfall des Harlingerlandes, zu einer eigenen Behörde entwickelt, ohne ihren bisherigen engen Zusammenhang mit der Kanzlei ganz zu verlieren. Die Oberrentkammer war zuletzt zuständig (zusammen mit dem Hofmarschallamt) für die Wirtschaft des Hofstaates, ferner hatte sie die Aufsicht über die Beheerdischheiten (eine Erbpacht von Pachtländereien, die dem Heerd = Bauernhof gesetzlich einverleibt waren), fürstliche Eigenwirtschaften und Regalieneinkünfte, insbesondere die Prüfung der Renteirechnungen der elf Ämter und der Kontributionsrechnungen der Ämter Esens und Wittmund. Weiterhin hatte die Kammer für die Bedürfnisse des Militärs und die Unterhaltung der Festungen aufzukommen. Seit der Kanzlerschaft Brenneysens war sie außerdem in steigendem Maße mit Polizeiangelegenheiten beauftragt worden, die ursprünglich von der Regierung (Kanzlei) wahrgenommen worden waren. Für das Steuerwesen war die Kammer nur im Harlingerland zuständig; in Ostfriesland unterstand es ständischer Verwaltung. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde von der Kammer nicht ausgeübt; die Prozesse, bei denen landesherrliche Domanialrechte in Frage standen, kamen vor das Hofgericht.

Das gräflich-fürstliche Archiv galt seit der preußischen Besitzergreifung als ein abgeschlossener Bestand, für dessen Verwaltung die preußische Regierung einen gelehrten Rat als Archivar nicht mehr für erforderlich hielt. Das Archiv unterstand nicht der Aufsicht der Kriegs- und Domänenkammer, sondern der Königlich Preußischen Regierung. Während der preußischen Zeit traten manche Substanzverluste ein. Regierung und Kriegs- und Domänenkammer entnahmen eine Reihe von Archivalien als Vorakten in ihre Registratur. Die Akten über die preußische Besitzergreifung sind teilweise von Großkanzler Cocceji mit nach Berlin genommen worden (vgl. P. Wagner in: Emder Jahrbuch 11, 1895, S. 137), Lehnsakten und Faszikel über die Herrlichkeit Knyphausen kamen 1744 bzw. 1774 ebenfalls dorthin. Auch die Schriftstücke über die ostfriesisch-preußischen Beziehungen von 1740-1744 werden damals nach Berlin gelangt sein (vgl. O. Klopp in: Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen 1864, S. 153). Die Konsistorialakten der Cirksenazeit wurden größtenteils vom Konsistorium übernommen (endgültig 1833).

In der hannoverschen Zeit wurde das alte gräflich-fürstliche Archiv bei der Landdrostei auf dem Schloß in Aurich aufbewahrt. In seinem Bestand durch die Bildung einer Urkunden- und Handschriftensammlung vermindert (durch Ernst Friedlaender), erfuhr der Archivkörper auf der anderen Seite eine durchaus unorganische Erweiterung durch manche Ablieferungen, so u.a. durch die Übernahme der bei der ersten preußischen Regierung nach 1744 erwachsenen, den Konkurs des Fürstenhauses betreffenden Akten, die vom Konsistorium abgeliefert und dem fürstlichen Archiv angegliedert worden sind.

Als ursprünglich zum gräflich-fürstlichen Archiv gehörig sind zur Ergänzung von Rep. 4 die Reposituren 1-3 (Urkunden, jetzt nur Rep. 1), 103 (Kanzleigericht), teilweise auch 102 (Hofgericht), 135-136 (Konsistorium) und 241 (Manuskripte) heranzuziehen. Die gräflich-fürstliche Zeit umgreifen weiterhin vor allem Rep. 101 (Reichskammergericht) sowie die Deposita 1 (Ostfriesische Landschaft) und Dep. 4 (zu Inn- und Knyphausen, Lütetsburg).

