NLA HA Nds. 149 Hameln

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kriminalpolizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

Laufzeit 

1948-2005

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei".

Die Kriminalpolizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden geht auf die Polizeiabschnitte Stadt Hameln, Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Holzminden zurück. Die ersten beiden waren als Polizeidienststellen dem Regierungspräsidenten in Hannover, letzterer der Polizeiinspektion (PI) Northeim und dem Regierungspräsidenten in Hildesheim zugeordnet. Etwa Anfang der 1960er Jahre wurde die PI Hameln als übergeordnete Behörde für die Polizeiabschnitte Stadt Hameln, Landkreis Hameln-Pyrmont, Landkreis Grafschaft Schaumburg und Landkreis Schaumburg-Lippe gegründet. In den 1960er Jahren wechselte zudem der Polizeiabschnitt Holzminden von der PI Northeim zur PI Hildesheim.

Bis zur Polizeireform 1974 waren die PI Hameln und Northeim bzw. Hildesheim sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. Dann kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei übernahm die in Schutzpolizeiinspektion (SPI) Hameln umbenannte PI Hameln mit ihren Polizeiabschnitten Hameln-Pyrmont, Landkreis Grafschaft Schaumburg und Landkreis Schaumburg-Lippe; der Polizeiabschnitt Holzminden blieb auch weiterhin der SPI Hildesheim zugeordnet. Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Grafschaft Schaumburg und Schaumburg-Lippe wurde die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Hameln eingerichtet, der das Kriminalkommissariat Bückeburg untergeordnet war. Zur KPI Hildesheim mit der Zuständigkeit für die Landkreise Alfeld, Hildesheim und Holzminden gehörte das Kriminalkommissariat Holzminden. Die Fach- und Dienstaufsicht für die SPI und KPI Hameln nahm weiterhin der Regierungspräsident in Hannover wahr, für die SPI und KPI Hildesheim der Regierungspräsident in Hildesheim, dort jeweils die Dezernate 202 bzw. 203. Im Zuge der Verwaltungsreform ging die Behörde Regierungspräsident Hildesheim 1978 weitgehend in die Behörde Regierungspräsident Hannover auf, welche in Bezirksregierung Hannover umbenannt wurde, bei welcher Dezernate 303 bzw. 304 für die Schutz- und Kriminalpolizei zuständig waren.

Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass KPIs und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Dabei wurden für die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden eigene PIs eingerichtet.

Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 ging die PI Holzminden in der PI Hameln (heute: Hameln-Pyrmont/ Holzminden) auf, die der Polizeidirektion Göttingen untersteht. Der Amtsbezirk der PI Hameln-Pyrmont/ Holzminden umfasst die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden. Ihr nachgeordnet sind Polizeikommissariate in Bad Münder, Bad Pyrmont und Holzminden sowie zwölf Polizeistationen in weiteren Gemeinden der beiden Landkreise.

Stand: November 2015

Bestandsgeschichte 

Die Zusammensetzung des Bestandes beruht auf dem Archivierungskonzept von 1991 (Erlass der Staatskanzlei vom 11. September 1991, genauer hierzu vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 147). Dieses sieht vor, dass aus den Kriminalpolizeiinspektionen und Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen folgendes Schriftgut zu übernehmen ist:

- Statistische Auswahl in Form von Zufallsstichproben alle 10 Jahre für die in einem Monat ausgesonderten personenbezogenen Kriminalakten (KpS), beginnend mit Dezember 1991
- jährlich 10-20 von den Dienststellen ausgewählte personenbezogene Kriminalakten von besonderer Bedeutung (kriminalpolizeilich interessente oder zeittypische Fälle); die Anzahl der Fälle wurde später auf ca. 10 korrigiert.

In den vorliegenden Bestand Nds. 149 Hameln sind bislang 12 Ablieferungen der Kriminalpolizeiinspektion Hameln eingegangen.

Stand: November 2015

Enthält 

u.a. Kriminalakten, Katastrophenschutz

Findmittel 

EDV-Findbuch (2024)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

3,2

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.