KreisA Bent AVELK II

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kreis Grafschaft Bentheim und Vorgänger

Laufzeit 

1824-1946 (Einzelakten länger, bis 1969)

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Akten des ehemaligen Landratsamts, des Hilfsamtes Neuenhaus und des Hilfsamtes Bentheim

Beschreibung 

Der vorliegende Bestand AVELK II beinhaltet die schriftliche amtliche Überlieferung der Kreisverwaltung des Landkreises Grafschaft Bentheim (ab 1885) bzw. ihrer Vorgängerorganisationen. Dieses waren namentlich die früheren hannoverschen bzw. preußischen Ämter und Hilfsämter Bentheim und Neuenhaus.

Nach dem Übergang der Herrschaft über die Grafschaft Bentheim vom Königreich Hannover an Preußen entstand im Zuge einer Verwaltungsreform zum 1. April 1885 der Landkreis Grafschaft Bentheim aus den vormaligen Ämtern Neuenhaus und Bentheim. Um die Geschichte eben dieser Ämter, deren Akten einen Teil dieses Bestandes bilden, zu verstehen, ist ein Rückblick in die Mitte des 18. Jhs. erforderlich. Im Jahre 1753 überließ Graf Friedrich Karl von Bentheim dem König von Großbritannien als Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg die Grafschaft Bentheim mit allen Gütern und mit der gesamten Landeshoheit auf 30 Jahre. Die Übernahme dieser Pfandschaft erfolgte am 24. Mai 1753; der König war damit Landesherr der Grafschaft Bentheim geworden. Vor dem Hintergrund verschiedener Auseinandersetzungen um diese Pfandschaft und ihre gelegentliche Unterbrechung blieb es bei diesem Rechtsstatus doch länger als ursprünglich gedacht. Nach dem kurzen Zwischenspiel unter der französischen Besatzung 1804-1813 bestätigte der Wiener Kongreß die hannoverschen Ansprüche hinsichtlich ihrer Rechte auf die Grafschaft. Nachdem der Fürst zu Bentheim und Steinfurt 1823 auf seine Hoheitsrechte verzichtet hatte, setzte Hannover eine Verwaltungsreform durch. In diesem Zuge entstanden mit der Verordnung vom 20. Mai 1824 über die Ämter- und Gerichtsverfassung in der Grafschaft Bentheim die beiden Fürstlich-Bentheimschen Mediatämter Bentheim und Neuenhaus. Sie unterstanden der Landdrostei Osnabrück als übergeordnete Verwaltungsbehörde. Das Amt Bentheim umfasste das Gebiet der Obergrafschaft, das Amt Neuenhaus die Niedergrafschaft sowie die Stadt Nordhorn und die Gemeinde Wietmarschen.

Nach dem Übergang der Herrschaft an Preußen regelte zunächst die Verordnung über die Amts- und Kreisverfassung in der Provinz Hannover vom 12. September 1867 die Bildung des Kreises Lingen aus den Ämtern Bentheim, Neuenhaus, Lingen und Freren, was im Nachhinein betrachtet lediglich eine kurze Episode der Regionalgeschichte blieb.

Nach der eingangs erwähnten Kreisgründung am 1. April 1885 wurden zwecks Unterstützung des Landrates durch Erlass des Ministers des Inneren betr. "die Hülfsbeamten der Landräthe in einigen Kreisen der Provinz Hannover" in Neuenhaus und Bentheim aus den dortigen Amtsverwaltungen sogenannte Hilfsämter gebildet. Da die Ämter bzw. Hilfsämter keine Kommunal,- sondern vielmehr untere staatliche Verwaltungsbehörden und Gebietskörperschaften mit beschränkter Selbstverwaltung darstellten, befinden sich ihre Aktenbestände Kraft Zuständigkeit weitgehend im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Osnabrück (NLA Osnabrück, Rep 450 Bentheim). Nach der Gründung des Landkreises 1885 sind jedoch die vorliegenden Akten nicht an die übergeordneten Behörden abgegeben worden. Sie befanden sich bis zum Jahre 2019 bei der Kreisverwaltung in Nordhorn. Von dort sind sie in das Kreis- und Kommunalarchiv übergegangen, wo sie den Bestand AVELK II bilden. Anhand der Laufzeit ist ersichtlich, dass es sich um Akten sowohl aus der hannoverschen Zeit als auch der Zeit der preußischen Kreisverwaltung und ihrer Hilfsämter handelt.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

AVELA I ; AVELA II ; AVELK I ; AVELK III