Die von Friedlaender eingeleitete, vor allem durch Herquet und König fortgeführte Neueinteilung und Neuverzeichnung des Bestandes kam erst im Jahre 1953 zu einem vorläufigen Abschluß."

Der von Dr. Walter Deeters 1999 vorlegten neuen Beständeübersicht des Staatsarchiv Aurich ist folgendes zu entnehmen:

"Als 1872 das Preußische Staatsarchiv in Aurich eröffnet wurde, war das 'Fürstlich Ostfriesische Archiv' sein einzig vorhandener Bestand, dessen Ordnung sich die ersten Staatsarchivare widmeten. Die Urkunden und Handschriften wurde abgesondert, wobei viele frühe Akten in die Urkundenabteilung gerieten, die bei deren Neuordnung (jetzt Rep. 1, Findbuch von Dr. Walter Deeters) wieder ausgeschieden werden mußten. Ein vorläufiger Abschluß der Ordnung wurde 1953 erreicht, doch ist eine eingehende Neuverzeichnung unumgänglich. Er ist nämlich ein Mischbestand verschiedener Herkunft. Ohne viele Bedenken hat man schon in fürstlicher Zeit die Akten der Kanzlei in Esens, also die der gesonderten harlingerländischen Verwaltung bis 1600, mit den Auricher Akten vermischt. In Aurich waren es die Kanzlei und die Oberrentkammer, die - als Behörden in sich nicht streng getrennt - auch keine strikte Aktenscheidung kannten. 1720 wurde ein Geheimer Rat eingerichtet, dessen Akten ebenfalls ins Fürstliche Archiv eingingen.

Durch die großen Kassationen in Aurich in den Jahren 1803 und 1851 sind bedeutende Lücken in den Bestand gerissen worden, der schon 1609 bei der Plünderung des Schlosses in Aurich durch stadtemdische Soldaten erste Verluste erlitten hatte. Alles in allem ist es der wichtigste frühneuzeitliche Bestand im Staatsarchiv, dem entsprechend der Bedeutung der Ostfriesischen Landstände deren Archiv, das Dep. 1, parallel geht."

II. Verzeichnung des Bestandes

Bis auf den Teilbestand A I - A IV entsprechen die maschinenschriftlichen und nun in die EDV übertragenen Findbücher dem Stand der Verzeichnung in der Zeit von 1872 bis 1953. Insbesondere bei dem Findbuch für den Teil B II handelte es sich nur um die 1975 erstellte Abschrift eines bereits 1878 von Karl Herquet fertiggestellten Findmittels.

Die Grundsätze über die in den Jahren 1949-1953 vornehmlich von Dr. Joseph König durchgeführten Neuordnung von Rep. 4 sind in einem Bericht vom 27. Juni 1953 (Dienstregistratur II o 1, Bd. 6, S. 109 ff.) dargelegt worden.

Über die Verzeichnung des Teilbestandes A I - A IV bis Ende der 1960er Jahre schrieb Dr. Rudolf Meier:
"Abgesehen von der Untergruppe "Fürstlicher Konkurs" (A II d, früher A XVIII; heute jedoch Rep. 5 b), die von Staatsarchivdirektor Dr. Günther Möhlmann verzeichnet und geordnet wurde, hat sich seit 1954 der jeweils zweite wissenschaftliche Beamte mit der Neuordnung und Neuverzeichnung von Rep. 4, Abt. A, befaßt. Dr. Ottokar Israel verzeichnete und ordnete die jetzt unter A I-III (früher A I-XVI) eingeordneten Akten, bei denen die Reihefolge der Lagerung weitgehend beibehalten werden konnte. Mit der Ordnung und Verzeichnung der jetzigen Aktengruppe A IV (früher A XVII) beschäftigten sich nacheinander: Dr. Heinrich Schmidt [später Professor in Oldenburg], Dr. Brigitte Poschmann und Dr. Rudolf Meier. Letzterer schloß die Ordnung und Verzeichnung von A IV im Herbst 1964 ab und verteilte dann die Zettel auf die von Dr. Poschmann entworfene, von ihm nur leicht abgeänderte

Gruppierung (Klassifikation). Ein Teil der Nummern aus der früheren Gruppe A XVII konnte, da diese Akten bisher wenig benutzt worden sind und zumindest nicht in der Literatur ihren Niederschlag gefunden haben, in der Abteilung B untergebracht werden."



