NLA HA Nds. 277

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank, Hannover

Laufzeit 

1997-2018

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank GmbH) wurde zum 1. Januar 2004 als Gemeinschaftseinrichtung des Landes Niedersachsen und der Norddeutschen Landesbank (Nord/LB) gegründet und zum 1. Januar 2008 als Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt, die seither zu 100 Prozent zum Land Niedersachsen gehört, welches durch das Ministerium für Finanzen vertreten wird. Im Zuge der Umwandlung wurde der NBank die Niedersächsische Landestreuhandstelle (zuständig für die Wohnraum- und Städtebauförderung) aus dem Vermögen der Nord/LB übertragen. Neben dem Hauptsitz Hannover bestehen für die flächendeckende Beratung Geschäftsstellen in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg sowie eine Repräsentanz bei der IHK Osnabrück-Emsland in Osnabrück.

Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Bank waren bzw. sind:

- Gesetz zur Übertragung von Förderaufgaben auf die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (FördAÜtrG ND) vom 23. Januar 2003 (Nds. GVBl. 3/2003, S. 21), außer Kraft getreten zum 1. Januar 2008.
- Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBankG) vom 13. Dezember 2007 (Nds. GVBl. 40/2007, S. 712)
- Verordnung über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBankVO) vom 12. Juli 2008 (Nds. GVBl. 16/2008, S. 258).

Die NBank ist nach § 5 Abs. 1 NBankG das zentrale Förderinstitut des Landes, welches das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben unterstützt und auch für andere Träger der öffentlichen Verwaltung als Förderinstitut tätig werden kann. Sie berät und bewilligt Förderprogramme aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln, vergibt Kredite und Zuschüsse an mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Selbständige, dokumentiert die Preisentwicklung am niedersächsischen Wohnungs- und Grundstücksmarkt, nimmt an Verbundprojekten der EU zur Nutzung von Energieressourcen teil und vermittelt europaweit Kontakte in Wissenschaft und Unternehmen (Enterprise Europe Network, EEN). Die NBank hat somit Aufgaben übernommen, die bis 2003 teilweise den Bezirksregierungen oblagen.

Konkret benennt § 5 Abs. 2 NBankG folgende Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen müssen:

- Durchführung, Verwaltung und Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen (u.a. in den Bereichen Wohnungswesen und Städtebau, Wirtschafts- und Infrastrukturförderung, Tourismus, Kultur, Forschung, Umwelt und Familienpolitik);
- Beteiligung an EU-Projekten, die u.a. von der Europäischen Investitionsbank mitfinanziert werden;
- Kreditvergabe an kommunale Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände;
- Durchführung von Treuhand- und Verwaltungsgeschäften aus öffentlichen Mitteln;
- Realisierung von Maßnahmen mit ausschließlich sozialer Zielsetzung;
- Finanzierung von Exporten außerhalb der EU.

Bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 6 NBankG) ist die NBank zu Wettbewerbsneutralität verpflichtet, darf zur Wahrnehmung von öffentlichen Förderaufgaben Verwaltungsakte erlassen und öffentlich-rechtliche Verträge schließen und kann mit Zustimmung des Fachministeriums und des Finanzministeriums eigene Förderprogramme auflegen und eigene Fördermaßnahmen treffen.

Organe der NBank sind nach §§ 9 und 10 NBankG ein zwei- bis dreiköpfiger Vorstand, der die Geschäfte in eigener Verantwortung führt und die Bank nach außen vertritt, und ein Verwaltungsrat, der die Grundsätze der Geschäftstätigkeit der NBank bestimmt, den Vorstand berät und dessen Tätigkeit überwacht. Er besteht aus acht Mitgliedern, die von der Landesregierung benannt und vom Finanzministerium bestellt werden. Ferner wurde nach § 11 NBankG zur sachverständigen Beratung in Förderbelangen ein Beirat gebildet, der sich aus 27 Mitgliedern zusammensetzt, die zumeist von Kammern, Wirtschafts-, Sozial-, Kommunal-, Banken- und Wohnungsverbänden entsandt werden.

Nach dem derzeitigen Organisationsplan vom 1. April 2015 ist die NBank ist fünf größere Schwerpunktbereiche gegliedert:

- Services
- Zuschuss Arbeitsmarkt
- Zuschuss Wirtschaft/Infrastruktur
- Darlehen
- Beratung und Dienstleistungen
Daneben bestehen weitere, kleinere Organisationseinheiten für Querschnittsaufgaben, u.a. für Organisation, Recht, Kommunikation und Personal.

Stand: September 2015

Bestandsgeschichte 

Der Bestand umfasst derzeit fünf Akzessionen. Bei den Einzelfallakten über Anträge auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfolgt die Auswahl mittels einer statistischen Zufallsstichprobe (ca. 1%). Die Stichprobe dient der Dokumentation von beruflichen Fortbildungen in ganz Niedersachsen für alle Berufszweige und bietet aussagekräftige Informationen über Berufskarrieren einzelner Personen.

Hinsichtlich der Wirtschaftsförderakten wurde mit allen Standorten des Niedersächsischen Landesarchivs eine regional- und zeittypische Auswahl getroffen. Besonders berücksichtigt werden Projekte mit sehr hohen Fördersummen.

Da Förderakten aus dem Bereich Wohnungs- und Städtebauförderung einer 30jährigen Aufbewahrungsfrist unterliegen, sind vorerst keine Anbietungen seitens der NBank zu erwarten.

Stand: September 2015

Enthält 

u.a. Einzelfallakten zur Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), v.a. Meister-BAföG; Akten über Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen

Literatur 

Homepage der NBank

Findmittel 

EDV-Findbuch 2020

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Nds. 120 Hannover (Bezirksregierung Hannover):
- weitere Einzelfälle über Anträge auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), vgl. Acc. 2011/134 (Gliederungspunkt 15.15.12 Förderungsmaßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung) und Acc. 2013/015 (Gliederungspunkt 15.15.8.3 Förderungsmaßnahmen für Einzelpersonen),
- Akten des Bereichs Wirtschaftsförderung, vgl. Acc. 2013/072 (Gliederungspunkt 15.15.8.2 Förderungsmaßnahmen für Institutionen)

Weitere Akten zum Bereich Wirtschaftsförderung, die bei den ehemaligen Bezirksregierungen entstanden sind, wurden auch an die Standorte Oldenburg, Stade und Wolfenbüttel angegeben. Im Standort Wolfenbüttel befinden sie sich im Bestand 4 Nds Wirtschaft, Zg. 2013/080.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

18,7

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.