III. Literatur:

Herquet, Karl: Das Ostfriesische Landesarchiv (1454-1744), in: Archivalische Zeitschrift 4, 1871, S. 174-218

König, Joseph: Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen 1955

Möhlmann, Günther / König, Joseph: Geschichte und Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Aurich, Göttingen 1955

Deeters, Walter: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Aurich, Göttingen 1999

Schreiber, Gretje: Dienerbuch (in Vorbereitung für 2005)



IV. Vorwort 2004 (EDV-Findbuch)

Es wird den Archivaren hier im Haus leider auch auf längere Frist gesehen nicht möglich sein, im Rahmen ihrer Dienstgeschäfte die von Dr. Deeters angeratene Neuverzeichnung durchzuführen, obwohl sie aus archivfachlichen und verwaltungsgeschichtlichen Gründen weiterhin sehr sinnvoll und wünschenswert ist. Deshalb und um vor allem die Recherchemöglichkeiten in diesem wichtigen Bestand entscheidend zu verbessern, wurde im November 2004 beschlossen, das bestehende maschinenschriftliche Findbuch in izn-AIDA, das EDV-Verzeichnungsprogramm der Niedersächischen Archivverwaltung, zu übertragen. Eine automatische Konversion in die EDV war aufgrund der in den Findbüchern enthaltenen zahlreichen Ergänzungen und wegen des allgemeinen Zustands der Bücher ausgeschlossen.

Im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV war es dem Staatsarchiv glücklicherweise möglich, Herr Freerk Steinbömer aus Aurich für mehrere Monate zu beschäftigen. In der Zeit von November 2004 bis Juni 2005 hat er neben anderen Aufträgen das mehrbändige Findbuch zu Rep. 4 unter meiner Aufsicht in izn-AIDA übertragen.

Da die bisherigen Findbücher zu Rep. 4 kein Gesamtvorwort mit Bestandsbeschreibung besaßen und nur einige Bände mit kurzen Einleitungstexten von Dr. König bzw. Dr. Meier versehen waren, wurde dieses Vorwort bei der Einrichtung des izn-AIDA-Bestandes für Rep. 4 aus den Beständeübersichten und den Teilvorworten von mir zusammengestellt und ergänzt. Außerdem wurde die bestehende Klassifikation AIDA-tauglich eingerichtet.

Aus arbeitsökonomischen Gründen mußte auf die Abschaffung der veralteten Signaturen mit Hauptgruppen, Obergruppen und Untergruppen und die Einführung des Numerus currens verzichtet werden. Hingegen wurde aus EDV-technischen Gründen - wegen der Ordnung in der Konkordanz usw. - im Findbuch bei der Bestellsignatur die römische Ziffer der Obergruppe in eine arabische Zahl umgewandelt (Rep. 4, A I a, Nr. 1 = Rep. 4, A 1 a, Nr. 1). Auf den Akten und damit auch als empfohlene Zitierweise bleibt jedoch die bisherige römische Ziffer erhalten.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass in der Handschriftensammlung des Mariengymnasiums Jever im Staatsarchiv Oldenburg Akten zur Rentkammer Aurich (Laufzeit: 1665-1693) im Nachlaß Friedrich Balemann vorhanden sind (Signaturen: Hs. Slg. Nr. 554-559; Hs. Slg. Nr. 564; Bibl. XII C 66 a - 66 d).

Aurich, 12. November 2004

Dr. Wolfgang Henninger

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein